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Hier gibt es ja für jeden noch so ausgefallen Sachverhalt einige Experten, mal sehen wer mir hierbei helfen kann:
Ich ahbe gerade das Problem, das wir bei unseren Geräten keine deutsche Bedienungsanleitung mitliefern. Einige Kunden fragen danach und beziehen sich dabei immer auf die CE Kennzeichnung. Ich habe schon gefunden, das die Anleitung in Landessprache Bestandteil dieser Kennzeichnung ist, das reicht aber nich nicht ganz um die machen lassen zu können.
Ich suche daher eine Passage / Beschreibung in den Richtlinien zur CE- Kennzeichnung oder den Maschinenrichtlinien in Bezug auf die Bedienungsanleitung in Landessprache.
Ich hatte beim Googeln etwas gefunden in der Art: .. muss in Landessprache sein, damit die darin enthaltenen Warnhinweise verstanden werden können .."
Hat zufällig jemand diese Passage zur Hand oder eine weitere eindeutige Vorschrift die besagt, dass jedes Produkt welches in der EU auf den Markt kommt eine Anleitung in Landessprache haben muss?
Ist immer schön, wenn man gegen Wände rennt.
Danke schon mal.
Frank
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Corvette-Generationen:
Hilft Dir dieses:
Produktsicherheitsgesetz
- ProdSG -
Das ab dem 1. Dezember 2011 geltende neue
Gesetz
über die Bereitstellung
von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln bei der
Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines technischen Arbeitsmittels
oder verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstandes beachtet werden müssen, eine
Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen mitzuliefern.
Habe mich schon lange nicht mehr damit beschäftigt.
https://www.maschinenrichtlinie.de/
Dort ist eine PDF zum Laden und in dieser sind die Vorschriften aufgezeigt.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Wer hat denn geprüft, dass die Produkte die CE Kennzeichnung tragen dürfen? Der sollte doch die dafür notwendigen Richtlinien kennen.....
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Handbuch muss immer in Landessprache geliefert werden.
Gruß
Stefan
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Zitat:Original von mark69
Wer hat denn geprüft, dass die Produkte die CE Kennzeichnung tragen dürfen? Der sollte doch die dafür notwendigen Richtlinien kennen.....
Für die meisten Nicht-EU produzierenden Hersteller ist es nur wichtig, dass man ein CE Zeichen drauf haben muss, warum das drauf sein muss wissen dann noch weniger
Gruß
Uli
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Manchmal heißt CE auch China Export, da stehen nur die Buchstaben etwas enger zusammen.
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Frank, ich hatte das bei uns schon vor Jahren auf "Ikea-style"
umgestellt, also nur noch Bildchen und Symbole, keine
unterschiedlichen Sprachen mehr;
vlt. geht das bei Euch auch?
Gruß,
Patric
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So, jetzt wollen wir mal Nägel mit Köpfen machen:
Das entscheidente Werk heißt:
"RICHTLINIE2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2006
über Maschinen und Änderungen der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
(Text von Bedeutung für den EWR)"
Dort steht alles drin, das ganze ist ein Buch. Für dich interessant ist Anhang1 und dort der Punkt 1.7.4. Betriebsanleitung
Dort steht auch, dass die Bedienungsanleitung in der Sprache des Mitgliedslandes sein muss, wo die Maschine in Verkehr und/oder in Betrieb genommen wird.
Die Sachen sollte man ernst nehmen, denn es gibt dragonische Strafen, wenn etwas passiert. Allerdings würde ich zu Beginn erst einmal prüfen, ob man überhaupt in die Maschinenrichtlinie fällt.
So weißer Mann, wenn du etwas genauer wissen möchtest, schreib mir eine PN mit deiner email- Adresse.
Edit2:
Das Ganze ist veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 157/24 vom 09.06.2006
Gruß
Ralf
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Danke schon mal, werde mir die Links mal ansehen.
Gibt es Liste aus der ersichtlich ist, ob eine bestimte Maschine unter die Maschinenrichtlinie fällt?
Frank
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