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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Das ist hier (meiner bescheidenen Meinung nach) ein richtiges Winterauto.
Die kalte Jahreszeit ist zwar bald vorbei, aber der nächste Schnee kommt bestimmt irgendwann mal.
Außerdem ist die Beschreibung recht aussagekräftig
Snowcruizin' with Style--->
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie...2463823395
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Neue "B"-Klasse geht bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Wieso weiß die Zulassungsbehörde nicht, was ein Kombinationskraftfahrzeug ist? Kann ich mir nicht vorstellen.
Mindestleergewicht 2.800 KG (Höchstgewicht eigentlich egal / ab 3.500 KG mögliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit)
Steuern dann nach Gewicht wie beim LKW (ziemlich gespart)
Versicherung wie ein PKW (nochmal ziemlich gespart)
Kein Sonntagsfahrverbot für Anhängerbetrieb (Glück gehabt, sonst Punkte in Flensburg)
Wenn solche uralten Regelungen der Zulassungstelle nicht bekannt sind, kommen die wahrscheinlich alle aus Timbuktu.
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Baureihe:
C1 bis C6
Baujahr,Farbe:
08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2):
81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2):
86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2):
63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
@Frank
Bisher dachte ich immer, dass die Anforderung für eine Zulassung zum Kombinationskraftwagen sind (bei Geländewagen miterlebt):
- Zuässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to (durch Auflastung erreichbar)
- umklappbare Rücksitzbank.
Habe auch beim googeln nichts gegenteiliges gefunden, lerne aber gerne dazu!
mit interessiertem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!