So hier bitte mal schön die Kirche im Dorf lassen...
Ich danke euch für euer Mitgefühl und ich bin nach wie vor sehr genervt von der ganzen Situation und war schockiert als ich den Zustand meiner Corvette sah. Doch das ist für mich noch lange kein Grund für Gewaltandrohungen etc.
Ich glaube es wird die vom DTC über kurz oder lang mehr schmerzen wenn andere Automobilisten auf meine Erfahrungen hin ihr umgebautes Fahrzeug woanders Testen lassen. Seit neustem darf nämlich die Firma
FAKT dieselben Prüfungen durchführen.
Finde es in der Schweiz immer noch eine Schweinerei dass es nicht mehr Firmen gibt die solche Eintragungen machen dürfen. In Deutschland wäre wohl eine Einzelabnahme auch viel teurer wenn es im ganzen Land nur zwei TÜV’s gäbe...
Meine Konfrontation mit den Fakten hier hat zumindest dazu geführt dass meine Vette nicht mehr am selben Ort auf der Strasse steht. (Danke an mr.vette fürs vorbeischauen). Hoffe mal sie steht wieder beim DTC in der Halle... Die vom DTC versprochenen Bilder über den neuen Aufenthaltsort habe ich aber leider nach wie vor noch nicht erhalten...
@C3-Mike
Es spielt eigentlich keine Rolle wer den Umbau ausführt. Die Abnahme und das Gutachten muss so oder so beim DTC (seit neustem auch bei FAKT) geschehen. Dass ich mich mit meiner Corvette in einer Grauzone befinde und darum die Prüfung nicht ganz einfach werde, wusste ich von Anfang an.
So hier mal die Auflistung was das DTC alles machen muss/musste
Leistungsmessung (Leistung max. 527 kW, ca.: 715 PS)
Geräusch- und Abgasmessung
Bremswirkungsmessung
Fahrdynamiktest
Insassenschutznachweis
Recyclingnachweis ( wenn die 1. Zulassung oder das Importdatum nach dem 15.7.2010 war)
Lichteranpassung
Evtl. Kopfaufschlagversuch wegen Rollkäfig. Dies kann erst nach Besichtigung geklärt werden
Heckspoiler: so wie der Spoiler aussieht, kann dieser nicht zugelassen werden. Die Flügel sind zu dünn und dementsprechend zu scharfkantig. Wird dies angepasst, müsste der Spoiler die Abrissprüfung bestehen.
Geschätzte Kosten: 12'000CHF
Das grösste Problem war der Heckflügel. Ich hatte den eigentlich extra so konstruieren lassen, dass ich ihn mit vier schrauben montieren und demontieren kann je nach dem ob für Strasse oder Strecke. Dann sagten die vom DTC dass sie mir den Flügel mit kürzeren Haltern eintragen lassen könne. (Fussgängervorschrift. Flügel darf max 10cm (bin nicht ganz sicher) vom Auto abstehen. Ist es mehr als muss er bei einer gewissen Last brechen) Da habe ich natürlich nicht nein gesagt. Wusste aber auch nicht dass das DTC für 2 Aluminium Halter mein Fahrzeug 2 Monate im Regen stehen lassen muss...
Hier noch ein paar andere Sachen die ich rausgefunden habe betreffend Zulassung in der Schweiz:
Airbag kann ausgetragen werden wenn dafür 4-, 5- oder 6-Punktgurten installiert werden.
Käfig/Überrollbügel: Muss min 10cm vom Kopf entfernt verlaufen und müssen gepolstert werden. (Insassenschutznachweis)