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Zitat:Original von Freistaat
...Auch bin ich kürzlich vor den Augen einer Polizeistreife unachtsam bei ROT über die Ampel gegangen. Sie sprang aus dem Auto und meinte, dass das wohl die Höhe sei einfach vor der Polizei bei ROT über die Ampel zu gehen. Ich lächelte sie an und erklärte ihr wahrheitsgemäß, dass ich zu sehr in Gedanken vertieft war und ich natürlich nicht provozieren wollte. Sie grinste und meinte ich solle mich jetzt mündlich verwarnt fühlen.
Servus Roland,
dass dies so ausgehen musste ist doch klar - DU lächelst und SIE ist hin und weg!
Gegen diese Waffe war sie einfach machtlos - Du hast nunmal dieses mehr als gewinnende, verschmitzte Lächeln! Wer soll da widerstehen?
Das war absolut unfähr - die arme Dame! Sicher ist sie innerlich zerschmolzen...
Ansonsten reagiere ich bei einer Kapellenkontrolle grundsätzlich angemessen.
Sind die Musikanten nett - bin ich es auch, kommen sie mir doof - gibt es Angaben zu meiner Person, Einblick in meine Papiere und die obligatorischen 10,00 Euros weil ich meinen Führerschein immer im falschen Auto habe.
Meine Theorie - junge Musikanten ohne Sterne auf der Klappe sind bissiger als altgediente Kollegen - musste ich vor wenigen Wochen ad acta legen. Ich bekam von einem Jungspund lediglich eine mündliche Verwarnung wegen dem fehlenden Führerschein.
BTW: Spart Euch den Tipp mit dem Führerschein im Geldbeutel, denn der liegt auch immer im falschen Auto. In der Vette habe ich meist nur meine Hosentaschen dabei...
Grüße
Thomas
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Ich hatte bei einer Schulungskontrolle (lauter jungspunds) geschlagene 15 Minuten Diskutiert, ich solle meinen Kofferraum aufmachen und einer versuchte meine BFTür aufzumachen.
Weder habe ich das erlaubt (Zentralverriegelung) noch habe ich meinen Kofferraum geöffnet. Die kamen mt allen möglichen Begründungen, warum sie in meinen Kofferraum blicken wollen, ich habe allen widersprochen, Verbandskasten lag hinterm Sitz, Warndreieck habe ich gesagt habe ich keines dabei.
Die wurden richtig sauer, bis ein alter Vielsterne-Polizist kam der mich dann zum jagde
Soweit ich das in Erinnerung habe muss ich die nicht ohne amtlich Dokument auf reinen Verdacht in meinem Auto rumwühlen lassen, sofern nicht Blut aus dem Kofferraum tropft oder meine Strumpfmaske samt AK47 und ner Tüte Geld auf dem Rücksitz oen liegen
Aber ich bin mir weiterhin nicht sicher ob ich meine Dokumente aus der Hand geben muss.
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Geht das jetzt wirklich schon über vier Seiten so.....
Corvette C5!!!-10000 Teile im Formationsflug,die irgendwie funktionieren!
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Hi Disparador,
ist doch nett zu lesen...
Die Ausführung von Edgar kannte ich, nur glaubte mir es keiner, ist jetzt anders..
Ich weiss nicht mehr, wannichmeine letzte "Kontrolle" hatte, war in Sardinien und dort ist es ein wenig anders (aber auch recht nett).
Hier in "D" war es zuletzt Anfang der 80er..war auch von mir "provoziert".
Richtig "fiese" Trachtengruppen" hatte ich noch nie in verbindung mit Verkehrskontrolle.
Grüsse vom OSC-Canibalisten, der diesen Thread gespannt verfolgt.....
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Zitat:Original von derCowboy
Soweit ich das in Erinnerung habe muss ich die nicht ohne amtlich Dokument auf reinen Verdacht in meinem Auto rumwühlen lassen, sofern nicht Blut aus dem Kofferraum tropft oder meine Strumpfmaske samt AK47 und ner Tüte Geld auf dem Rücksitz oen liegen
Aber ich bin mir weiterhin nicht sicher ob ich meine Dokumente aus der Hand geben muss.
Bei der Durchsuchung gem. § 102 StPO unterliegt die Durchsuchung außer bei Gefahr im Verzuge,
also wenn der Richter nicht rechtzeitig erreicht werden kann, ohne dass der Erfolg der Maßnahme
gefährdet wäre, dem Richtervorbehalt, d.h., es bedarf eines richterlichen Beschlusses.
Anders verhält es sich, wenn diese Kontrollen im Rahmen einer Fahndung durchgeführt werden,
dort gilt z. B. § 37 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) oder das
entsprechende Gesetz des Bundeslandes.
Deine Papiere mußt Du aus der Hand geben um die Feststellung Deiner Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs und der Zulassung des Fahrzeuges zu ermöglichen. Deinen Personalausweis mußt Du nicht aushändigen, wenn es sich um eine Verkehrskontrolle handelt-
Gruß
Edgar
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Wie sieht das bei dem Beifahrer aus? Muss der bei einer Verkehrskonzrolle seinen Personalausweis aushändigen? Bin letztens als Beifahrer mit einer Verwarnung davongekommen weil ich keinen Perso dabei hatte. Konnte mich aber trotzdem ausweisen (Führerschein hatte ich dabei)
In Gedenken an einen guten Freund
André R.I.P. 27.07.1990 - 10.07.2011
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Nein, nicht wenn es eine Verkehrskontrolle ist.
By the way, es gibt auch keine Pflicht einen Pesonalausweis bei sich zu führen, sondern nur die, einen zu besitzen und alsbald der Behörde vorlegen zu können, auch wenn es sinnvoll ist, den bei sich zu führen.
Gruß
Edgar
ach ja ..... Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument, nur der Perso oder der Pass.
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Hi Edgar,
must auch schreiben, was die "Offiziellen" machen dürfen, wenn man keinen Perso dabei hat und der Führerschein aus der Vorkriegszeit besteht...
Den Spass habe ich auch schon hinter mir und mein Lichtbild im Führerschein ist richtig gut....
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Bei einer Verkehrskonrolle gar nichts, dort fordern sie nicht umsonst nur Führerschein und Fahrzeugschein.
Bei einer Personenkontrolle fahren sie mit Dir in 99% der Fälle heimwärts, wo Dein Perso liegt oder fordern Dich auf, mit dem Perso innerhalb einer gesetzten Frist auf einer Wache aufzutauchen.
In den wenigsten Fällen fahren sie Dich zu Wache und gucken mal, ob sie in 24 Std. herausbekommen, wer Du bist.
Gruß
Edgar
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Mensch Edgar, hast Du im Urlaub nichts besseres zu tun, als Dich mit diesem Mist zu beschäftigen.
Bei diesem Thema, wo landläufig nur gefährliches Halbwissen besteht, ist es vergebene Mühe die rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu erklären.
Für polizeiliche Maßnahmen die in einem Grundrecht der Bürger eingreifen, benötigen die Beamten eine sog. Ermächtigungsgrundlage.
Für Polizeikontrollen gibt es verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, abhängig vom Zweck der Maßnahme.
Eine allg. Verkehrskontrolle, die nach der StVO beginnt, kann schnell zur gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem PolG werden, oder im schönsten Fall eine Maßnahme nach der StPO.
Alle drei Gesetze klären den Fall der Identitätsfeststellung mit unterschiedlichen Formvorschriften.
Im Fall der StPO wäre für Dich wahrscheinlich wieder ein Honorar drin.
Also bekommt der Betroffene bei einer Kontrolle den Wechsel der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen gar nicht mit und muss ihm auch nicht erklärt werden, weil er es sowieso nicht kapieren würde, da er viel besser mit gefährlichem Halbwissen ausgestattet und somit beratungsresistent ist.
Mich wundert schon, dass hier nicht jemand geschrieben hat, dass Beamte bei Kontrollen überhaupt nichts sagen und fragen dürfen, wenn sie die Mütze nicht tragen. Die Rechtsgrundlage für diesen Schwachsinn ist Artikel 1 des Mützengesetzes, der in irgendeiner Kneipe verabschiedet worden ist und sich immer noch als landläufige Meinung festgesetzt hat.
Um es zu vereinfachen, bei Kontrollen muss man dämliche Fragen wie, wohin Du fahren, ertragen, man muss sie aber nicht beantworten. Folgemaßnahmen mit vorhandener Rechtsgrundlage nicht ausgeschlossen
Gruß Andreas
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