Beiträge: 4.982
Themen: 222
Registriert seit: 09/2008
Ort: Bayern
Baureihe: C1 - C3
Baujahr,Farbe: 57 - 77
Kennzeichen: Zu viele
Corvette-Generationen:
Diese Klausel bezieht sich wirklich nur auf den Kasko-Schaden.
Gewisses Restrisiko ist leider immer drin, wenn man mit Fahrzeugen, welche z.B. überrestauriert wurden, unterwegs ist. Das Geld bekommt man im Normalfall nicht komplett wieder.
Beiträge: 4.982
Themen: 222
Registriert seit: 09/2008
Ort: Bayern
Baureihe: C1 - C3
Baujahr,Farbe: 57 - 77
Kennzeichen: Zu viele
Corvette-Generationen:
Zitat:Original von Noplan
@Dr. Seltsam: Ich vermute für Deine '66 gibts die Unterlagen bzgl. Erstellungskosten, oder?
Noplan
Für das Fahrzeug habe ich ein Gutachten erstellt, der beide Werte beurteilt.
Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Diese habe ich dann so in meinem Vertrag übernommen bekommen.
Grüße
Oliver
Beiträge: 4.214
Themen: 82
Registriert seit: 03/2005
Ort: Hamburg Outback
Baureihe: C1, C2
Baujahr,Farbe: 57, 62, 66
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
Zitat:Original von yellow postman
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
Beiträge: 2.401
Themen: 28
Registriert seit: 08/2012
Ort: Bad Waldliesborn
Baureihe: Keine
Corvette-Generationen:
Zitat:Original von C1-Matthias
Zitat:Original von yellow postman
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.
Gruß
Matthias
Richtig Matthias,
so steht es im Kleingedruckten meiner Versicherung auch geschrieben. Die LV(?) Versicherung für Oldtimer ist ähnlich gestrickt, wie die von Volkers. Der Vertreter meines Vertrauens (zufällig mein Nachbar) hat mich dahingehend umfassend beraten. Sonst
Gruß Günter
Beiträge: 5.349
Themen: 247
Registriert seit: 11/2003
Ort: Kamener + ®
Baureihe: C2,C3,C4,C5,C6
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hi Matthias,
da hast Du natürlich recht, ich wollte es nicht zu kompliziert machen da es eigentlich um den Kaskoschaden ging,
ich schrieb ja, man braucht schon den richtigen Gutachter für die Schadensansprüche beim Gegner.
cu Volker
Alles hat seine Zeit.
Beiträge: 5.349
Themen: 247
Registriert seit: 11/2003
Ort: Kamener + ®
Baureihe: C2,C3,C4,C5,C6
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hi Günter,
Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.
Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint.
cu Volker
Alles hat seine Zeit.
Beiträge: 2.401
Themen: 28
Registriert seit: 08/2012
Ort: Bad Waldliesborn
Baureihe: Keine
Corvette-Generationen:
Zitat:Original von yellow postman
Hi Günter,
Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.
Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint.
cu Volker
Moin Volker,
stimmt natürlich. So weit hat er sich dann auch nicht aus dem Fenster gelehnt.
Gruß Günter
Beiträge: 366
Themen: 11
Registriert seit: 03/2002
Ort: Schwabe, wohnhaft in Oerlinghausen
Baureihe: C3, C4
Baujahr,Farbe: 1970 weiß, 1988 schwarz
Kennzeichen: LIP - F 31
Baureihe (2): 2008, schwarz
Baujahr,Farbe (2): Charger R/T
Kennzeichen (2): GT - M 6
Baureihe (3) : C3 1970
Kennzeichen (3) : LIP - C 703 H
Corvette-Generationen:
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
Moin,
das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
Gruß Jürgen
Beiträge: 193
Themen: 9
Registriert seit: 11/2006
Ort: HESSEN
Baureihe: C 2
Baujahr,Farbe: ´65er
Baujahr,Farbe (2): Nissan 370Z, schwarz
Corvette-Generationen:
Zitat:Original von JE
Moin,
das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
Gruß Jürgen
dann war Dein Anwalt wohl nicht der beste?!?
"Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern" [Walter Röhrl]
|