23.07.2009, 17:54
Das Problem ist natürlich - wie immer in einem Rechtsstaat - daß man diesen
Anspruch ggfls. durchklagen muss, wenn die Verwaltung nicht rechtmäßig
handelt. Daß es von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland unter-
schiedliche Ermessensausübungen der Behörden gibt, sieht man doch schon
an den unseren Autos zugeteilten Kennzeichengrößen.
Gruß Edgar
Anspruch ggfls. durchklagen muss, wenn die Verwaltung nicht rechtmäßig
handelt. Daß es von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland unter-
schiedliche Ermessensausübungen der Behörden gibt, sieht man doch schon
an den unseren Autos zugeteilten Kennzeichengrößen.
Gruß Edgar