wie bereits Dieter schon sagte sind in Österreich rote Blinker absolut verboten. Oldtimer hin oder her.
Es gibt eine Ausnahme bei historischen Kraftfahrzeugen welche besagt, daß die hinteren Lampen kein ECE-Prüfzeichen haben müssen. Auch ein Rückfahrscheinwerfer so wie Reflektoren sind nicht notwendig.
Ich habe bei der Typisierung meiner Vette die beiden äußeren roten Originalleuchten auf Begrenzungslicht und Bremslicht geschlossen und statt den inneren Leuchten orange Motorradblinker profesorisch mit einem Blechhaltering montiert. Schaute zum aus aber dem TuV gefiels (auserdem sogar mit ECE-Zeichen).
Bei meinen 79ér Blazer habe ich auch so wie Dieter die original Rückfahrleuchten mittels gelber Glühlampen als Blinker umfunktioniert.
Aber bei der Corvette glänzen jetzt wieder alle vier Heckleuchten wieder in Eckler-style.
Also, soweit ich das jetzt verstanden hab, sind die beiden originalen äusseren Rückleuchten:
- in der mitte Rot, und zugleich Blinker und Bremslicht,
- aussen ein roter Reflektor-Ring
und die beiden inneren Rückleuchten
- in der mitte Weiss (nur für den Rückfahrscheinwerfer),
- aussen ein roter Reflektor-Ring.
(korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege...)
Und wie ist das mit den Begrenzungsleuchten?
Die Vorderen, sind ja Begrenzungsleuchte und Blinker in einem!
Die Hinteren sind nur Begrenzungsleuchte, oder? (ist bei mir zumindest momentan so)
Ach ja, und wie original muss denn die Auspuff-Anlage sein?
Und "reichen" die original (oder Replacement) Krümmer von Petty´s für ein H-Kennzeichen?
Regnerische Grüße,
Flo
"Esst Kot, millionen Fliegen können nicht irren...!"
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: 'wo kämen wir hin?' und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"
Üblicherweise werden die vorderen Parkleuchten als Blinker angeschlossen. Die Sidemarker vorne blinken (zulässigerweise) mit.
Die hinteren Sidemarker sind streng genommen unzulässig. Manche TÜV-Prüfer sind hier tolerant. Meiner z.B. trägt die Marker als "geringe Mängel" ein, was keinerlei Konsequenzen hat. Man kann sie aber auch zum Termin abklemmen oder mit Isolierband überkleben. Am besten, Du klärst vor dem TÜV-Termin mit dem Prüfer ab, was er diesbezüglich erwartet, bzw. toleriert.
Bei den Krümmern ist die Original-Optik völlig ausreichend für ein H-Kennzeichen. Bei Fächerkrümmern habe ich da erhebliche Zweifel ...
Gruß
Tripower
* * Freunde sind wie Sterne: Du kannst sie nicht immer sehen, aber Du weißt, sie sind immer da! * *
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn hier bei mir in der Gegend hab ich allein in den letzten beiden Wochen mindestens 4 Golf damit vorne und hinten rumgurken sehen. Allerdings gelbe, keine roten (die Sidemarker, nicht die Golfs ).
soweit ich weiss, sind bei Fahrzeugen die hinteren Sidemarkers nur zulässig, wenn sie gelb leuchten! (also die Sidemarkers, nicht die Fahrzeuge ). Ausserdem müssen sie eingetragen sein (wiederum die Sidemarkers ), wenn nicht serienmässig... (einige Chrysler haben das glaub ich serienmäßig).
Ich glaub der Richtsatz klingt in etwa so!
Alle Leuchten direkt nach vorne müssen "weiss" sein,
alle Leuchten direkt nach hinten müssen "rot" sein,
alle Leuchten zur Seite hin, oder die die Richtungsänderung angeben, müssen "gelb" sein!
So oder so ähnlich hat es zumindest der TÜV damals beim ´83er C30 PickUp mit den High5 (die nicht zulässig waren, weil sie eben gelb nach vorne leuchten) ausgedrückt...!
(Warum dann die meissten LKW´s nach vorne hin aussehen wie ein Christbaum, ist mir allerdings auch schleierhaft... )
Gruß,
Flo
"Esst Kot, millionen Fliegen können nicht irren...!"
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: 'wo kämen wir hin?' und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"