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Wenn der Polizist glaubt, dass rote Blinker nicht der StVZO entsprechen, dann hat er erst mal Recht.
Für ein Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem 1.1.1970 sagt die StVZO, die Blinker sollen gelb leuchten.
Willst du eine C4 mit roten Blinkern auf öffentlichen Straßen herumfahren, dann benötigst du eine Ausnahmegenehmigung, die dir erlaubt, dass deine Blinker rot leuchten dürfen, obwohl im Gesetz die gelbe Farbe vorgeschrieben ist.
Um so eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, musst du, wie oben schon von JR erwähnt, einen stichhaltigen Grund angeben. Der Grund könnte z.B. sein, dass es nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, die roten Blinker durch gelbe auszutauschen.
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Moin, bei mir steht die Vollabnahme auch bald an. Kann mir eventuell noch jemand der rote Blinker eingetragen hat eine Kopie vom Fahrzeugschein schicken, ich denke das hilft dem Tüver beim Eintragen.
Eine Kopie habe ich schon, eine weitere wäre jedoch super.
Würde mich freuen, Dankööö
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(15.09.2019, 22:50)Christian C5 schrieb: Also ich hab mal gehört, dass es direkt beim Import gehen könnte.
Ab C5 soll das wohl nicht mehr so leicht gehen weil es ab C5 genügend Teile zum EU Umbau gibt.
Für die C4 gabs wohl auch EU-Leuchten aber die waren wohl sehr selten und ob es die jetzt noch gibt weiß ich nicht.
Das müsste aber Mr.Green wissen. Der ist doch Importeur.
Nicht direkt verbunden mit Import oder nicht. Zumal ja jede Corvette ein Import ist.
An der Rechtslage hat sich nichts geändert, bis Baujahr 70 muß die Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 1970 kann (!) sie erteilt werden. Und dann hängt es von verschiedenen Faktoren ab und vom Wohlwollen des Kittels
Wenn es jedoch eingetragen ist, kann auch niemand etwas dagegen haben, auch nicht bei einer Kontrolle!
Ich finde es inzwischen fahrlässig das neuerdings immer mehr geblubbert wird das "Eintragungen wertlos sind" o.ä. und somit Panik verbreitet wird. Natürlich mag das für die sogenannten "Gefälligkeitseintragungen" gelten, jedoch keinesfalls für legale Eintragungen.
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Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren ist den Straßenverkehrsämtern untereinander auch ziemlich Latte. Bei mir ist ein Eintrag für kleine Kennzeichen aus einem anderen Bundesland. Das hat beim hiesigen Straßenverkehrsamt keinen interessiert, das Auto mußte vogeführt werden und es wurde vor Ort nachgemessen! Damit möchte ich anmerken, daß eingetragene rote Blinker in Bayern noch lange nicht für z. B. NRW gelten muß.
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Für Fahrzeuge bis EZ 31.12.1969 gilt die damals gültige Fassung der StVZO weiter, welche bestimmt, dass Blinker auch rot leuchten dürfen. Aus diesem Grund brauchen diese Autos keine Eintragung für rote Blinker.
Meine '69er hat trotzdem eine.... die '58er nicht.
Der TÜV darf übrigens keine Ausnahmegenehmigungen von der StVZO erteilen, dafür ist das Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Der TÜV erstellt ein Gutachten, in dem der technische Sachverhalt beschrieben wird.
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(17.09.2019, 10:07)mark69 schrieb: Für Fahrzeuge bis EZ 31.12.1969 gilt die damals gültige Fassung der StVZO weiter, welche bestimmt, dass Blinker auch rot leuchten dürfen. Aus diesem Grund brauchen diese Autos keine Eintragung für rote Blinker.
Das ist beides so nicht korrekt.
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Hier ein aktueller Bericht, vielleicht ganz unterhaltsam, das Thema Rote Blinker wurde auch aufgegriffen
https://www.youtube.com/watch?v=d_f3g_q3DiQ
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Bei mir ging es einzig und alleine darum, ob es gelbe Blinkergläser gibt. Da just zu diesem Zeitpunkt tatsächlich kein Versender die EU-Facelift-Blinkergläser liefern konnte, hat der TÜV die roten Blinker begutachtet und das Landratsamt eingetragen.
Stefan