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Hallo,
ist es machbar (natürlich mit Segen des allmächtigen TÜV) auf meinem 1986 Cabrio
die Felgen und Reifenkombination der C5 zu fahren???
Also Vorne 17x8,5 mit 235/45/17 (Felgen Nr.: 9592524)und Hinten18x9,5 mit 275/40/18 (Felgen Nr.: 9592525)
Werden evtl. Spurplatten benötigt??? (falls ja, welche Stärke??)
im Voraus vielen Dank für euere Hilfe
Gerhard
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Hallo Gerhard,
sowas am besten immer vorher mit dem TÜV besprechen der das auch eintragen soll. Auch TÜV intern gibt es da Ermessensspielräume was eingetragen werden kann und was nicht. Also wenn sich ein TÜV Standort quer legt, mal bei einem anderen anfragen.
Generell: die 86er C4 fährt ab Werk auf 8.5x16 ET32 mit 255/50/16 was 1.99m Abrollumfang entspricht.
Dein Vorhaben wäre 1,94m Abrollumfang an der VA und 2,04m an der HA. Also ca. -2,5% Abrollumfang an der VA und ca. +2,5% Abrollumfang an der HA. Einpresstiefen der von Dir genannten Felgen habe ich jetzt keine gefunden, die wäre allerdings interessant zu wissen hinsichtlich der etwaigen Notwendigkeit von Spurplatten. Die Spurbreite darf ja gem. TÜV auch nur in geringem Maße verändert werden. Tragfähigkeit spielt für die Eintragung auch noch eine Rolle, das sollte aber ob der Fahrzeuggewichte von C4 und C5 passen.
LG Christian
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Und mit Deinem H- Kennzeichen gibt es auch kein Problem, wenn die Räder Bj. 1996 sind.
Gruß, Andre'