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04.05.2013, 04:49
Hallo zusammen,
hätte da mal eine Frage wegen dem Lochkreis, bei der C 6 ist der Lochkreis 120,65 , nun die Frage ist es rechtlich zulässig eine Felge mit Lochkreis 120,0 zu verbauen, ich habe hier im Forum und auch über Google nichts fundiertes darüber gefunden .
Also ich meine nicht der eine tüvler trägt es ein, der andere nicht, oder der eine fährt das so, der andere nicht .
Ich würde gerne Wissen wie es tatsächlich gesetzlich geregelt ist.
Mfg. Max
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Es ist nicht zulässig. Eine nicht freigegebene Felge darf nicht montiert werden. Felgen mit einem 120er Lochkreis haben keine Freigabe für die Corvette.
Gruß
Uli
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Zitat:Original von Vette58
Es ist nicht zulässig. Eine nicht freigegebene Felge darf nicht montiert werden. Felgen mit einem 120er Lochkreis haben keine Freigabe für die Corvette.
Gruß
Uli
Hallo Uli,
muß ich das so verstehen das GM dies nie Freigeben würde und die Betriebserlaubnis erlöscht , ich habe ein Gutachten für Oxigin Felgen vorliegen wo ein 120 er Lochkreis scheinbar für die C 6 eingetragen wird...
Mfg. Max
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Hallo Max,
dann war der Prüfer vielleicht unaufmerksam oder hat bei der Materie mangelnden Durchblick. Das Resultat:
Beim Festziehen der Räder biegst du jeden Radbolzen um ca. 1/3 mm. Bei der sehr kurzen Länge vom Radmuttersitz bis zur Radnabe biegst du den Bolzen bis über die Streckgrenze des Materials hinaus. Die Folge ist früher oder später ein Bruch der Radbolzen. Also, tu es nicht.
Gruß
Ralf
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Es gibt für die LK Veränderung spezielle Muttern, die dafür zugelassen sind:
Radmuttern mit beweglichem Kegelbund
zur Lochkreisveränderung
Dank diesem Produkt kann man endlich ein Rad mit einheitlicher Nabenbohrung zu verschiedenen Anwendungen benutzen. Die Radmutter ist komplett mit beweglicher kegelförmiger Unterlegscheibe, die der Radmutter eine radiale Verschiebung und eine folgende LK-Änderung erlaubt. Die Radmutter bleibt aber immer senkrecht zur Anliegefläche.
https://www.neubauer-ohg.de/
Ob der TÜV dann dazu ja sagt, wäre noch zu klären,
cu Volker
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Ich meine mich zu erinnern, dass SCC für kleines Geld auch maßgeschneiderte Spurverbreiterungen herstellt, die dann optimal passen. Ruf doch da einfach mal an.
Webseite: https://www.spurverbreiterung.de
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
In früheren Threads schien doch schon geklärt, dass diese Muttern keinen TÜV-Segen bekommen können.
Alternativ könnten aber Lochkreis-Adapterspurplatten in Frage kommen.
Einfach mal die Suchfunktion bemühen; das Thema wurde schon mehrfach - auch sehr emotional - diskutiert.
Gruß (vom iPhone)
JR
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Zitat:Dank diesem Produkt kann man endlich ein Rad mit einheitlicher Nabenbohrung zu verschiedenen Anwendungen benutzen. Die Radmutter ist komplett mit beweglicher kegelförmiger Unterlegscheibe, die der Radmutter eine radiale Verschiebung und eine folgende LK-Änderung erlaubt. Die Radmutter bleibt aber immer senkrecht zur Anliegefläche.
Die Nabenlochbohrung wird mit Sicherheit dann auch nincht identisch sein.
Hat BMW nicht eine größere Nabenlochbohrung??
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Hallo noch mal ,
zuerst mal danke an die wo bis jetzt mal geantwortet haben.
um es noch mal hervor zu heben: mir geht es nicht darum Felgen eintragen zu lassen was nicht konform ist, sondern die Frage zu klären mit dem Lochkreis.
Mal andersrum .
Es ist doch so: wie wir alle wissen, der Lochkreis der C 6 ist 5 - 120,65 , von der Logik her können dann auch nur diese Lochkreise montiert werden (meine Meinung) unabhängig mal von der Bereifung. Wenn nun jemand hergeht und ein Gutachten für die C 6 erstellen lässt mit dem Lochkreis 5 - 120 kann doch dies niemals legal sein weil der Hersteller ja 5- 120,65 vorschreibt und es auch nur so ausliefert. Meiner Meinung nach ist doch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug in dem Moment erloschen wenn ich 5 - 120 er Felgen montieren lasse. Ich kann mir schlecht vorstellen, daß GM das absegnen würde .
Sehe ich das richtig oder liege ich da falsch ?...
Mfg. Max
nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht ...
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