Beiträge: 394
Themen: 60
Registriert seit: 08/2002
Ort:
Berlin
Baureihe:
C2 Coupe 327/350
Baujahr,Farbe:
1965 rally red
Baureihe (2):
1990 charcoal metallic
Baujahr,Farbe (2):
C4 ZR-1
Baureihe (3) :
1980
Baujahr,Farbe (3) :
C3 Coupe L48 red 4 speed
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
Man lernt ja immer dazu, wenngleich ich es nicht ganz glauben kann, dass sich der US-Fiskus die Steuer durch die Lappen gehen läßt. Die "Hochsteuerland"-Argumentation läßt sich jedenfalls auf diesen Sachverhalt nicht anwenden, weil ein solcher Lotteriegewinn in Deutschland überhaupt nicht steuerpflichtig wäre. Insoweit sind wir ausnahmsweise ein Niedrigsteuerland.
Ich werde mal recherchieren.
tschüß
Matthias
Beiträge: 394
Themen: 60
Registriert seit: 08/2002
Ort:
Berlin
Baureihe:
C2 Coupe 327/350
Baujahr,Farbe:
1965 rally red
Baureihe (2):
1990 charcoal metallic
Baujahr,Farbe (2):
C4 ZR-1
Baureihe (3) :
1980
Baujahr,Farbe (3) :
C3 Coupe L48 red 4 speed
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
Und weiter gehts:
gem. Art.21 Abs.1 des DBA Deutschland-USA können sog. andere Einkünfte nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Dies wäre aus hiesiger Sicht Deutschland. Eine Steuer auf Lotteriegewinne würde dann nicht anfallen. Gem. Art.2 des Abkommens fällt allerdings nur die Bundeseinkommensteuer unter diese Regelung, nicht jedoch die möglichen Steuern der einzelnen Bundesstaaten. Die können jeweils unterschiedlich sein. Zu Californien habe ich gelesen, dass dort keine Steuer auf Lotteriegewinne anfällt.
Zu beachten ist noch, dass die Ansässigkeit von den USA anders beurteilt wird, als von Deutschland. Dort gibt es den "substantial presence test", der bereits bei einer Anwesenheit von 31 Tagen im Veranlagungszeitraum in den USA zur Ansässigkeit führen kann.
Unabhängig von der endgültigen Steuer dürfte tatsächlich zunächst eine 30%ige Abzugssteuer anfallen (wo die allerdings bei einem Auto abgezogen werden soll, weiß ich nicht), die aber erstattet werden kann.
tschüß
Matthias
Beiträge: 3.207
Themen: 56
Registriert seit: 09/2002
Ort: Hippdebach
Baureihe: für's Gehabte gibt's nix!
Ich glaube das sich die Steuerfreiheit in Deutschland auf inländische Lotteriegewinne bezieht oder sich zumindest auf die EU beschränkt, dies sollte sich aber recht schnell bei einem deutschen Steuerberater herausfinden lassen.
Aber erst einmal gewinnen und dann schauen wir weiter.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
Beiträge: 394
Themen: 60
Registriert seit: 08/2002
Ort:
Berlin
Baureihe:
C2 Coupe 327/350
Baujahr,Farbe:
1965 rally red
Baureihe (2):
1990 charcoal metallic
Baujahr,Farbe (2):
C4 ZR-1
Baureihe (3) :
1980
Baujahr,Farbe (3) :
C3 Coupe L48 red 4 speed
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
Hallo Thomas,
die Lotteriegewinne sind in Deutschland nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Hat zwar den selben Effekt, führt aber dazu, dass z.B. ein DBA sich auf diese Einkünfte gar nicht bezieht.
Die Regelung gilt auch nicht etwa in ganz Europa. In der Schweiz fällt eine 35%ige Verrechnungssteuer an.
Für den hier besprochenen Fall hilft tatsächlich nur ein US-Steuerberater, der sich mit der Behandlung von nicht Ansässigen auskennt. Vorerst würde ich sagen, im Umkehrschluss aus dem DBA hier zu besteuern und damit nicht steuerbar, soweit es die US-Bundeseinkommensteuer betrifft.
tschüß
Matthias