05.10.2009, 17:20
Zitat:Original von nicnac8
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Hier ein Auszug aus der StVZO § 50
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
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Gruß
Martin
Martin, Dein Auszug aus der StVZO ist so nicht richtig und gibt einen falschen eindruck wieder.
Vor der Zeit der "KFZ-Lichtbogenlampen" musste nach StVZO das Abblendlicht ausgehen, wenn Fernlich eingeschaltet wurde.
Zum Schutz der schlappen Bilux-Lampen, später war es H4.
(Die "Leute" wussten damals nicht so viel über AUto, Elektrik usw. wie heute.)
Dann kamen die "Lichtbogenlampen", welche ein kurze Zeit benötigen, um als Belauchtungskörper zu funktionieren.
Damit die Leute dann nicht kurzzeitig im dunklen fahren, wurde der Gesetzestext geändert.
Bei einsatz von Lichtbogenlampen MUSS das Abblendlicht eingeschaltet bleiben, wenn auf Fernlicht geschaltet wird.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI