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01.06.2024, 00:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2024, 00:13 von subi.)
Hallo ihr zwei,
ob ich die Möglichkeit habe, alles nochmal auf Anfang zu setzen, weiß ich nicht. Habe am Montag einen neuen Termin, bei dem ich das Fahrzeug vorführen soll. Ein Gutachten vom TÜV für ein kleines Kennzeichen hinten habe ich heute mal machen lassen - war kein Problem.
Unterschrieben / beantragt habe ich nichts, irgendwelche Amtswege wurden nicht beschritten. Ich habe keine Ahnung, ob ich, wenn es da Probleme gibt, immer noch die Option habe, einfach die Kennzeichen zu übernehmen. Angemeldet ist das Auto ja. Würde ich natürlich sofort machen, wenn es mit hinten auch Diskussionen gibt. Das aktuelle Kennzeichen ist allerdings wirklich nicht besonders attraktiv, sodass ich vermutlich ein Breites vorne irgendwie akzeptieren würde. Da gibt es ja Möglichkeiten... Bei der Stimmung, die dort herrschte, befürchte ich eher, dass die mich mit den alten Kennzeichen schlicht nicht mehr vom Hof fahren lassen. Da scheint es einen regelrechten Hass zu geben gegen die kleinen Kennzeichen. Ich weiß nicht, was da in Hessen das Problem ist, aber scheinbar ist das ein ganz schwieriges Pflaster. Man lernt immer dazu...
Ich habe aufgrund der Erfahrungen ja bereits weitere Ängste, siehe:
https://www.corvetteforum.de/showthread....pid1905634
Schönes Wochenende!
Julian
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01.06.2024, 11:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2024, 11:40 von Torsten K..)
(01.06.2024, 00:11)subi schrieb: Hallo ihr zwei,
ob ich die Möglichkeit habe, alles nochmal auf Anfang zu setzen, weiß ich nicht. Habe am Montag einen neuen Termin, bei dem ich das Fahrzeug vorführen soll. Ein Gutachten vom TÜV für ein kleines Kennzeichen hinten habe ich heute mal machen lassen - war kein Problem.
...
Ich habe aufgrund der Erfahrungen ja bereits weitere Ängste, siehe:
https://www.corvetteforum.de/showthread....pid1905634
Schönes Wochenende!
Julian
Meine Erfahrung: Don't fight the system, es ist die Aufregung nicht wert.
Ich freue mich für alle, die legal mit kleinem Kennzeichen rumfahren dürfen.
Die Mitarbeiter meiner Zulassungsstelle bis hinauf zum Behördenleiter ließen sich von der TÜV-Eintragung nicht beeindrucken und ließen das kleine Kennzeichen nur hinten zu. Man war aber so kulant, mir eine recht kleine Kombination von Zahl und Buchstaben zu geben.
Also Kröte geschluckt und damit ab vom Hof.
Gruß aus Aachen
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Gibt es eigentlich eine rechtlich bestehende Vorschrift die die Zulassungsstellen zwingt keine KKR Schilder für vorne herauszugeben? Und wenn ja, wie lautet diese, und wo kann man sie nachlesen? Sind die Zulassungsstellen tatsächlich gezwungen, auf Grund irgendwelcher Vorschriften so abweisend zu handeln? Oder macht es ihnen einfach nur Spaß.....
Gruss RainerR
RaRo
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03.06.2024, 22:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2024, 22:41 von subi.)
(03.06.2024, 13:07)RainerR schrieb: Gibt es eigentlich eine rechtlich bestehende Vorschrift die die Zulassungsstellen zwingt keine KKR Schilder für vorne herauszugeben? Und wenn ja, wie lautet diese, und wo kann man sie nachlesen? Sind die Zulassungsstellen tatsächlich gezwungen, auf Grund irgendwelcher Vorschriften so abweisend zu handeln?
Nein. Wie im anderen Thread geschrieben, habe ich heute von der Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung bekommen, die sich quasi über die TÜV Vorgaben stellt. TÜV sagt, ist unmöglich und machen wir nicht (tatsächlich mehrere Gutachter gefragt), d.h. hier gibt es scheinbar eine klare Vorgabe. Die lautet letztendlich, dass vorne nur ein LKR Schild geht, wenn der Umbau "technisch unmöglich" ist, was vermutlich aus TÜV Sicht auf quasi kein Fahrzeug dieser Welt zutrifft. Die Zulassungsstellen dürfen anscheinend einfach machen, was sie wollen - sowohl für, als auch gegen den Antragsteller.
https://www.corvetteforum.de/showthread....pid1905833
LG
Julian
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03.06.2024, 23:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2024, 01:26 von Gelber Bengel.)
Um es nochmals auf einen einfachen Nenner zu bringen hier ein Auszug der geregelten Vorgehensweise aus einem beliebigen deutschen Bezirk, der aber auch symptomatisch für andere Bezirke in Deutschland steht. Der Auslegungswille und die Bereitschaft, was geht und was nicht, wird wahrscheinlich regional differieren:
https://www.zetel.de/buergerservice/dien...myMedium=1
Demnach sieht die FZV kleine Kennzeichen grundsätzlich nur für Leichtkrafträder und Zugmaschinen vor. Ende! Und alles andere stellt eine mehrfach abzusegnende absolute Ausnahme dar. Ob insistierendes Betteln oder Ausrasten schließlich zum Erfolg führt, erschließt sich wahrscheinlich keinem und bleibt ein Geheimnis der Behörden. Aber nochmal, ein Anspruch darauf besteht gesetzlich klar geregelt einfach nicht.
Wenn ich ein testiertes Hüftleiden hätte, was es mir nicht erlaubt, an einer Ampel die Rotphase abzuwarten, kann ich sicherlich versuchen eine Ausnahmegenehmigung von höherer Stelle zu bekommen, bei rot loszumarschieren. Sollte es wirklich jemand bei einer Behörde geben, der mir das genehmigt, ist das schön und mir auch hilfreich. Daraus für andere Leute einen Anspruch abzuleiten, dass die Ausnahme Norm wird, ist sinnfrei. Ich sehe es mehr als ein hilfloses Herumrudern der Behörden, weil irgendjemand damit mal angefangen hat und jetzt in den Augen der Öffentlichkeit keine klaren Regelungen mehr bestehen. Wer könnte beim Amt ernsthaft nachvollziehbar entscheiden, was ein wirtschaftlich zumutbarer Umbau an einer Corvette ist, um für ein Normkennzeichen Platz zu schaffen? Da herrscht weniger Willkür als konfuse Hilflosigkeit. Seit heute ist mit "Glücks-Julian" wieder einer mehr auf der Straße, der nicht nur bei den Ämtern sondern eben auch hier für Diskussionsstoff sorgt.
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