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(12.03.2021, 23:39)Ing.M.Frank schrieb: ... Ich behaupte jetzt wenn du deinen seitlichen Rückstrahler abklebst, dann ist dieser nicht mehr ständig betriebsfertig und entspricht somit nicht mehr den Vorschriften. Grob nach dem Grundsatz was verbaut ist muss funktionieren. ...
Ja,
genau so kenne ich das auch (bei lichttechnischen Einrichtungen).
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Sicherlich richtig, auch die Umweltplaktette muss lesbar sein, selbst wenn ich in keine Zone fahre....
Doch warum muss in Deutschland etwas funktionieren, was ich zwar habe, doch eigentlich nicht brauche.
Abkleben/ tönen ist dann verboten. Doch wenn ich die Reflektoren ausbaue und gegen Blindplatten ersetze ist es wieder erlaubt.
Und wenn ich beim EU Modell, durch nachrüsten der Beleuchtung für noch mehr Sicherheit sorgen würde, ist dies wieder verboten.
Hier greift sich jeder normaldenkende an den Kopf
Grüße Tommy
Elektromobilität ist der größte Betrug an unserer Umwelt
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(13.03.2021, 10:38)500er schrieb: ... Doch warum muss in Deutschland etwas funktionieren, was ich zwar habe, doch eigentlich nicht brauche. ...
Hier greift sich jeder normaldenkende an den Kopf ...
Nein, nicht jeder. Und womöglich schon gar nicht derjenige, der den Sinn dahinter erfasst hat. Muss man hier im thread aber nun wirklich nicht diskutieren.
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13.03.2021, 20:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2021, 20:43 von Francis 2.)
Ich habe vor vielen Jahren mal einen Ford Explorer importiert. Der hatte eine 3. Bremsleuchte. Die gab es da in D noch nicht. Für die Zulassung per Einzelabnahme musste diese deaktiviert werden. Wurde so auch als Eintragung vermerkt.
Als einige Jahre später die 3. Bremsleuchten auch in D zugelassen wurden, wurde beim nächsten TÜV die deaktivierte 3. Bremsleuchte bemängelt. Wurde dann wieder angeschlossen und die Eintragung musste mit Ausnahmegenehmigung (In etwa Wirkung nachgewiesen) geändert werden.
Gruß
Frank