(11.10.2018, 21:05)BerlinCorvette schrieb: bei mir steht im Schein 089 beim Standgeräuch und Fahrgeräuch. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man 25 db dazu rechnen kann?
Bei einer Messung hatte ich 98DB
Gruß
Gene
Hi Gene,
25dB auf gar keinen Fall - das wäre ein vielfaches der Schallduckpegel!
Im Normalfall hast du 5dB Toleranz bei eine Standgeräuschmessung der "Rennleitung"! Fahrgeräusch können die nicht ohne weiteres Messen, da muss man auf eine zertifizierte Strecke etc. Übrigens gibt es keinen Grenzwert fürs Standgeräusch, es gilt aber was im Schein eingetragen ist!
13.10.2018, 20:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2018, 20:27 von Rollo-Andi.)
auch mein jetztiger Antrieb ist mir noch nicht ganz klar,neuer Motor 2015,andere Kolben Aluköppe-Brücke,andere Nockenwelle,4fach Vergaser,Fächer,TH700 Getriebe,riesen Doppellüfter,andere Bremsanlage-egal wie ich heize,geht nicht über 210 Fahrenheit,ansonnsten Stock 190 .Endgeschwindigkeit und Beschleunigung einfach der Hammer,habe mich mal getraut bis 220 zu Beschleunigen,dann habe ich an die Cooper Reifen gedacht und aufgehört,der wäre noch gut weiter gegeangen,Geile Kiste,15-16 Liter beim Crusen,beim heizen 28-32 ,soll ca. 400 PS haben,aber wie schon geschrieben nicht so einfach nachzuvollziehen woher der Power jetzt genau kommt
(09.03.2018, 18:39)zuendler schrieb: Das wurde mal hier in einem Thread geschrieben.
Am besten ist man nach der Aussage dran, wenn kein Buchstabe dabei steht, dann müssten 25dB dazu gerechnet werden.
In meinem Schein ist übrigens auch kein Buchstabe dazu gedruckt. Oder steht der in der Legende in grün?
Moinsen...schaut mal darunter nach. Auch die Abgasanlage muss den damaligen Bestimmungen hinsichtlich der Geräusche und Emissionen entsprechen. https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576
Da steht jetzt nichts von Zuschlägen und toleranzen. Wenn natürlich in den 70er kein Wert vorgelegen hat....dann wird es bestimmt auch noch eine Verordnung geben
(11.10.2018, 21:05)BerlinCorvette schrieb: bei mir steht im Schein 089 beim Standgeräuch und Fahrgeräuch. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man 25 db dazu rechnen kann?
Bei einer Messung hatte ich 98DB
Da Deine C3 ein PKW ist und kein Buchstabe dort wohl steht: Messung minus 17dB und noch weitere 5dB Toleranz (=22dB). Damit wären die 98dB ( -22dB = 76dB ) im erlaubten Rahmen beim Standgeräu(s)ch.
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Bei Autos wird analog vorgegangen, nur dass dort die Toleranz 17 db(A) sind statt 21 db(A) -- diese Toleranz wird aber nur angewendet, wenn hinter dem Wert vom Standgeräusch ein (D) oder (N) ist, also alte Messmethoden. Wer in den letzten 30Jahren eine Vollabnahme bzw. Einzelgutachten bei Import gemacht hat hat dort ein (P) oder (E) stehen und dann werden nur 5dB(A) Toleranz dazugerechnet.
Zur Erklärung: wurde mit einer alten Messmethode gemessen, muss diese auf die neue Messmethode umgerechnet werden -- das ist natürlich sehr grob und deshalb auch eher zu viel als zu wenig. Die neuen Standgeräuschwerte wurden mit der gleichen Methode wie bei der Messung durch die Polizei erhoben, weshalb keine Umrechnung sondern nur die 5dB(A) Toleranz aufgeschlagen werden. Die Werte der nach der alten Messmethode sind deshalb niedriger, weil sie aus größerer Distanz erhoben wurden. Die 17db(A) plus sind also kein "Glück" für den Fahrzeugbesitzer oder staatliche Willkür sondern eine realistische Abschätzung.
In der Regel sind Standgeräuschwerte mit (D) und (N) nicht höher als 80dB(A), was dann einem Maximalwert von 102db(A) entspricht. Bei meiner 71er stehen 94(P) im Schein, was dann 99 db(A) max entspricht. Der Unterschied ist also gar nicht so groß.