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Baureihe: C1 bis C6
Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2): 81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Super Link zum Thema maximale Fahrzeugbreite in auf 2m begrenzten Fahrstreifen:
https://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm
Eindeutig und auch mehrfach so Recht gesprochen ist auf jeden Fall, dass beim Verkehrszeichen 264 die tatsächliche Fahrzeugbreite relevant ist.
Das ergibt sich auch eindeutig aus StVO Abs. 41 Anlage 2.
Mit dem in der RSA angesprochenen Abrunden auf 0,1m wäre man aber auch wieder mit C6 und Z06, die gleich breit ist, knapp in der Toleranzzone.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Corvette-Generationen:
- C3 (1968-1982)
- C5 (1997-2004)
Zitat:Maßgebend ist die im Schein eingetragene Breite. Kann ja von keinem Fahrer verlangt werden, die Breite zu messen.
Leider falsch, man verlangt es vom Autofahrer. Vergiss nicht: Wir sind in Deutschland.
Habe gerade zufällig einen WISO Bericht gesehen, wo es genau darum ging:
WISO
Ach ja, manche Hersteller geben die Breite über Außenspiegel im Handbuch an. Sie gehört auf jeden Fall zum Typisierungsverfahren und ist das sog. Konstruktionsmaß W144.
Gruß
Marc
Schön, so eine V8 Gänsehaut!
> Mein Chevrolet fährt Autogas. <
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Hmmmmmm...nur mal so ein Gedankenspiel, wenn´s mal eng wird:
Ist die Frage, wie die Polizei misst. Messen die durch ein System die Ist-Breite, oder vermuten die bei bestimmten Fahrzeugtypen Überbreite und schauen in Unterlagen nach?
Wie auch immer. Wenn es um wenige cm geht:
Nach meinen Infos ist der rechte Außenspiegel immer noch nicht Pflicht, wenn die Sicht zur Seite und nach hinten nicht eingeschränkt ist. Also, anklappen das Ding und schon passts.
Könnte ein interessanter Rechtsstreit werden
Gruß
Alex
Gruß Alex
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Habs heute auch im TV gesehen! Demnach gehören aber nicht nur Vette und Co in Baustellen auf den rechten Streifen, sondern auch jede Menge Pampersbomber werden dorthin verbannt. Wenns nicht in D wäre, könnte es glatt von der Schweiz kommen, so ein Schwachsinn
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Wieso Schwachsinn? Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann halt an manchen Stellen nicht garantieren, dass die Fahrbahnbreite für Fahrzeuge mit mehr als zwei Metern effektiver Breite, ausreicht.
So ist das Leben. Übrigens gewährt die Polizei noch eine kleine Toleranz...aber bei 2,20m (C6 GS?) ist definitiv schon lange Schluss mit lustig.
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Zitat:Original von Thomas V
ich klappe meine Spiegel ein bevor ich in die Garage fahre
ich auch bevor ich die LKW Spur auf der AB nehme.
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Hallo Alex
Zitat:Zitat
Nach meinen Infos ist der rechte Außenspiegel immer noch nicht Pflicht, wenn die Sicht zur Seite und nach hinten nicht eingeschränkt ist. Also, anklappen das Ding und schon passts.
1.
...alles was an einem Auto dran ist muß auch funktionieren...
( auch ein Spiegel )
2.
....willst Du vor jeder Baustelle aussteigen und den Spiegel einklappen...
( wir reden von einer Corvette )
3.
...nicht zu vergessen,daß die neuen Spiegel z.B. C6 Z16 breiter sind !!!
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
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