Zitat:Original von GFoL
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hatte zuvor die Hoffnung, dass es eventuell bislang nicht publizierte neuste Rechtsprechung zu einschlägigen Garantiebedingungen der üblichen Verdächtigen gibt...
Die kennst Du, oder?
Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses einer entgeltlichen Gebrauchtwagengarantie bei Nichtvornahme von Inspektionen
BGH, Urt. v. 25.09.2013 – VIII ZR 206/12 (OLG Karlsruhe), ZIP 2013, 2206
Leitsätze des Gerichts:
1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurt. v. 17. 10. 2007 – VIII ZR 251/06, ZIP 2008, 606 = WM 2008, 263; v. 12. 12. 2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; v. 6. 7. 2011 – VIII ZR 293/10, ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510).
2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung von Senat ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510).
Gruß
Edgar