NEU Gewindefahrwerk von KW der MEGAHAMMER!!
#41
Zitat:Original von Dakota
Zitat:* stufenlos höhenverstellbar innerhalb eines TÜV-geprüften Verstellbereichs
Ja das kann ja alles mögliche heißen. Wie tief darf man überhaubt gehen Frage

Das heißt nach meinen Erfahrungen folgendes.

Früher konnte man Gewindefahrwerke einbauen und es wurden der gesamte Gewindebereich eingetragen. So hatte ein Corsa A eines Clubkollegen eine Eintragung von -70 - 140 mm eingetragen. Er konnte also in diesem Bereich das Fahrwerk in der Höhe verstellen so wie er will, damals gab es überhaupt noch keine Gewindefahrwerke für die Hinterachse. D.h. hinten wurden -60 mm eingebaut und vorne das Gewindefahrwerk ! Es gibt nur für wenige Fahrzeuge überhaupt gewindefahrwerk hinten, so zum beispiel für den Corsa B - allerdings kam das Fahrwerk auch erst Jahre nach der Variante die ich gerade beschrieben habe auf den Markt und ist eigentlich nur für den Motorsport gedacht.
Heutzutage ist es so das gewindefahrwerke - zumindestens bei uns nur mit einer Höhe eingetragen werden. Das heißt man schraubt das Fahrwerk auf gewünschte Höhe, und die wird dann auch eingetragen und höchstens noch eine zweite für den Winterbetrieb. Denn wenn man komplett wieder hochschraubt hat man bei den wenigsten Gewindefahrwerken wieder die originale Höhe. Deshalb ist es auch höhenverstellbar in einem vom TÜV geprüften Bereich.

Wie weit man runtergehen kann ist eigentlich nur schwer zu beantworten, dazu mal das hier:


Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

Übrigens in vielen Gutachten steht z:b. auch das das tiefste tragende Teil der Karosse nicht tiefer als ca. 11cm sein soll - tja ca. eben :-)
Ausflugtipps<--- draufklicken (auch für Corvettefahrer!) 
www.kadettc.de <-- meine Kadett C Homepage
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#42
Sehr interessant
Zitat:Übrigens in vielen Gutachten steht z:b. auch das das tiefste tragende Teil der Karosse nicht tiefer als ca. 11cm sein soll - tja ca. eben :-)
1. ca. Feixen
2. tragende Teile (also der Rahmen?) da fallen ja Spoiler und Schweller nicht drunter Feixen
[Bild: ani08c.gif][Bild: ani08b.gif]
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#43
Tja ... da ja schon im Vorfeld die geringste Chance bestand das zu bekommen was ich erwartet habe hab auch ich mich mal mit den Vertrieblern in Verbindung gesetzt und die Bestellung letztendlich wieder storniert.

Zitat:
Es sind reine Dämpfer !! Mit dem Vermerk :
Nur Dämpfer (eine Tieferlegung kann auf Wunsch durch verstellen der serienmäßigen Blattfedern erreicht werden)
Dies steht in jedem KM-Katalog drin. Wenn jedoch die Vertragshändler falsche Angaben machen sind diese dann zur Rechenschaft zu ziehen.

Es gibt definitiv kein Gewindefahrwerk von KM für die C5 !!

Zitat Ende

Würde mich mal interessieren, wie es rechtlich aussieht wenn ich was gewerblich bestelle, bezahle was es dann gar nicht gibt.
Vielleicht sollte ich nach meinem Kauf auf Schadenersatz spekulieren .....und mir von diesem Ersatz eine Billstein-Lösung erwerben Feixen

Gruß
Pjerell

PS) Werde wohl jetzt meine Blattfedern tauschen müssen damit die Kiste etwas tiefer kommt Heulen

Und wem die Lösung vom Mike05 sympatisch ist ...... hier für 50,--€ das Ergebnis

1 Tonne-Tieferlegung
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#44
Noch was zu den neuern Baujahren. Schau Dir mal die Galerie von Gil an. Er hat auch vorne die Gummis entfernt und ist noch tiefer gekommen als meine. Da werd ich richtig neidisch. Gut, kann sein das seine 20zoller vorne einen minimal größeren Abrollumpfang haben als meine 19zoller, aber das ist wirklich nur minimal. Seine ist auf jeden Fall tiefer, obwohl er das gleiche gemacht hat wie ich.
Solche Tolleranzen bei der Fertigung kann ich mir nun auch nicht vorstellen.
[Bild: ani08c.gif][Bild: ani08b.gif]
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#45
DiDi ....
bei meinem Baujahr kannste anscheinend NICHTS tun. Und die Gummis abzuschneiden bringen lediglich 1 cm. Ein Tropfen auf den heißen Stein Kopfschütteln

Meine Vette kam so aus dem Werk und lässt sich anscheinend ohne größere Eingriffe keinen cm´s. nach unten setzen. Heulen

[Bild: rad-vorne.jpg]

Gruß Pjerell
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#46
Genau so sieht´s bei mir auch aus. Runter gedreht bis es nicht mehr geht (ohne Gummiänderung) Heulen
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



[img]/userfiles/dakota v8/Forumsbanner.jpg[/img]
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#47
Hi. Also ich habe letzte Woche ein gewindefahrwerk bei meiner C5 einbauen lassen. Erste Probefahrt war super. Unterschied wie Tag und Nacht. Ich muss dazusagen ich mag mein Auto etwas härter und extrem tief. Tief auch wegen der Optik.
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#48
Hi. Ich hatte letzte Woche ein gewindefahrwerk von proflex bei meiner C5 eingebaut. Nach der erster Probefahrt muss ich sagen Unterschied wie Tag und Nacht. Ich muss dazusagen ich mag meine C5 etwas härter und extrem tief. Gewindefahrwerk würde ich jedem empfehlen.
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#49
Zitat:Original von Capriman
Hi. Ich hatte letzte Woche ein gewindefahrwerk von proflex bei meiner C5 eingebaut. Nach der erster Probefahrt muss ich sagen Unterschied wie Tag und Nacht. Ich muss dazusagen ich mag meine C5 etwas härter und extrem tief. Gewindefahrwerk würde ich jedem empfehlen.
Darf man mal fragen was der Spass kostet. Feixen
Grüße Goldi   Feixen
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#50
Gebrauch für 500 Dollar aus der USA. Leider ohne ABE
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