25.10.2020, 12:53
Zur Zeit werden wieder einige Fahrzeuge in gängigen Portalen angeboten bei denen die Verkäufer Erinnerungslücken habe was die Höhe ,oder auch die Angabe,des Unfallschaden betrifft.
Fragt bitte beim Kauf ganz gezielt nach Unfallschäden und deren Höhe.
Wenn ein Verkäufer sein Fahrzeug anbietet und dabei einen Schaden erwähnt und auch dessen Höhe auf Anfrage erwähnt,muss es ja kein schlechter Kauf sein.
Es zeugt aber von der Ehrlichkeit des Verkäufers.
Wer aber schon in der Anzeige einen Schaden verschweigt oder einen 50.000,- Euro Schaden als Bagatellschaden erwähnt,will nicht aufrichtig zum Kaufinteressenten sein.
Also ,bitte vorsichtig sein.
Was auch nie schaden kann ist eine bestehende KFZ Rechtsschutzversicherung die im Falle eines Reinfalls auch die Möglichkeit bietet mit Hilfe eines Anwalts eine Einigung zu erzielen.
Fragt bitte beim Kauf ganz gezielt nach Unfallschäden und deren Höhe.
Wenn ein Verkäufer sein Fahrzeug anbietet und dabei einen Schaden erwähnt und auch dessen Höhe auf Anfrage erwähnt,muss es ja kein schlechter Kauf sein.
Es zeugt aber von der Ehrlichkeit des Verkäufers.
Wer aber schon in der Anzeige einen Schaden verschweigt oder einen 50.000,- Euro Schaden als Bagatellschaden erwähnt,will nicht aufrichtig zum Kaufinteressenten sein.
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Telefon 02406 9247240
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Öffnungszeiten Mo-Fr
09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30
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