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26.05.2022, 11:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.05.2022, 14:02 von Yankeededandy.)
Die von Wesch erwähnten Kustom Side Pipes, welche Ende 60er, Anfang 70er für die C3 verfügbar waren und das Vorbild für die heutigen Hookers, hatten tatsächlich GM Teilenummern. Allerdings würde ich nicht zu tief danach graben als Basis für eine mögliche Zulassung beim TÜV: Sie wurden als Racing Equipment angeboten und waren nicht für den Strassenverkehr gedacht. Beworben wurden sie als "get your Corvette into the tens", will heissen, tune deine Corvette, dass sie die Viertelmeile im 10 Sekunden-Bereich schafft
Gruss, Martin
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Hier ist ein alter Thread mit der GM Teilenummer für die Kustom Sidepipes:
https://www.corvetteforum.de/showthread.php?tid=9403
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Und weil es mich auch sehr interessiert hat, ein informativer Link zu den Sidepipes der Corvette:
https://www.corvettereport.com/what-happ...ide-pipes/
Wird zwar nicht bei der Zulassung helfen, aber dümmer wird man dadurch auch nicht.
Persönlich muss ich jedoch sagen, eine C3 ist auch oder eher noch viel mehr eine C3 ohne Sidepipes. Klar sind die Dinger cool und laut und geil. Aber gerade die Lautstärke geht einem schnell auf die nerven wenn man längere Strecken fährt.
Aber wie immer muss man selber wissen was man sich da antut (Zulassungsprobleme, Tinitus, angesengte Waden oder Schienenbeine...)
Ich sehe gern Corvettes mit Sidepipes, aber wenn jede so rum fährt wirds langweilig.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.05.2022, 19:03 von C3-Fritz.)
(26.08.2020, 18:18)Molle schrieb: Die Sidepipes sind nur bis zu 8 Jahre nach der letzten Ordermöglichkeit bei GM H-fähig.
Wenn es also 1968 die letzten offiziellen gab, wäre damit 1976 Schluß.
Hi Molle, nur um sicher zu gehen, ob ich Dich richtig verstanden habe:
Es bedeutet, dass eine 76er noch mit Sidepipes zugelassen werden kann? Weil wenn 68 ja, dann ist doch 68 plus 8 gleich 76 auch ja und nicht nein, also Schluss? Schluss wäre dann doch meiner Rechnung nach beim 77er Baujahr?
Mit Tinnitus kann ich dienen, Schwerhörigkeit auch, insofern brauche ich mir im Auto keine Gedanken mehr über Lärm machen. Nur dieses Herumgezicke mit TÜV wenn es zulassungsmäßig so auf der Kippe steht ob ja oder nein und den Grünkappen bei Kontrollen wäre mir dann doch ein Hindernis. Wenn ich die immer mit Ihrem Messgerät antanzen sehe, dann bekomme ich Brechreiz. Allein schon wegen den Diskussionen zum Messverfahren, den Korrekturwerten und deren Anwendung weil der Dämpfer dann Richtung Seite oder Boden strahlt. Ich vermute, da sind viele Kontrollbeamte dann doch ein wenig mit der Materie überfordert und legen die Karre erst mal still und verweigern die Weiterfahrt?
Oder wie sind da die Erfahrungen, bei den "Sidepipern" bei Kontrollen? Grinsen und Daumen hoch bei den Beamten oder grundsätzlich Kelle und sofort auf den Seitenstreifen rauswinken?
Viele Grüße und Danke!
Fritz
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Also im Zweifelsfall einfach bisschen lallen und zappeln, dann läuft's nur auf ne Alkoholkontrolle raus....
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
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(26.05.2022, 18:36)C3-Fritz schrieb: Es bedeutet, dass eine 76er noch mit Sidepipes zugelassen werden kann? Weil wenn 68 ja, dann ist doch 68 plus 8 gleich 76 auch ja und nicht nein, also Schluss? Schluss wäre dann doch meiner Rechnung nach beim 77er Baujahr?
Sidepipes als Option direkt in der Fabrik eingebaut, gab es für die Jahrgänge 65-67 und dann nochmals 69. 8 Jahre würde also heissen bis und mit 77. Das hat aber nichts mit den oben diskutierten Kustom/Hookers zu tun. Aber vielleicht schluckt das euer TÜV trotzdem.
Gruss, Martin
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Besagt die Classic Tuning Regel nicht, das das Tuning (optisch oder technisch) 10Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs hätte möglich sein müssen, die Teile zu dieser Zeit bereits verfügbar waren und das Tuning üblich war.
Wenn es die Sidepipes, ob original oder Aftermarket, also vor Zulassung verfügbar waren, sollte zumindest die Nachrüstung, abgesehen der anderen Werte wie Lautstärke und Abgasverhalten, der Eintragung nicht im Wege stehen.
Hier mal vom TÜV zitiert:
Oldtimer Tuning geht auch mit H-Kennzeichen
Solange das Oldtimer Tuning also mit passenden und zulässigen Teilen aus derselben Epoche vorgenommen wird, ist von Seiten der TÜV Prüfer alles in Ordnung. Die Modifikationen müssen also entweder üblich gewesen sein innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges oder nachweislich vor mehr als 30 Jahren durchgeführt worden sein.
https://mobilityblog.tuv.com/oldtimer-tu...ikers-aus/
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