C7 EU-Beleuchtung - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C7 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=166) +--- Thema: C7 EU-Beleuchtung (/showthread.php?tid=93062) |
C7 EU-Beleuchtung - SvenZ06 - 03.11.2017 Hallo kann mir vielleicht jemand helfen...? Ich würde mir gern in den Staaten eine C7 gekaufen Was muss den bei der Beleuchtung oder generell alles geändert werden ? Hat jemand damit erfahrung ? Schonmal danke Gruß Sven RE: C7 EU-Beleuchtung - Markus Sollberger - 05.11.2017 Hi Sven Ich kann dir sagen wie es in der Schweiz läuft: die Beleuchtung besteht aus Xenon-Scheinwerfern ohne Leuchtweiten-Nivellierung. Für die Zulassung brauchts eine Sonderbewilligung dass die LWN nicht nachgerüstet werden muss (Begründung Zweisitzer), eine Scheinwerfer-Waschanlage muss aber nachgerüstet werden (kennen die Amis nicht, die Europäer verlangens bei Xenon per Gesetz). Ansonsten ist nichts nachzurüsten (auch nicht mehr die Blinker, ich habe gehört die werden in D immer noch gefordert), für die Zulassung müssen aber Nachweise für die Gurte, das ABS, die Lärm- und die Abgasemissionen beigebracht werden. Existieren diese nicht müssen sie durch eine autorisierte Stelle erstellt werden. Zumeist sind die aber schon durch Importeure erstellt dann kann man sie dort kaufen. Markus RE: C7 EU-Beleuchtung - US-Stingray-Fahrer - 06.11.2017 Hallo Sven, ich schicke dir mal ne PN RE: C7 EU-Beleuchtung - maex10 - 12.11.2017 Hallo Sven, Waschanlage für Xenon ist vorgeschrieben. (Nicht wie früher da stand im Schein Scheinwerfer sind vor Nachtfahrt zu reinigen). Leuchtweitenregulierung ist nicht nötig weil die maximale verstellung bei voller Beladung max 2 % beträgt. Allerdings solltest du darauf achten daß Scheinwerfer mit EU - Prüfzeichen eingebaut sind. ( Nicht mit DOT - Nummer). Die Lichter mit Dot Nummer sind nicht zulässig weil sie nicht asymetrisch leuchten. Lass dir nicht einreden einmal abgenommen vom TÜV reicht für alle Zeiten. Unzulässig bleibt unzulässig. RE: C7 EU-Beleuchtung - Holli - 12.11.2017 (12.11.2017, 11:40)maex10 schrieb: Die Lichter mit Dot Nummer sind nicht zulässig weil sie nicht asymetrisch leuchten. Aber schon die C6 und mit Sicherheit die C5 hatten schon asymmetrisches Abblendlicht. Wäre es nicht so könnte man die Scheinwerfer nämlich genau so für Linksverkehr verwenden. Es gab bei der C6 aber Scheinwerfer für Linksverkehr. Das Problem war die Hell/Dunkelgrenze, war auch so in den Papieren geschrieben. Wenn der US-Scheinwerfer eine E-Nummer hat dann passt alles, ansonsten braucht man normalerweise neue Scheinwerfer. Weil heute wird man da kein Auge mehr zudrücken. RE: C7 EU-Beleuchtung - maex10 - 16.11.2017 Natürlich gibt es schon länger Vetten mit E- Scheinwerfern, aber nur die für den Europäischen Markt vorgesehen waren. Es gibt jedoch genug Händler die die US - Ausführung bei uns verkaufen. Dann sind eben Lichter mit DOT Nummer verbaut und meistens auch kein Z 51 Paket ( zumindest bei der C 6 ). RE: C7 EU-Beleuchtung - SvenZ06 - 19.11.2017 Super danke für die ganzen Antworten ;-) RE: C7 EU-Beleuchtung - Kleinziegenfeld - 03.12.2020 Hallo, bei mir ist der linke Scheinwerfer unfallbedingt kaputt. Kann ich mir jetzt einen aus den USA kaufen und austauschen? Ist eine C7 mit deutscher Erstzulassung. Gruß, Reinhard |