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die tiefen des fahrzeugbriefes - Druckversion

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die tiefen des fahrzeugbriefes - schlafmützerl - 12.04.2002

hi, leidensgenossen!

ich hab heut mal meinen fahrzeugbrief mir etwas durchgelesen aber folgender text ist für mich nicht ganz zu übersetzen....:

ziff.1: m.abnhembar. dacheinsätzen.etwawirkung mit sichtprüfung f. verglas., bremsleucht.,schlußl., kennz. bel. u. sicherheitsgurte nachgewiesen. * ausn.genehm.: n. 70 stvzo von 47-abgasverhalten* 53a - warnblinkanlage* 54 - farbe fahrtrichtungsanz.hi.* 59 - fahrgest.nr. li* 60 - kennz.-größe* erforderlich**

der anfang bezieht sich auf pkw geschlosssen, das ist klar. aber was bedeutet das für die gurte und die beleuchtung?
der rest ist klar, das bezieht sich auf die seperate ausnahmegenehmigung.
ich hätte gerne den brief eingescannt, aber ohne scanner gehts leider nicht.

schon mal danke im vorraus für eure amtsdeutsch-nachhilfestunde!

haareraufende grüsse


- mark69 - 12.04.2002

Lies doch einfach was da steht:
Das T-Roof kann man abnehmen. (Weiß ein Corvettefahrer, aber für den TÜV Prüfer steht's halt noch mal da.)
Der TÜV hat durch Hingucken (das ist die Sichtprüfung) festgestellt, dass folgende Teile "in etwa" der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen:
Verglasung, Bremsleuchten,Schlußlicht, Kennzeichenbeleuchtung und Sicherheitsgurte. Deswegen bleibt dir für das Alles eine Ausnahmegenehmigung erspart.

Für das Abgasverhalten, die Warnblinkanlage, die Farbe der Blinker hinten, die Fahrgestellnummer an der Winschutzscheibe und die Größe des Nummernschilds ist eine Ausnahmegenehmigung nach $70 StVZO notwendig.
Das heißt entweder du hast schon eine Ausnahmegenehmigung für das Zeugs oder du brauchst dringend eine.