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Lackierung H-Kennzeichen - Druckversion

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Lackierung H-Kennzeichen - custom - 25.07.2015

Ich lasse meine '74 C3 gerade neu lackieren und bin wegen der Farbwahl etwas irritiert.
Der Lackierer meint, ich müsste wegen des H-Kennzeichens ausschließlich den damaligen GM-Lack nutzen.

Der Anforderungskatalog des TÜV-SÜD sagt allerdings:

- Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroen 11CV kann akzeptiert werden.
- Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel.l Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
- Gemusterte Lacke & Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen z.b. Reklamemotive ....
- der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren...

- Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 jahre alt sein. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer die Vorschriften der StVZO genügen.

Eigentlich könnte ich doch auch einen pearl-Effekt-Lack lackieren lassen, weil es den bis 1984 bestimmt schon gegeben hat.
Einen Lack, der das gesamte Farbspektrum (Chamäleon-Lack) bietet, hat es damals wahrscheinlich noch nicht gegeben, kann also nicht verwendet werden.

Wer weiß genaueres, ich würde gerne einen Pearl-Lack auswählen, weil die Kanten so besser zur Geltung kommen.
Geht das oder geht das nicht...???

Gruß
Günther


- Schieby - 25.07.2015

Hallo,

da dürfte es je nach Prüfstelle unterschiedliche Ansichten geben. Deshalb würde ich dies mit dem zuständigen Prüfer , Deiner Prüfstelle persönlich klären.


- custom - 25.07.2015

Das ist doch genau das Problem, meinem Prüfer ist das egal - ich möchte aber keine Probleme mit der Zulassungsstelle oder sonstigen Institutionen bekommen können...


- Neiler - 25.07.2015

Zitat:Original von custom
Das ist doch genau das Problem, meinem Prüfer ist das egal - ich möchte aber keine Probleme mit der Zulassungsstelle oder sonstigen Institutionen bekommen können...

Das hast Du bisher nicht so geschrieben.

Wenn es Deinem Prüfer egal ist und er das H-Kennzeichen gemäß STVZO § 23 vergibt, dann hast Du kein Problem und kannst Dir eine Farbe Deiner Wahl aussuchen. Wichtig ist nur, dass sowas im Vorwege geklärt ist.


- mark69 - 25.07.2015

Kann und darf dein Lackierer den originalen GM Lack (=Thermoplast Acryllack) denn überhaupt verarbeiten?


- Testfahrer - 25.07.2015

Genau so wie der Neiler es schreibt ist es.

Die nachgeschalteten Stellen, wie zbs. die Zulassung (SVA), übernehmen die Papiere wie sie sie bekommen und machen das fertig.

....die gucken doch auch nicht beim frischen TÜV-Bericht, ob das Auto noch nen Loch hat oder so... Blaulicht

Das ist schon so ok, wie du das beabsichtigst. Ferdich machen und ab dafür Hallo-gruen


- custom - 25.07.2015

Zitat: Kann und darf dein Lackierer den originalen GM Lack (=Thermoplast Acryllack) denn überhaupt verarbeiten?

Thermoplast-Lack ganz sicherlich nicht. Original-Farbton natürlich.... Augenrollen


- BigEagle - 25.07.2015

Damit ist der Farbton gemeint. Wenn z.B. damals silber und rot zur Wahl standen, dann hast Du ein Problem, wenn du sie pink lackierst.

Gruß

Dirk


- custom - 25.07.2015

Zitat: Damit ist der Farbton gemeint. Wenn z.B. damals silber und rot zur Wahl standen, dann hast Du ein Problem, wenn du sie pink lackierst.

Hallo Dirk,
das sehe ich anders - siehe Aussage ganz oben (TÜV SÜD)...!
Es kann ja sein, dass ein Vorbesitzer das Fahrzeug 5 Jahre nach EZ schon pink lackiert hat.


- gimli - 26.07.2015

Wer sagt das es nich möglich war ein Wagen in den 70ern pink zu lackieren?

Thermoplast-Lacke sind in der BRD im Bezug auf Kfz-Lsckierungen verboten.

Es gibt immer die Möglichkeit alles zu verkomplizieren und den Lackieren würde
ich feuern.