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Tagesfahrlicht - Rückleuchten - Druckversion

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Tagesfahrlicht - Rückleuchten - corvettesepp - 14.04.2014

wir haben bei unserer Vette Tagesfahrlichter verbaut.
Mich stört, dass dabei die Rücklichter nicht brennen.

Da ich von Elektrik keine Ahnung habe, meine Frage dazu.
Kann man das so schalten, dass die Rücklichter mit den Tagesfahrlichter brennenFrage

Sepp


- UncleRobb - 14.04.2014

Kann man, aber wozu sollen am helllichten Tag die Rücklichter leuchten?


- corvettesepp - 14.04.2014

bei gewissen Witterungsverhältnissen kann es durchaus Sinn machen.
Fahre ungern mit aufgeklappten Scheinwerfern.

Sepp


- UncleRobb - 14.04.2014

Du könntest die Steuerleitung, die bei laufendem Motor das Tagfahrlicht ausschaltet, am Abblendlicht anschließen. Wenn du dann das Standlicht einschaltest, dann leuchten sowohl die Rücklichter als auch das Tagfahrlicht.


- Dieter L. - 15.04.2014

Hallo Sepp,

ist ganz einfach:
In Europa (ohne Skandinavien) ist vorgeschrieben, dass das TFL beim Einschalten der Beleuchtungsanlage (sprich Standlicht/ Schlusslicht) deaktiviert wird.
In den skandinavischen Ländern ist vorgeschrieben, dass das TFL mit dem Einschalten des Abblendlichtes deaktiviert wird.
Deshalb bieten wir ja auch 2 Varianten an.
In meiner GS können beide Varianten über einen Wechselschalter aktiviert/ deaktiviert werden.

Die "Erfinder" der Vorschriften haben wohl folgende Präferenzen zugrunde gelegt:
1. Über das Standlicht = Strom- / Energieverbrauchsoptimierung.
2. Über das Abblendlicht = PKW auch von hinten besser wahrnehmbar.
Wenn Du 2.) haben möchtest – wie von Robert empfohlen = umklemmen auf ABL.


- corvettesepp - 15.04.2014

d.h. bei uns dürfen die Rücklichter nicht brennen wenn es vorne leuchtet.

Schwachsinn wie so vieles.

Sepp


- JR - 15.04.2014

Die einen sagen so ... Feixen

Gruß

JR


- maseratimerlin - 15.04.2014

Ich weiß nicht wie das bei einer C5 ist, ich fahre mit der C6 üblicherweise mit Standlicht, da brennen auch die Rückleuchten. Hatte auch noch nie Stress mit der Rennleitung deswegen

Gruß

Edgar


- corvettesepp - 15.04.2014

bei uns gehen gelegentlich die Uhren etwas anders.

In München war erst eine grosse Polizeiaktion da wurden Fahrzeuge kontrolliert und der Lärmpegel
überprüft.
Einige hat es grob erwischt.

Sepp


Rennleitung - ermi - 15.04.2014

Moin,
in Deutschland ist nur vorgeschrieben, dass bei hereinbrechender Dunkelheit mit Fahrlicht zu fahren ist. Aus der Vorschrift ergibt sich nicht, dass bei "normaler Sicht" nicht mit Standlicht gefahren werden darf.

Walter