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H-Kennzeichen...? - Druckversion

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H-Kennzeichen...? - meStefan - 04.11.2013

Hallo Leute,

hätte da mal eine Frage bzgl. der H-Kennzeichen.
Ich interessier mich für C3- Vetten (eigentlich original, #match) aber habe auch ein paar im Auge, welche über die Jahre modifiziert wurden.
Als Beispiel: https://forums.corvetteforum.com/c3s-for-sale-wanted/3347691-1970-coupe-with-ls1-and-t56-featured-in-2-magazines.html

Bekomme ich für eine solche C3 noch ein H-Kennzeichen?

Bekomme ich für eine C3 mit original Motor, aber etwas aufgemotzt noch ein H-Kennzeichen?

Wie ist das mit einem MakoShark-Umbau?

Wo kann man die Kriterien, bzw. die Bestimmungen für ein H-Kennzeichen nachlesen?


Vielen Dank im Voraus.

Mfg. meStefan DÜW


- Frank the Judge - 04.11.2013

Bis auf den Motor ist die oben gezeigte Corvette H-tauglich. Alle Modifikationen entsprechen dem Zeitgeist. Natürlich müßte man für ein abschließendes Urteil einen Blick auf das Fahrwerk werfen können.
Mako Sharks wurden in Deutschland bereits Anfang der 80er Jahre zugelassen. Also H möglich.

Es muß eben darauf geachtet werden, dass alle Umbauten genau so damals schon durchgeführt wurden.

Natürlich gibt es Gutachter, die Erbsen besonders genau zählen. Da hilft nur eine andere Prüfstelle oder eine Werkstatt, die gewisse Beziehungen hat.

Kriterien für die H-Abnahme findest Du hier dutzendfach mit der Suchfunktion.


- meStefan - 04.11.2013

Zitat:Original von Frank the JudgeEs muß eben darauf geachtet werden, dass alle Umbauten genau so damals schon durchgeführt wurden.

Danke Frank für Deine Antwort.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kommt es nicht darauf an wann diese Umbauten/Tuning erfolgte, sondern, dass es "zeitgenössisch" ist!?

Motortuning, bzw. ein komplett moderner Motor, wie in meinem Link, sind zulässig und haben keinen Einfluss auf das H-Kennzeichen!?

Dachte, dass das Auto mind. 30 Jahre alt sein und seit den "Tuningsünden" mindestens 20 Jahre vergangen sein müssten!?

Was, wenn ich ein anderes Fahrwerk und moderne Bremsen habe?

Fragen über Fragen... Augenrollen

Mfg. meStefan DÜW Teufelfeuer


- Lucky-TÜV - 04.11.2013

TÜV Süd:
"Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

mit anderem Fahrwerk und "modernerern" Bremsen ist das so ne Sache, hier wird der Zeitgeist zugrunde gelegt. Gewindefahrwerk geht selten, geänderte Bremsanlage auch. Bei der gezeigten C3 ist der Motor schon das ertse Ausschlußkriterium. Kann in ein paar jahren klappen Idee
Alex


- Dragonheart64 - 04.11.2013

Mit einem modernen Motor kommste net durch, Du kannst nen neuen Motor reinmachen, den es so vor 30 Jahren gab, aber keinen aus der C6.
Natürlich kannst Du lauter fabrikneue Teile verbauen, aber die muss es halt so in der Zeit, aus der Dein Auto stammt, auch schon gegeben haben, Felgen z. B.

Gruß Robert


- Frank the Judge - 04.11.2013

Stefan, ich schrieb in meinem Beitrag, der Motor ist für ein Hakenzeichen NICHT zulässig.


Ebensowenig Bremsen, die aus einem modernen Porsche kommen oder 20 Zoll Felgen. Diese gab es nicht zu der Zeit, als das Auto gebaut wurde bzw. in der ersten Dekade danach.

Bei Vorkriegsautos ist das ein wenig anders. So sind z. B. Juice Brakes an einem Ford von 1911 nicht bemängelt wurden. Auch wenn diese von 1958 waren.


- meStefan - 04.11.2013

Danke Leute, ich denke, ich hab's verstanden.
Moderner Motor geht nicht, aber statt des C3 350cbi einen 400cbi vom Impala geht wiederum.

MfG meStefan DÜW Teufelfeuer