Rahmenschaden an C5 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Rahmenschaden an C5 (/showthread.php?tid=596) Seiten:
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Rahmenschaden an C5 - Twister - 10.03.2002 Leider hatte ich am 1. März mit meiner C5 einen Unfall. Bei nasser Fahrbahn und eingeschalteten ASR brach mir bei ca. 40 km/h das Heck aus. Beim Gegenlenken und Gasgeben setzte dann das ASR ein und nahm mir das Gas weg. Ergebnis Einschlag in Leitplanke mit Rahmenschaden.Der Rahmen ist außerhalb der Richttoleranz. Es müßte ein neuer Rahmen eingebaut werden. Meine Frage ist ob schon jemand Erfahrungen mit einer derartigen Reparatur hat. - 454Big - 10.03.2002 Ach herrje! Zunächst mal meine Anteilnahme! Ich kann Dir leider nicht mit Erfahrung bei der C5 dienen. Im Moment baue ich gerade meine C3 wieder vom Rahmen aufwärts zusammen. Ich kann Dir sagen, daß das eine Heidenarbeit ist! Was sagt denn die Versicherung??? Ist ja schließlich auch eine Kostenfrage, oder? Rahmen tauschen bei C5 schätze ich mal auf ca. 3 - 4 Tage..... (2 Leute 8 Std. 55 EURO 4 Tage = 3520 Euro Lohn min.) Der Rahmen der C5 ist außerdem Hydrogeformt, dh. die Framerails sind aus einem Stück hergestellt und haben nur ganz wenige Schweißnähte - Fluch und Segen.... Rahmenquellen denke ich gibt es nur direkt über GM. Weiß sonst jemand was? - Twister - 10.03.2002 Zuerst einmal vielen Dank für deine Anteilnahme. Da meine Vette erst 1 Jahr alt ist, wird der Schaden wahrscheinlich von der Vollkasko übernommen. ( Gutachtenerstellung dauert schon über 1 Woche) Da ich die Arbeit sowieso nicht selber erledigen kann, wird sie bei Opel van Eupen in Essen erledigt. Meine Frage bezog sich auf die Qualität der Reparatur.( rappeln klappern der Karosserie ) Kann man danach eine Werksqualität erwarten? Obwohl wir ja nicht mit Piech Spaltmassen verwöhnt sind erwarte ich doch ein annehmbares Finish. - 454Big - 10.03.2002 Tja, ich bin kein Karosseriespezialist! Es gibt drei Möglichkeiten und alle sind gleich wahrscheinlich: 1. Rappelt genausoviel - dann hast Du die gleiche Qualität wie bei der Auslieferung 2. Rappelt mehr - dann wird das wohl unfallbedingt sein 3. Rappelt weniger - dann hat die Werkstatt wohl die Werksfehler alle ausgemerzt. Also: Ich denke mal da kann man keine allgemein gültige Prognose erstellen. Vielleicht wendest Du Dich mal an den Werkstattmeister Deiner Werkstatt? Ich bin bislang von Unfällen mit der Vette Gott sei dank verschont worden! Alles Gute für Dich - der Crash ist schon traurig genug! - Tripower - 12.03.2002 Wie dem auch sei, Du hast Anspruch auf eine einwandfreie Reparatur und ein einwandfreies Ergebnis. Wenn etwas rappelt, dann ist die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt worden und Du hast Anspruch auf Nachbesserung. Es sei denn, die Werkstatt weist nach, daß das Rappeln schon vorher da war; - aber wie will sie das beweisen? Also: Erst mal das Ergebnis der Reparatur abwarten und dann ggf. reagieren. Alternative: Auto zum Restwert verkaufen und mit der Zahlung der Versicherung eine neue Vette kaufen. Gruß Tripower - Ansgar - 12.03.2002 Hallo Twister! Ich würde mich der von Tripower vorgeschlagenen Alternative erst einmal anschließen. Wenn Du "Glück" hast, ist die C5 ein finanzieller Totalschaden. Liegt das Gutachten inzwischen vor und was steht drin? Wenn Du jetzt schon berechtigterweise wegen des Reparaturergebnisses ein schlechtes Gefühl hast, wirst Du es wahrscheinlich hinterher erst recht an allen Ecken und Enden klappern hören. Der Neu- oder Gebrauchtkauf einer C5 scheint mir deshalb die bessere Alternative zu sein. Die Vollkasko-Versicherung wirst Du ja in jedem Fall in Anspruch nehmen müssen. Viele Grüße Ansgar - Tripower - 12.03.2002 Das Gutachten sollte ausweisen: 1. die geschätzten Reparaturkosten 2. den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs 3. den Restwert Deines Fahrzeugs. Wenn Du das Auto reparieren läßt, dann dürfen die Reparaturkosten 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und Du "fiktiv" abrechnen willst, muß Dir die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten ersetzen. In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit, ob dabei der Restwert in Abzug zu bringen ist oder nicht. Das eine Gericht urteilt so, das andere so Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt,l wirst Du wahrscheinlich den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen und Dir den Restbetrag auszahlen lassen. Mit etwas Glück kannst Du Deine beschädigte Vette aber zu einem höheren Preis verkaufen, als das Gutachten ausweist. Das ist völlig legitim und eröffnet Dir die Chance, ohne Verlust aus der Sache rauszukommen. Mit honorarfreiem Gruß Tripower - hjpdeg - 15.03.2002 Guten Morgen, Gerrits Hinweise sind voll zutreffend. Vielleicht noch zur Ergänzung, nicht unbedingt zutreffend für ein relativ neues Fahrzeug: Unser Junior hatte am 22.12.01 einen schuldlosen Auffahrunfall. Sein Auto (Audi 80 Bauj. 92 mit nur 38.000 km/gepflegter "fast Neuzustand" - von Oma geschenkt.) wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Wir haben nach der + 30 % Regelung reparieren lassen. Der springende Punkt: Der Fahrzeug- und Wiederbeschaffungswert wurde mit DM 12.000,-- angegeben. Tatsache ist allerdings, dass für diesen Betrag kein Fahrzeug in diesem Zustand und mit dieser Laufleistung zu bekommen ist. (meist ca. 160.000 km und entsprechend schlechter Zustand.) Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Thema "Leihwagen". Durch den Unfallzeitpunkt -kurz vor Weihnachten- hat sich die Reparatur naturgemäß auf 3 Wochen ausgedehnt. Hier hat die Versicherung dann schon etwas Probleme gemacht: Ein Golf für 3 Wochen wurde mit ca. DM 6.000,-- abgerechnet ! Also unbedingt aufpassen: Am besten Leihwagenangebote einholen! (Schadensminderungspflicht) Für uns ging das alles noch gut aus. Hauptsächlich deswegen, weil der Unfallgegner Leiter eines größeren Fuhrparks ist, und entsprechend Druck auf die Versicherung ausgeübt hat. Also bei einem unverschuldeten Unfall: Eigenen Sachverständigen beauftragen. Unbedingt anwaltschaftliche Vertretung einholen. Auf eine Corvette übertragen, wäre gerade hier ein aktuelles Wertgutachten sinnvoll. Die paar Euro sind sicher gut angelegt. Grüsse Hans-Joachim P.S. Es wäre sinnvoll, Gerrits Beitrag und diesen in ein eigenes Thema zu verschieben. - Jochen - 15.03.2002 Wird gemacht ! Jochen - Twister - 17.03.2002 Vielen Dank für Eure Tips und Anteilnahme Zuerst muß ich mich erst einmal entschuldigen ,daß ich bisher auf Eure Beiträge nicht geantwortet habe. Die Woche über bin ich auf "Achse" und kann deshalb nur am Wochenende surfen. Zu meinem Schmuckstück ( zweiter Platz hinter meiner Frau): Bisher habe ich mit dem Gutachter nur telefonisch gesprochen. Als vorläufige Daten hat er mir bisher angegeben: Zeitwert 40500?, Reparaturkosten 44500? Er wartet jetzt auf die Ermittlung des Restwerts. Sehr interessant dürfte hier der Hinweis von Tripower werden. Sobald mir das Gutachten schriftlich vorliegt,werde ich Euch darüber informieren. Mit Wünschen für eine schrottfreie Fahrt: Twister |