Einfuhrumsatzsteuer - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Einfuhrumsatzsteuer (/showthread.php?tid=52263) |
Einfuhrumsatzsteuer - C3 Achim - 13.01.2011 Hallo zusammen, Ich hab gerade riesige Probleme mit meinem Importeur. Kurz zum Sachverhalt. Ich habe am 06.10.2010 meine Lady Bezahlt. Gekauft in Martinsburgh PA Seit dem 30.11 steht sie in Bremerhafen ( glaube ich zumindest ) Verzollt werden sollte sie in Oldenzaal NL zu 6% Am 14.12 bekam ich die Rechnung über die Einfuhrabgaben 6 % zzgl. einer Vorlageprovision. Dies heißt nichts anderes das der Spediteur in " Vorlage " getreten ist ....ist wohl ganz normal. Bezahlt habe ich die Rechnung gleich am nächsten Tag. ( Belegbar ) Bin natürlich davon ausgegangen wenn die in Vorlage treten das die Lady dann verzollt ist . Liefertermin sollte noch vor Weihnachten sein. Hab sie natürlich NICHT bekommen. Nächster Termin vor Jahreswechsel. Hat natürlich auch nicht geklappt ( Wetter ) Langsam etwas angepisst hab ich nach den nächsten Termin gefragt . Definitiv erste KW 2011. Was soll ich sagen , ist natürlich auch in die Hose gegangen. Letzte Woche mit dem Spediteur tel. Aussage des Sachbearbeiters....wir sind auf Grund der Wetterverhältnisse in den letzten Wochen in Verzug. Meine Corvette würde Heute noch verladen in Oldenzaal. Der LKW würde erst den 4er Postleizahlen Bereich an fahren und dann zu mir....Nochmal Lieferanschrift und Telefonnummern überprüft und gut . Käme ganz bestimmt noch diese Woche er würde anrufen. Jetzt die Krönung des ganzen .. Einen Tag später erhielt ich eine E-Mail mit angehängter Rechnung mit Titel Nachverzollung !!!!! Aufgrund der Gesetzesänderung in NL wollen die jetzt noch 2177,00 € von mir haben Habe darauf hin mit ein Paar Bekannten tel. Wir sind alle der Meinung das ich meine Pflichten erfüllt habe . Habe die mir gestellten Rechnungen alle Fristgerecht bezahlt. Dem Spediteur sei genug Zeit geblieben den PKW im alten Jahr zu verzollen und somit wäre dies eine nicht berechtigte Forderung... Wie seht Ihr das ....Bitte um - JR - 13.01.2011 ->Anwalt fragen! Gruß JR - Till - 13.01.2011 Die Details in diesem Fall durchschaue ich nicht genau. Aber: Bezahlt hast Du das Fahrzeug in USA (auch wenn du es von hier aus per Überweisung gemacht hast). Dann wurde das Fahrzeug verschifft und stand in Bremerhaven im Zollhafen - korrekt? Wie dann eine Verzollung in den Niederlanden möglich sein soll, weiß ich nicht. Da scheint es wohl einen Trick gegeben zu haben, den es jetzt nicht mehr gibt, wenn ich dich da richtig verstanden habe. Oder? In jedem Fall sollten es 6% statt der in Deutschland fälig 10% Zoll sein. (?) Jetzt soll das Fahrzeug aus dem Zollhafen geholt werden, und der Spediteur muss 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Und die will er nun von dir haben. Habe ich das so richtig verstanden? Wenn es einen Trick gab, ein Auto über Bremerhaven einzuführen, und statt 10% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland, nur 6% Zoll in den Niederlanden abzuführen, dann kannte ich diesen Trick bisher nicht. Das soll legal gewesen sein? Schreib doch mal, was dir nun in Rechnung gestellt wurde. Mehr Zoll, oder die Einfuhrumsatzsteuer? Gruß, Till - Frank the Judge - 13.01.2011 Wenn sie in Bremerhaven steht und aus der Zollbox geführt werden soll, so muß sie doch auch in Deutschland verzollt und versteuert werden. Anders geht es doch gar nicht. Steige durch Dein Posting nicht richtig durch. edit: Frank, nicht während des Postings so lange telefonieren. Dann hättest Du gemerkt, dass Till das schon geschrieben hat. - gimli - 13.01.2011 ...wenn ich mich nicht täusche wurde der wagen "vor" 2011 in bremerhafen zwischengeparkt, der importeur hat die 6% hollandzoll eingefordert und es leider erst geschafft den wagen nach jahreswechsel wirklich in holland einzufahren. ergo ergibt sich eine nachzahlung von 13% da holland seit 2011 19% verlangt anstatt den 6... augen zu und durch. muss auch in den sauren apfel beissen. ... - Roma - 13.01.2011 Zitat:Original von gimli Und die Ersparnis ist immer noch etwas mehr als 10 % - cf17519 - 13.01.2011 @ FtJ: Dachte ich auch; in einem anderen Forum wurde diese Variante allerdings auch zitiert: Für den Transport nach NL kannst du eine T-1 erstellen (quasi die Verlängerung der Transportstrecke aus dem Drittland), die den Transport für nichtverzollte Waren innerhalb der EU ermöglicht. Beim Zollamt in NL kann dann die entsprechende Verzollung durchgeführt werden. Ob sich das lohnte hing wohl von den zusätzlichen Transportkosten Bremerhaven- Rotterdam ab....aber ob Du bei SO einem speziellen Fall (Sonderregelung PLUS zwischenzeitlicher Gesetzesänderung in NL) nen Anspruch hast wird Dir sicherlich nur ein Jurist beantworten können! - gimli - 13.01.2011 ...ich kann das mit der 10% ersparnis nicht mehr hören... wieso kauft ihr euch denn dann keine villa, im gegensatz zu nem schloss hättet ihr auch einiges gespart... :bang: - C3 Achim - 13.01.2011 Ok, Versuche es nochmal ...... Sie sollte Definitiv in Holland versteuert werden . Hier die Rechnung über die Verschiffung: Vorlauf bis Hafen Houston/Newark (beinhaltet Abholung des Fahrzeugs am Standort und Anlieferung im Abgangshafenterminal) 350,00 USD Hafengebühren Abgangshafen (beinhaltet alle anfallenden Kosten im Abgangshafenereich) 100,00 USD Hauptlauf Seefracht (beinhaltet die reine Seefracht inkl. aller Auslagen) 980,00 USD Hafengebühren Bremerhaven, GER (beinhaltet alle anfallenden Kosten im Empfangshafen) 495,00 EUR Nachlauf Oldenzaal, NL - Köln, GER (beinhaltet Zustellung des Fahrzeugs beim Endempfänger) 290,00 EUR Gesamtbetrag in Euro (bei heutigem Wechselkurs: 0,74058) 1844,0294 EUR Datum: nach Absprache Anzahl / Fahrzeugtyp: 1 FZ, Corvette C3 Abgangsort: Texas/Pennsylvania Verschiffungshafen: Houston/Newark Empfangshafen: Bremerhaven, GER Empfangsort: Oldenzaal, NL - Köln, GER Wie die das machen ist mir relativ egal. Ob das rechtens ist auch . Ich habe definitiv die mir gestellte Rechnung für 6 % Versteuerung bezahlt und dies FRistgerecht . Und, für mich das wichtigste überhaupt...die Vorlageprovision die erhoben wird von den Spediteuren bei Zoll Geschäften wenn die in Vorlage treten . Heißt das die die Gebühren vor strecken und sich diese " Geste " anschließend gut bezahlen lassen. Ergo, sollte doch die Lady am 14.12 bereits verzollt gewesen sein. Ansonsten ist die doch ein Betrugsversuch eine Position in Rechnug zu stellen die nicht ausgeführt wurde !!! - gimli - 13.01.2011 ...achim, ich denke ausschlaggebend für die verzollung ist das "ankommen" des wagens... und das war wohl erst 2011... |