Edelbrock Vergaser & Spinne eintragen!? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Edelbrock Vergaser & Spinne eintragen!? (/showthread.php?tid=51583) Seiten:
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Edelbrock Vergaser & Spinne eintragen!? - René K. - 09.12.2010 Auch auf die Gefahr hin, daß sich jetzt einige "Zulassungs-/Tüv-Anarchisten" halb tot lachen... Hat hier schon mal irgend jemand auf einer 72er C3 mit 200hp-Basis-Motor eine Spinne Edelbrock Performer 2101 und einen Vergaser Edelbrock 1406 eintragen lassen!? Kann mir irgend jemand eine entsprechende Briefkopie zur Verfügung stellen!? Zum Hintergrund... bei meinem Auto wurde die o. g. Kombination verbaut, weil der originale "Versager" nicht mehr gefunzt hat. Freue mich über positive Rückmeldung (und natürlich auch über bösartige Kommentare)! Besten Dank & Gruß... René - Dragonheart64 - 10.12.2010 Moin Rene, ne, warum halb tot lachen, aber ich frag mich, warum man das eintragen sollte? Korrigiert mich, wann ich falsch lieg, aber ich lass ja auch net Reifen eintragen, nur weil sie von nem anderen Hersteller sind, aber die gleiche Größe haben, bzw. ins Schema passen?! Gruß Robert - jeesy - 10.12.2010 Hi Rene, Robert hat meiner Meinung nach recht, wobei nätürlich die Frage gestellt werden darf, was ist, wenn dabei die Leistung gesteigert wird.... Gruß Markus - two-lane - 10.12.2010 Mal von "oberen Gesetzen" zu "Verfeinerungen" gedacht -Die FZV kennt eine Verknüpfung der Betriebserlaubnis mit "Abgasverhalten" und "Geräuschverhalten" (§ 19 oder war es 21, jedenfalls: "...die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen dazu führen daß das Abgaso oder Geräuschverhalten VERSCHLECHTERT wird) -die Richtlinien des TÜV Süd für die Erlangung des H-Kennzeichens (es geht ja hier um eine C3) kennen in der Tat eine Einschränkung hinsichtlich der Leistung bei einer Änderung der "Gemischaufbereitungsfabrik" (+-5% wenn ich mich recht entsinne) -bei einer gültigen Eintragung (im Sinne der o.g. Richtlinie) hat man hier allerdings einen laaaangen Hebel -was so an "Umsetzungsvorschriften" zur FZV noch herumschwirrt hat mich noch nicht so weiter interessiert two-lane - hans1 - 10.12.2010 Hallo Ich habe bei meiner Bj 78 mit der gleichen Kombination die H- Zulassung ohne Probleme bekommen. Ich denke mal, wenn sonst nichts geändert wurde, spielt der " Leistungszuwachs " keine rolle. Wer von den Prüfern beim TÜV weiß denn was Original ist. - vs - 10.12.2010 Hallo Rene Dein Anliegen alles richtig machen zu wollen in allen Ehren, aber glaubst Du das die neuen Teile irgendjemandem auffallen würden? Ich persönlich keine keine C3, an der nicht das eine oder andere Teil gegen was Neues oder Besseres ausgetauscht wurde. Meine C3 mit einigen kleinen Modifikationen wurde noch nie vom TÜV Prüfer angemeckert. beste Grüße Uwe - RainerR - 10.12.2010 Genau,man sollte nicht übertreiben, Gruss RainerR - derCowboy - 10.12.2010 Willst du unbedingt schlafende Hunde beim Tüv wecken, die anschliessend ABE für die Teile verlangen? Die Deinen Wagen kostenpflichtig auf einen Leistungsprüfstand stellen, unmengen Papier produzieren und Kosten verursachen die du tragen darfst, nur um rauszufinden das du 5 PS mehr hast als vorher? Gefahr H-Zulassung - spassfahrer - 10.12.2010 ... also ich würde keine schlafenden Hunde wecken, schliesse mich dem Cowboy an (wie viele haben im Motorraum denn noch Originalteile?) Ronald - René K. - 10.12.2010 Hallo zusammen Bin schonmal sehr dankbar für die vielen unterschiedlichen Kommentare. Tatsächlich hat meine C3 schon eine H-Zulassung - das ist also nicht das Problem. Ich dachte nur... wenn man die "Edelbrocken" problemlos eintragen lassen kann... warum nicht. Sicher ist es unwahrscheinlich, daß da überhaupt irgend jemand drüber stolpert. Also, nochmals vielen Dank für all Eure Meinungen! Gruß... René |