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Winterreifenpflicht für Verfassungswidrig erklärt - Druckversion

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Winterreifenpflicht für Verfassungswidrig erklärt - ZEH5didditz - 14.07.2010

Yeeah!Da hat man dem Staat mit seinen schwammigen Gesetzen wieder schön einen eingeschüttet. Ein Autofahrer war auf Sommerreifen mit 85 kmh ins Rutschen gekommen und in ein Schaufenster gekachelt. In erster Instanz wurde er wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit UND verletzung der Winterreifenpflicht verurteilt. Dagegen ist er angegangen. Verurteilt wurde er "nur " wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit, die Verletzung der Winterreifenpflicht wurde als verfassungswidrig nicht geahndet, da zu schwammig. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Nachzulesen unter:
(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Gruß Dieter Patriot


- RS4Z06Alex - 14.07.2010

Es hat in Deutschland noch NIE eine Winterreifenpflicht gegeben... dumdidum


- *Corvette-Piet* - 14.07.2010

Zitat:Original von RS4Z06Alex
Es hat in Deutschland noch NIE eine Winterreifenpflicht gegeben... dumdidum

So isses! Zwinkern

Winterreifenpflicht in Deutschland

Was die KFZ Versicherungen dazu sagen ist ein anderes Thema. Richter


- ZEH5didditz - 15.07.2010

Zitat:
Vorschrift für Bürger nicht erkennbar
Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

Es handelt sich natürlich um die "sogenannte" Winterreifenpflicht.

Zitat:
Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.



Das war gemeint, dass es dies so nicht mehr geben darf.
Gruß Dieter Patriot


- *Corvette-Piet* - 15.07.2010

"sogenannte" Winterreifenpflicht"

hier ist noch was!


- Leonie - 15.07.2010

Zitat:Original von ZEH5didditz
.....d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein......

Gruß Dieter Patriot

Da liegt der (typisch deutsche) Kasus Knacktus, nach dieser Formulierung hätte ich ja auch ein Problem, wenn ich vom 01.11 bis zum 30.04 mit Winterreifen durch die Gegend gondele, und mir an einem warmen Tag im März - sagen wir 18 Grad - jemand die Vorfahrt nimmt, und nun die Versicherung behauptet, an diesem Tag hätte ich mit Sommerreifen einen kürzeren Bremsweg gehabt, demnach den Unfall eventuell vermeiden (oder die Auswirkungen verringern) können, und mir somit eine Teilschuld anlastet, oder??? Kopfschütteln

Das gleiche gilt für Semislicks bei einem plötzlichen Gewitterregen an einem 32 Grad Tag o.Ä...

Eine explizite Formulierung (die beiden von mir genannten Daten würden in Norddeutschland schon gut passen) wäre da sicherlich hilfreicher als eine solch schwammige "Auslegungsmöglichkeit"...

Gruss, Bernd Hallo-gruen