Bezeichnung "Neuwagen". - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Bezeichnung "Neuwagen". (/showthread.php?tid=46704) |
Bezeichnung "Neuwagen". - Samfrancisco - 29.04.2010 Hallo Gemeinde! Wie lange darf ein Autohändler ein Auto das zum Verkauf ansteht als "Neuwagen" bezeichnen. Gibt es eine gesetzliche Regelung die eine gewisse Zeit festlegt? oder kann das der Händler nach seinem Gusto angeben wie er es will? In Wiki steht nichts informelles. Grüsse aus Nürnberg RE: Bezeichnung "Neuwagen". - maseratimerlin - 29.04.2010 Händler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. BGH VIII ZR 227/02 (Urteil vom 15. Oktober 2003). Gruß Edgar RE: Bezeichnung "Neuwagen". - KnightRainer - 29.04.2010 Zitat:Original von Maseratimerlin interessant. Danke Edgar. Die meisten schreiben aber wohl deshalb auch bewusst meistens nur: Ohne Erstzulassung RE: Bezeichnung "Neuwagen". - Samfrancisco - 30.04.2010 Herzlichen Dank Edgar! für die informative Antwort. Grüsse aus Nürnberg Neuwagen - HK-Vette - 30.04.2010 Lieber Edgar, in meinem Fall war es so,daß meine damalige C5 Baujahr 1999 war und mir das Auto im April 2001 von einem offiziellen GM Händler zum Kauf angeboten wurde. Im Kraftfahrzeugbrief befand sich ein Stempel und Vermerk von Flensburg,daß das Fahrzeug bis 31.12.2001 noch als Neufahrzeug verkauft werden darf. Natürlich war bereits damals der Nachlaß auf den ursprünglichen Kaufpreis erheblich,so daß ich sofort zugeschlagen habe auch deshalb weil ich keinerlei Nachteile hatte bei voller Garantie. Liebe Grüße Helmut RE: Neuwagen - maseratimerlin - 30.04.2010 Lieber Helmut, das war vor dem grundlegenden Urteil des BGH, wobei der erhebliche Nachlass auch damals schon das Problem des Händlers beseitigte. Herzlichen Gruß Edgar |