Verkauf von Firmenwagen an privat - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Verkauf von Firmenwagen an privat (/showthread.php?tid=42453) |
Verkauf von Firmenwagen an privat - MKWeyhe2 - 02.10.2009 Wurde ja schon desöfteren hier besprochen. Die Gewährleistung kann man ja mit einer Garantieversicherung umgehen, doch was mich jetzt verwirrt: Ich habe gehört, dass man innerhalb 6 Monaten trotzdem für alle Schäden haftet. Ist das so korrekt? Wer hat sich diesen Schwachsinn bloß ausgedacht? Hat doch früher auch ohne diesen Scheiß gegangen. Gruß Markus RE: Verkauf von Firmenwagen an privat - C1-Matthias - 02.10.2009 24 Monate gilt die Gewährleistung. Nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Gruß Matthias RE: Verkauf von Firmenwagen an privat - speed300 - 02.10.2009 wer den ganz klar die EU...... 6 Monate haftet jede Gewebrlicher, nach 6 Monaten muß nun der Käufer beweisen. Der geht dann meistens vor Gericht. Also lohnt nicht wirklich an Privat zu verkaufen. Um Ärger aus dem weg zu gehen ist es ratsam an Gewerbe zu verkaufen oder erstmal privat anmelden und dann verkaufen. Gruß W. - fliegerdidi - 02.10.2009 Überschreib die Fuhre auf dich( mit Zulassung natürlich ) und verkauf sie dann, dann ist von Privat an Privat. - Blackvette68 - 02.10.2009 @ Fliederdidi: leider nicht (ganz) richtig: gilt für Unternehmer, also nauch Geschäftsführer einer GmbH. Meine Meinung: Verkauf an einen Kiesplatzhändler statt an einen Jurastudenten im 17. Semester der gerade 1 Monat Semesterferien hat. mfg - dreizehn - 02.10.2009 Die Gewährleistung kann NICHT mit einer Garantieversicherung umgangen werden! Gewähren musst du für hauptsächlich" mängel" die bei fahrzeugübergabe vorhanden sind oder waren. das heisst hauptsächlich für technische sachen- nicht für verschleissteile- wobei dieses aber kilometer oder altersabhängig geregelt ist. optische mängel im kaufvertrag aufnehmen, selbst bei vogeldreck der spuren auf den lack hinterlassen hat. alos tip, schreib das der käufer alle anfallenden wartungsarbeiten oder reperaturarbeiten in voller höhe übernimmt. Die 2 jahre sachmängelhaftung kann vertraglich auf 1 jahr verkürzt werden. grusss ein endkundengeplagter buntmetallhändler - KnightRainer - 02.10.2009 Zitat:Original von fliegerdidi dazu muss das Geld aber REAL auf dein Konto fliessen indem Moment wo sie auf privat zugelassen wird. Ein Bekannter Ing. hat den Wagen deshalb zum Händler EK an seine Frau verkauft. Bei der Steuerprüfung hiess es dann dass er ihn ihr zum Händler VK hätte verkaufen müssen und diesen Preis als Einnahme auf dem Firmenkonto hätte nachweisen müssen. Ich glaube der Wagen muss dann auch einen gewissen Zeitraum (6 Monate?) mindestens auf privat zugelassen gewesen sein bevor man ihn dann wieder unter Umgehung der Gewährleistung verkaufen kann. Ansonsten bleibt die Gewährleistung bestehen. Die schlafen auch nicht auf den Bäumen. - Rüddy - 02.10.2009 Super Deal: Gewährleistung umgangen, dafür das Finanzamt aufm Hals. Aber stimmt: Bei Fahrtenbüchern und Privat-Verkäufen spielen sich die Jungs von der Steuerprüfung immer mächtig auf. RE: Verkauf von Firmenwagen an privat - corvette_fever - 02.10.2009 Zitat:Original von MKWeyhe2 Nein, Du haftest nicht für alle Schäden. Du haftest vielmehr für Sach- und Rechtsmängel, die bei Gefahrübergang vorlagen. Gefahrübergang ist regelmäßig die Übergabe des Fahrzeugs. Hatte das Fahrzeug hier Mängel, so haftest Du für mindestens 12 Monate (Gebrauchtwagen). Während der ersten sechs Monate besteht zudem eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss hier dem Käufer nachweisen, dass der Mangel eben nicht bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm das nicht, stehen dem Käufer die Rechte aus dem Kaufrecht (Nachbesserung / -lieferung, Kaufpreisminderung, Rücktritt und Schadenersatz) zu. Nach Ablauf der sechs Monate gelten wieder die allgemeinen Regeln der ZPO. Jede Prozesspartei muss beweisen, was sie behauptet. Kommt also Dein Käufer nach sieben Monaten und reklamiert einen Sachmangel, so muss er beweisen, dass dieser bei Gefahrübergang vorlag. Dies wird ihm oft ebensowenig gelingen, wie Dir der Gegenbeweis während der ersten sechse Monate. Verschleißteile sind im Übrigen soweit inkludiert, als sie bereits bei Gefahrübergang mangelhaft waren. Zu Deutsch: Faktisch kennen deutsche Gerichte den Begriff Verschleißteile nicht. Der Anspruch aus dem Kaufrecht besteht für den Käufer neben einem etwaigen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Leistet die Versicherung nicht oder ist die mit Nachteilen für den Käufer verbunden, so haftest Du. - KnightRainer - 03.10.2009 Zitat:Original von Rüddy wie gesagt, Gewährleistung umgangen kann sogar auch ein Schuss nach hinten werden, wenn der Richter das im Schadensfall Deines potenziellen Käufers Deinen Vorangegangen Verkauf von Gewerbe an privat (sprich an Dich selber oder Lebenspartenrin o.ä.) als Privat-Verkauf mit dem Zweck der Umgehung der Gewährleitung bewertet. Dann musst du trotzdem haften trotz dieses tollen Tricks. Und das Geld für deinen Verkauf MUSS auch real fliessen zu einem realitischen Preis. Dieser Preis/Erlös wird ja schliesslich wieder auf Dein zu versteuerndes Einkommen beaufschlagt; und damit lassen die sich auch nicht verar.schen. Heute würden sie einem den ofiziellen Händler VK nach Schwacke aber wohl nicht mehr zumuten bei der momentanen Lage. Schleuderpreise werden aber nur akzeptiert wenn eine Werkstatt auch offiziell irgendeinen Schaden am Fahrzeug bescheinigt. |