Fremde Bilder verwenden ect. - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Fremde Bilder verwenden ect. (/showthread.php?tid=37660) |
Fremde Bilder verwenden ect. - C53 - 06.02.2009 Hallo Dürfte interessant sein: https://computer.t-online.de/c/17/59/27/86/17592786.html Gruß Heinz - Wesch - 06.02.2009 Hallo Wurde doch abgemahnt, hats nur nicht für wichtig genug erkannt. So wenig ich weiss, muss man immer erst mal abgemahnt werden. Man hat also Zeit zu reagieren. MfG. Günther - Gold - 06.02.2009 Zitat:Original von WeschHi steht doch da, wollte die Abmahnung nicht hinnehmen. Wer ist vor Gericht gegangen , Er oder der Anwalt ? Diese ganze Urheberrecht hat uns die dämliche SPD mit dem Schröder eingebrockt. Ist, wie dieser Fall hier zeigt, Staatlich unterstützte Abzocke. Ist in anderen Ländern verbraucherfreundlicher gestaltet. - Nero - 06.02.2009 kann das so sein, wie in dem Artikel dargestellt oder wurde da was verdreht? der Hersteller forderte 700€ Lizenzgebühren und Abmahnkosten. Der Ebay-Verkäufer musste letztendlich an den Kläger 140€ bezahlen, d.h. der Kläger bekam nur 20% seiner Forderung. der Beklagte muss aber die gesamten Gerichtskosten tragen. Ist das normal? - Midnight-Cruiser - 06.02.2009 Der Verlierer zahlt in der Regel alles: die Gerichtskosten, seinen Anwalt und den gegnerischen Anwalt; und je höher die Instanz, desto teurer. Da können die ganzen Gebühren schon mal deutlich den Streitwert übersteigen. - Nero - 06.02.2009 wieso ist der Beklagte der Verlierer? lt. dem Bericht bekam der Kläger doch nur 20% der geforderten Summe. als ich mal gegen eine Versicherung geklagt habe, bekam ich 90% meiner Forderung zugesprochen. Ich musste dann 10% der Gerichtskosten bezahlen, die gegnerische Versicherung 90%. - Corvette-1111 - 06.02.2009 Die reine Abmahnung kann schon mit einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen! Dann kommen die gegnerischen Anwaltkosten aus der Unterlassungserklärung, weil ohne das Zutun des "Beklagten" der Rechtsanwalt nicht hätte tätig werden müssen. Folglich sind diese Kosten auch schon auf der Sollseite. Es kann also schon aus der Abmahnung eine Forderung entstehen. - Porter - 06.02.2009 Zitat:Original von Gold Ähmmm, es geht hier um die Nutzung fremden Eigentums mit Urheberrechten ! Was soll da "verbraucherfreundlich" gestaltet werden ? , ............. - CustosOnLinux - 06.02.2009 Das Thema passt aber auch gut in unser Forum. Ich bitte daher alle hier im Forum an diese Urheberrechte zu denken wenn sie: 1. Bilder einstellen 2. Texte oder Textpassagen einstellen 3. Dokumente oder Dateien hier einstellen. Es ist übrigens auch nicht damit getan das Bild mit der Digicam vom Bildschirm abzuknipsen oder den Text abzutippen. Bitte denkt daran. Gruß Birger - Frank the Judge - 06.02.2009 Zitat:Original von GoldMan, muß der alt sein, der Schröder... Das Urheberecht in der jetzigen Form wurde Anfang des 20. Jahrhunderts beschlossen. Also vor über 100 Jahren. Wie auch immer, ich lebe von meinen Werken und finde es nicht so prickelnd, Kopien im Internet zu finden. verstehe auch das fehlende Unrechtsbewußtsein überhaupt nicht. Wenn ich die Leute frage, warum sie ihre Brötchen beim Bäcker nicht klauen, erhalte ich eine empörte Reaktion, dass der arme Mann ja schließlich dafür arbeitet und davon lebt. Daraus ergibt sich die Frage, was der Unterschied zwischen einem 25 Cent Brötchen und einem millionenschweren Filmprojekt ist. Oder eben einem Prospektfoto, was in Heinz' Beispiel von einer Agentur erstellt wurde, die sicherlich viel Geld für Studio und Fotografen bezahlt hat. Hier gibt es auch so eine Diskussion. ---> https://forum.oldtimer-info.de/showmessages.afp?!_2KS0LIHG7tempid=6FC01EC5-1822-4303-A6A8-DA6F792D3E6D&login=1§ion=6&thread=6474&xid=971963&startpoint=1 |