Versicherungskündigung von Saisonfahrzeugen - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Versicherungskündigung von Saisonfahrzeugen (/showthread.php?tid=18208) Seiten:
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Versicherungskündigung von Saisonfahrzeugen - IngolfS - 17.11.2005 Hallo, wie sieht es bei den Saisonfahrzeugen aus (04 - 10) - kann man da auch die Versicherung zum 30.November kündigen???? Mein HUK-Vertreter kommt mir mit meinen Fahrzeugen im Tarif überhaupt nicht entgegen, so dass ich wenigstens auf die HUK24 wechseln will. Intern machen die da gar nichts mit Wechsel von ALLgemein zu online. Wissensbegierige Grüße Ingolf - Feuerwehr - 17.11.2005 Nein, Du kannst zum 1.4.06 kündigen. Hauptfälligkeit ist ja nicht der 1.1., sondern der 1.4. Du hättest aber auch sonst nicht zum 30.11. kündigen können, sondern BIS zum 30.11. mit Wirkung zum 1.1.06. Aber das meinstest Du bestimmt. - corvette-freak - 17.11.2005 Bei meiner Versicherung ging das problemlos, die hat die alte Versicherung gekündigt, das war vor 2 Jahren, im September gekündigt für das nächste Jahr, ab 04 war ich dann bei der anderen Versicherung. Saison 04-10. Kann auch sein, dass da etwas getrickst wurde, das weiß ich nicht. PS: Ingolf,deine Eintragung bekomme ich am Freitag, das LRA muss Dir lt. TÜV in deinem Fall auch Saisonkennzeichen zuweisen. Gruß Axel - IngolfS - 17.11.2005 Erstmal danke für die Antworten @Axel wär ja super, wenn ich doch das Saisonkennzeichen behalten kann - corvette-freak - 17.11.2005 @ Ingolf, ja geht, der Platz reicht bei der neuen Nummer auch aus.Man kann auch im Schilderladen eins vorher machen lassen. Gruß Axel - Feuerwehr - 17.11.2005 Zitat:Original von corvette-freak Klar kann man schon im September kündigen, aber eben erst mit Wirkung zum 1.4. Du mußt den Wagen ja lückenlos versichert haben, oder abmelden. Da er aber bei Saisonkennzeichen eben nicht abgemeldet wird, muß er bis 31.3. bei der alten Versicherung bleiben. Auch, wenn er nicht fahren darf. - Franky - 17.11.2005 Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Auskunft darüber gibt i.d.R. der Versicherungsschein. Dort steht der Ablauf und somit auch die Hauptfälligkeit drin. Aber Achtung: Wenn zum 31.12. gekündigt wird und die neue Versicherung erst am 01.Xter beginnt, dann besteht KEINE Ruhensversicherung. Diese sollte unbedingt gesondert ab dem 01.01. beantragt werden, z.B. als besondere Vereinbarung. Der austausch der Versicherungskarte bei der Zulassungsstelle beinhaltet noch keine Ruhensversicherung, muss aber schon zum 01.01. erfolgen, sonst wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet... Viele Grüße Frank - Franky - 17.11.2005 ... hier noch ein Infolink zu Thema Saisonkennzeichen ... - ICE-T - 17.11.2005 Passt jetzt vielleicht nicht ganz so zum Thema, aber muß ich der Zulassungstelle mitteilen, wenn sich der Versicherer geändert hat ??? Gruß Thorsten - Franky - 17.11.2005 Hi Thorsten, ja das musst Du. Und zwar durch die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung (Doppelkarte). Ist aber egal ob Du das selber machst, oder Deine Versicherung. Grüße Frank |