Nummernschildbefestigung -vorn- - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Nummernschildbefestigung -vorn- (/showthread.php?tid=15791) Seiten:
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Nummernschildbefestigung -vorn- - MikeC5 - 06.06.2005 Hallo Freunde ... habe heute in unserer Bildergalerie folgendes Foto bewundert: https://www.corvetteforum.de/jgs_galerie_userbilder.php?userid=3072&bildid=2855&AktuelleUserSeite=1&sid= Weiß jemand, ob diese Befestigungsvariante auch beim TÜV (und dessen Wächter) durchkommt ?? und/oder was könnt ihr für "akzeptable" Befestigungsvarianten empfehlen ? Grüße MikeC5 - fsahm - 06.06.2005 Das sind sicher keine 25 cm von der unteren Nummerschildkante bis zum Boden, oder? Kann unter Umständen € 60,-- und 1 Punkt kosten. Ob es das Wert ist? Gruß Friedel - E.T. - 07.06.2005 Hallo, Erwin aus A hat für mich die beste Lösung für das vordere Kennzeichen in Normalformat. Gab's mal einen thread mit Bild, auch von der Halterung. Die muß man aber selbst bauen, zu kaufen gibt's die nicht. Wenn man das richtig ausmisst sollten auch die Abstandsmaße vom Boden kein Problem sein. So tief wie bei dem Kollegen mit "Spoilerlippenmontage" hängt das Kennzeichen dann aber nicht. Beste Grüße Thomas - Red Dragon - 07.06.2005 Hallo Thomas, meintest du das? Gruß Wilfried - Denny - 07.06.2005 Zitat:Das sind sicher keine 25 cm von der unteren Nummerschildkante bis zum Boden, oder? Hatte von einem Forumsmitglied, was gänzlich vorne ohne Kennzeichen unterwegs ist, gehört, dass dieses im Ernstfall 10 Euro kosten soll. PS: In Frankreich und Italien hatte ich auch auf diesen Herkunftsnachweis verzichtet. Hier hat es aber auch nur zu mehrfachen Diskussionen mit den Uniformierten geführt, wobei die Herren vom französichen Zoll am anstrengensten waren. Zumindest hat es dort nix außer viel Erklärungen gekostet. Ein Frontfoto, welches auf dem Weg nach Paris entstanden ist, wird nun wohl recht schlecht zustellbar sein. - J.M.G. - 07.06.2005 Da hat sich das Forumsmitglied aber kräftig geschnitten. Denn fahren ohne Kennzeichen vorne fällt nicht unter den 10€ Vertoß 181: Zitat:Einer Vorschrift über amtliche ... Kennzeichen ... an Fahrzeugen zuwiederhandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen Dieser Passus wird nämlich durch den Verstóß 227 geahndet: Zitat:Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen nicht angebracht war Kosten hierfür 40€ / 1Pkt. Übrigens, Fahren mit Kennzeichen unter Abdeckungen jeglicher Art kostet laut Verstoß 228 50€ / 1 Pkt. Leider. Einfachste Lösung: Zum TüV fahren, kleines Kennzeichen vorne eintragen lassen, und dann bei der Zulassungsstelle betteln... - JR - 07.06.2005 Haben wir etwa einen neuen StVZO-Keksperten? Johannes, wie ist das denn mit dem Forumsmitglied, das eine Abdeckung des vorderen Kennzeichens sogar in den Papieren eingetragen hat? Gruß JR - man-in-white - 07.06.2005 Na ja, was man so alles eingetragen bekommt! Frank - J.M.G. - 07.06.2005 Der TüV kann eintragen was er will. Wenn da z.B. eingetragen ist: Kennzeichen vorne, durch Glasplatte überdeckt, §60 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 wurde nicht berücksichtigt heißt das noch lange nichts. Das heißt nur, dass in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung, die eben diesen §60 StVZO außer Kraft setzt, vom zuständigen Regierungsbezirk das so gefahren werden darf. Hat der Halter die nicht (und die wird er NIEEE bekommen), ist er illegal unterwegs. Aber, sind wir mal ehrlich: Dem Durchschnittspolizisten wird das nieee auffallen, wenn er den Fahrzeugschein sieht wird er es gut sein lassen. - J.M.G. - 07.06.2005 ergänzendes Beispiel: Wer schon mal einen alten Polizeiwagen gekauft hat, so wird in dem Brief auch stehen, dass Sondersignaleinrichtungen eingetragen sind. Beim 528i der Polizeidirektion Halle (Zivilwagen) war das zumindest so. Nur alleine diese Eintragung ermächtigt den nächsten Halter noch lange nicht, mit Sonder- und Wegerechten zu fahren, dafür benötigt er zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung (wie sie z.B. Blutkurriere hier bekommen). |