Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit (/showthread.php?tid=106055) |
Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - Fendar - 19.03.2022 Hallo Zusammen! In den Papieren steht eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h! Das alleine ist erstmal nicht so ungewöhnlich. Wenn aber der Motor bei etwa 100 km/h etwa 3000 U/min läuft, hätte ich bei 230 km/h 8 Löcher in der Front... . Anscheinend wurde bei mir die C3-Daten einer 69er C3 mit L46 und 3,36 Differential angenommen. Ich habe aber wohl ein Differential mit 3,7. Die Stempelung am Differential würde auch dazu passen. Sehr wahrscheinlich habe ich die Kombi L46+M21+Posi mit 3,7. Laut den offiziellen C3-Daten läge dann die Höchstgeschwindigkeit bei 208 km/h, was viel besser passen würde. Bisher hat mich das nicht tangiert, aber beim Verfolgen der Reifen-Threads, kommt mir die Idee, dass es besser wäre das Umzutragen. Das macht ein späteren Reifen-Kauf generell einfacher. Der KFZ-Zulassung habe ich eine E-Mail dazu geschrieben, wie ich das Umtragen kann. Die haben mir gesagt, dass ich dafür ein Gutachten brauche. Meine Frage nun dazu: Zu wem/wohin gehe ich da am Besten? TÜV oder jemand anderen aus der Gegend? Konzentriert Euch bitte auf die Frage! Danke! RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - Abe Simpson - 19.03.2022 (19.03.2022, 14:43)Fendar schrieb: Konzentriert Euch bitte auf die Frage!wie ist das denn gemeint? RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - C1-Matthias - 19.03.2022 Hallo Stefan, falls du auf die Verwendung von Reifen mit Speed Index H spekulierst, musst du folgende Berechnung beachten. Bei der nationalen Genehmigung muss der Geschwindigkeitsindex des Fahrzeuges aus dem Feld T (bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) genommen werden. Ist dieser: – niedriger als 150 km/h berechnet sich die Geschwindigkeit wie folgt: Vmax = bbH + (0,03 x bbH) + 3,5 km/h – höher als 150 km/h berechnet sich die Geschwindigkeit wie folgt: Vmax = bbH + (0,01 x bbH) + 6,5 km/h Bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 190 km/h kommt muss nach nationaler Vorschrift ein Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex von 190 km/h + (0,01 x 190 km/h) + 6,5 km/h = 198,4 km/h und somit ein Index von U (200km/h) verwendet werden. In der Praxis kommt hier der Reifen H (210 km/h) zum Einsatz, da der Index U am Markt schwer erhältlich ist. Macht also bei 208 km/h = 216,58 und bedeutet Speed Index V. Gruß Matthias RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - JR - 19.03.2022 Mein 71er LT-1 Cabrio mit 3,70er Diff hat eine eingetragene Vmax von 198 km/h. Gruß JR RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - C1-Matthias - 19.03.2022 Meine 57er C1 mit 4,11er Diff hat eine eingetragene Vmax von 220 km/h und die 62er C1 mit 4,11er Diff hat eine eingetragene Vmax von 230 km/h. Der TüV verwendet da anscheinend Standardwerte und unterscheidet nicht nach Achsübersetzungen. Gruß Matthias RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - Hermann - 19.03.2022 (19.03.2022, 16:32)C1-Matthias schrieb: Macht also bei 208 km/h = 216,58 und bedeutet Speed Index V. Was also nichts an den Reifen ändert, mit 230 km/h Vmax benötige ich ebenfalls Speed Index V. RE: Gutachten für Höchstgeschwindigkeit - Fendar - 20.03.2022 Vielen Dank für die Antworten! Dann kann ich mir das ja also sparen. Schön dass das auch geklärt ist... |