Der Ämterwahnsinn - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Der Ämterwahnsinn (/showthread.php?tid=47653) |
- dersuchende - 12.06.2010 Ich hab das Thema "Kennzeichegröße" ja Gott sei Dank , jetzt durch. ........der Weg war steinig und schwer........ Grüsse, André - xx.flash - 13.06.2010 ...ab nächstem Jahr Pflicht - Dirty Harry - 15.06.2010 Hallo Martin, das Problem mit vorne kenn ich. Kann der Tüv auch nicht eintragen, da keine technische Relevanz vorliegt, z.B. Beleuchtung wie hinten, oder abgedeckt Blinker oder Kühlöffnungen. Ich habs so gelöst: 2-zeiliges Schild, braucht nicht eingetragen werden und geht noch von der Größe her. Und das "H" ist nah. Grüße Dirk - nicnac8 - 15.06.2010 Hi Dirk, zweizeilig wollen die mir vorne auch nicht geben, warum auch immer. Abgesehen davon sehe ich sehr wohl eine technische Relevanz, da die Kühlöffnungen rechts und links neben dem Schid verdeckt werden. Klar kommt die Hauptkühlluft von weiter unten, aber dennoch wird die Luftzufuhr gemindert. Aber da man mich ja gar nicht richtig zu Wort hat kommen lassen ist das eh egal. Gruß Martin - nicnac8 - 17.06.2010 Der Wahnsinn geht weiter !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Heute habe ich das Regierungspräsidium eingeschaltet und meine Geschichte erzählt. Da wurde mir gesagt, dass man das jetzt gar nicht verstehen kann, da ja extra für solche Fahrzeuge wie meines solche Schilder gedacht wären. Die verschärften Regelungen wurden nur eingeführt, weil in der Tuningszene die kleinen Kennzeichen Überhand genommen haben. Man würde gleich bei der Zulassungsstelle anrufen um das zu klären. Das hat man dann auch getan, mir dann erzählt, dass es einige neue Vorgaben gibt, die es VERBIETEN noch kleine Kennzeichen in irgendeiner Form zu genehmigen und das diesbezügliche Gutachten für kleine Schilder kann man in die Tonne treten, das interessiert nicht mehr. Es existiert da auch kein Bestandsschutz, d. h. wenn ich meine Lady woanders zulassen würde, mit kleinen Schildern, würde mir das auch nichts nützen. Man müsse sich eben vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs informieren um zu wissen, dass man da keine kleinen Schilder dafür bekommt. Es sei noch angemerkt, dass der Herr vom Präsidium das vor unserem Gespräch auch nicht wusste und dass ich die Vette vor zwei Jahren gekauft habe wo Schildermäßig noch alles möglich war. WILL JEMAND NE TOP RESTAURIERTE `82ER VETTE KAUFEN ??? Grüße Martin - Hermann - 17.06.2010 Zitat:Original von nicnac8 Lass Dir das bezugnehmend auf das Gespräch schriftlich geben und die entsprechenden Vorschriften nennen/bestätigen, damit Du das überprüfen (lassen) kannst. Macht es keinen Sinn, dagegen weiter vorzugehen, pack das vordere Schild entweder ans oder ins Auto und fahre erstmal damit bis zur H-Zulassung herum. Greez Hermann - nicnac8 - 17.06.2010 leider geht es nicht um das vordere Schild, sondern um beide, und das hintere ist das weitaus größere Problem. Die entsprechenden Vorschriften werde ich mir benennen lassen. Gruß Martin Falsche Welt - INJA - 08.07.2010 Das gab es wohl noch nie. Haben gerade die C4 von Marco zugelassen. Eingetragene Kennzeichengröße ist 330x150 und 300x150. Alles kein Problem mit dem Kleinkraftradkennzeichen (KKK) ??? !!!! Aber jetzt das UNGLAUBLICHE. Das Heck der Vette ist ja umgebaut und ein KKK (hinten) sieht da nicht so prall aus. Ein normales PKW-Kennzeichen hätte da besser ausgesehen. Aber kein Chance. "Es wird nur zugelassen was eingetragen ist " war die Aussage. Lange Rede kurzer Sinn. Wir haben die Vette nur mit KKK zugelassen bekommen. VORNE und HINTEN. UNGLAUBLICH ! Gruß Ingo - JR - 08.07.2010 So, das habt Ihr jetzt davon - geschieht Euch recht! Schönere Realsatire gibts doch nicht, oder? Hunderte wollen die Kennzeichen und bekommen sie nicht, einer will es nicht, muss es aber dranmachen - kriegst die Tür nicht zu. Gruß JR - dersuchende - 08.07.2010 |