Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Werkstätten & Händler (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=12) +--- Thema: Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! (/showthread.php?tid=24266) |
- MadTom - 18.01.2007 Hallo Heinz, die Chance sein Geld als Auftraggeber auf dem Rechtsweg in vollem Umfang von einer Firma zurück zu bekommen, sehe ich eher als sehr gering an (aus Erfahrung in anderen Bereichen ). Und bei Summen in dieser Größenordnungl, sollte man sich ohne Deckungszusage einer (falls vorhandenen) Rechtsschutzversicherung auch gut überlegen, ob man einen Prozess anstrebt, der nur Geld, Zeit und Nerven kostet und dann vielleicht in einem Vergleich endet, der unterm Strich gar nichts bringt . Alternativ wäre vielleicht die Schlichtungsstelle des KFZ Handwerks (Kfz-Schiedsstellen) ein erster Ansprechpartner generell und auch für diesen konkreten Fall. Gruß Tom - C53 - 18.01.2007 hallo Tom! Die von Dir genannte Alternativ ist o.k.. Aber versuche mal als Werkstattinhaber von einem Kunden deine erbrachten Leistungen bezahlt zu bekommen wenn das Auto erst einmal die Werkstatt verlassen hat. Ich gehe hier davon aus, dass díe Werkstatt sach- und fachgerecht gearbeitet hat. Gruß Heinz - Falko - 18.01.2007 vielleicht noch eine Ergänzung die einige interessieren dürfte: Der Werkstattmeister erwähnte mal das bei Leistungssteigerungen gar keine Garantie von Corvette mehr geben würde. Als ich ihn das letzte mal dann auf die Kosten der eigentlichen Rückrufaktion ansprach, meinte er das die Corvette schon zahlen würde, auch bei tuning. Nur eben das Steuergerät jetzt nicht mehr. Also fällt eine Rückrufaktion trotz einer Leistungssteigerung unter Garantie wie es aussieht. - maseratimerlin - 18.01.2007 Hallo Tom, vieleicht mal Rat vom Flachmann 1.Auto SOFORT abholen incl. des alten Steuergerätes 2.Rechnung unter Vorbehalt zahlen ( Geht nicht anders wegen Werkunternehmerpfandrecht ) 3.Anwalt suchen und finden 4.selbständiges Beweisverfahren bei Gericht erheben 5.Gericht bestellt unabhängigen Sachverständigen 6.Sachverständiger erstellt Gutachten 7.Werkstatt zahlt freiwillig zurück oder Klage Alles andere ist Unsinn. Gruß der Anwalt P.S. Wenn Du dein Auto noch länger da stehen läßt, vertuschen Sie vieleicht den Fehler und der Sachverständige findet nachher nix mehr ! - MadTom - 18.01.2007 Hallo Edgar, danke für die Tipps, zum Glück steht mein Wagen bei mir in der Garage . Aber Falko kann damit sicher was anfangen. Vielleicht hat Falko auch "Glück" und es handelt sich um ein Leasing- oder Firmenfahrzeug, bei dem das Unternehmerpfandrecht nicht greift (ich hoffe, die Info stimmt noch ). Gruß Tom - maseratimerlin - 18.01.2007 Sorry die war natürlich für Falco !!!! P.S. natürlich greift dort auch das Unternehmerpfandrecht ! - Anniversary - 18.01.2007 @ Edgar BRAVO endlich einer der die Sache genau auf den Punkt bringt. Geht halt nichts über Fachwissen Gruß Walther Edit wegen P.S. Kann diesen Weg nur empfeheln und zwar aus Erfahrung. Nur so und nicht ANDERS - maseratimerlin - 18.01.2007 Eben, ich backe meine Brötchen doch auch nicht selber, sondern gehe zum Bäcker ! - JR - 18.01.2007 Bezüglich der Bezahlung der Rechnung noch eine Anmerkung, für die es in diesem konkreten Fall aber leider schon zu spät sein sollte, da bereits eine gewisse "Vorspannung" erzeugt wurde. Normalerweise vereinbare ich mit der Werkstatt, bei der ich nicht gerade zum ersten Mal bin, dass ich den Rechnungsbetrag immer überweise. Dann hat man zumindest das Auto. Gruß JR - maseratimerlin - 18.01.2007 Richtig JR, mache ich auch immer so, aber in dem Streifall werden die Götter nicht so blöd sein, das Auto herauszugeben. |