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Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! - Druckversion

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- badboy1306 - 17.01.2007

Zitat:Original von MadTom
Zitat:Original von J.M.G.
Die Werkstatt hat selbstverständlich das Zurückbehaltungsrecht

Naja, das ist für mich alles andere als selbstverständlich bei meinem Eigentum.

EDIT: ...und unter diesen seltsamen Umständen.
also ganz ehrlich,das müste mir mal passieren unter diesen umständen und die geben mir mein wagen nicht Teufelfeuer soviel arbeitslose können die nicht bringen die mich dann stoppen,brauch für sowas auch kein anwalt Geiger aber egal viel glück für dich schöne wetter kommt ja erst noch gruss Prost! Prost! Prost!


- C53 - 17.01.2007

hallo
versucht Euch doch bitte mal in die Lage der Werkstätten und deren Besitzer zu versetzten !!!
Da kommt ein Kunde der sein Fahrzeug reparieren läßt und aus welchen Gründen auch immer --- er verweigert die Zahlung.
Wenn es nun so wäre wie viele von Euch es gern hätten so würde der Werkstattbesitzer
bis zum St. Nimmerleinstag hinter seinem Geld herlaufen denn er hat keinerlei Recht an dem Fahrzeug, den eingebauten Teilen und schon garnicht am Arbeitslohn.
Wie soll das anders als nach der momentanen Rechtslage geklärt werden.
Geht bitte nicht davon aus das alle Fahrzeugbesitzer die gleiche Gesinnung haben wie die
meisten von Euch.

Viele Grüße Heinz


- Falko - 17.01.2007

Zitat:Original von badboy1306
aber egal viel glück für dich schöne wetter kommt ja erst noch gruss Prost! Prost! Prost!

deshalb mach ich da auch nicht soviel druck (ohne mich übern tisch ziehen zu lassen Nein-nein). Habe ja vielleicht dennoch interesse da mal wieder hinzugehen, zumind. für kleinigkeiten da die ja nur ne Minute entfernt sind.


- Falko - 17.01.2007

achja, nochwas, gehört die C5 die auch grad bei Kroymans dort steht jemandem aus dem Forum ? Schwarze C5 mit großem Heckflügel, roten Streifen an der Seite mit "Corvette" drin und Chromrändern an den Rückleuchten. Kennt die jemand? Weiß das Kennzeichen leider nicht mehr. Gruß Falk


- C53 - 17.01.2007

Hallo Falko!
Sorry da komme ich nicht mehr mit.
Wer mich so behandelt der kann mich mal ---- bis in nächste Eis- oder Steinzeit.

Gruß Heinz


- Falko - 17.01.2007

kommt natürlich auf das ergebnis an. wollte damit nur sagen das ich nicht mit dem vorschlaghammer ankomme, da das auch nichts bringt. Möchte das am besten ohne Anwalt über die Bühne bekommen. Habe ihm natürlich gesagt das das sein Fehler war und wir nichts zahlen, aber eben noch auf eine relativ freundliche art.
Wenn das Gespräch zwischen ihm und dem Geschäftsführer natürlich noch lang dauert und nichts dabei raus kommt, dann wars das mit lustig und dann werd ich da auch keinen Fuß mehr reinsetzen Motzen


- badboy1306 - 17.01.2007

Zitat:Original von C53
hallo
versucht Euch doch bitte mal in die Lage der Werkstätten und deren Besitzer zu versetzten !!!
Da kommt ein Kunde der sein Fahrzeug reparieren läßt und aus welchen Gründen auch immer --- er verweigert die Zahlung.
Wenn es nun so wäre wie viele von Euch es gern hätten so würde der Werkstattbesitzer
bis zum St. Nimmerleinstag hinter seinem Geld herlaufen denn er hat keinerlei Recht an dem Fahrzeug, den eingebauten Teilen und schon garnicht am Arbeitslohn.
Wie soll das anders als nach der momentanen Rechtslage geklärt werden.
Geht bitte nicht davon aus das alle Fahrzeugbesitzer die gleiche Gesinnung haben wie die
meisten von Euch.

Viele Grüße Heinz
hallo heinz,da hast du recht,sehe das auch so Prost!meine das auch nur wenn mich eine werkstatt abziehen würde,oder die hätten einen fehler gemacht und ich müste dafür zahlen Auf die Rübe haun,gruss dirk Prost! Prost! Hallo-gruen


- MadTom - 18.01.2007

Zitat:Original von C53
Da kommt ein Kunde der sein Fahrzeug reparieren läßt und aus welchen Gründen auch immer --- er verweigert die Zahlung.
Wenn es nun so wäre wie viele von Euch es gern hätten so würde der Werkstattbesitzer
bis zum St. Nimmerleinstag hinter seinem Geld herlaufen denn er hat keinerlei Recht an dem Fahrzeug, den eingebauten Teilen und schon garnicht am Arbeitslohn.
Wie soll das anders als nach der momentanen Rechtslage geklärt werden.
Geht bitte nicht davon aus das alle Fahrzeugbesitzer die gleiche Gesinnung haben wie die
meisten von Euch.

Hallo Heinz,

sieh es mal wirklich auf diesen speziellen Fall bezogen und da scheinen sich ja die Fachleute einig zu sein, dass ein neues Steuergerät unnötig war, da man das alte hätte "wiederbeleben" können.
Wenn man jetzt solche Dinge unerwartet auf der Rechnung hat zuzüglich 9 Stunden, darf man sich getrost vera****t fühlen Zum K....n.
Angenommen Du bezahlst jetzt diese Rechnung vor Ort, kannst Du das Geld auch in den Wind schreiben und siehst das wohl nie wieder. Im übrigen habe ich in den letzten 15 Jahren nie eine Werkstattrechnung direkt am Schalter bezahlen müssen.

Ein ausführlicher Kommunikationsaustausch vor und während der versuchten Instandsetzung hätte vermutlich auch einiges an Ärger verhindern können.


Gruß

Tom


- Andreas Paprotta - 18.01.2007

Hallo zusammen

Was mich an dieser Geschichte am meisten Amüsiert ist.
Ich als Technik begeisterter kann daraus nur eines lernen und immer wieder
Anderen raten. Bevor sich jemand eine Corvette mit solchen Umbauten zulegt,
sollte er über mögliche Schwierigkeiten beim Besuch in der Werkstatt oder
beim späteren Wiederverkauf rechnen und ein besonders waches Auge auf sein
speziell verändertes Fahrzeug werfen. Es ist bei so vielen unterschiedlichem Tuning
von einer normalen Fachwerkstatt eben nicht mehr zu erwarten das sie so etwas berücksichtigen
könnte. Es sollten eher alle noch froh sein, das es noch genügend Werkstätten gibt
die Maßnahmen ergreifen um eventuelle Schäden zu vermeiden. Es wird in Zukunft immer schwieriger
unveränderte Corvetten zu bekommen und somit ist Ärger vorprogrammiert wie man hier sieht.

Also, nichts für ungut denn am Ende verdient nur der Staat an diesen Streitereien. Feixen

Grüße Andreas


- C53 - 18.01.2007

Hallo Tom!
Meine Ausführungen waren eher generell.
Wenn Du als Kunde eine "strittige" Rechnung unter Vorbehalt bezahlst, um so an Dein
Auto zu kommen, steht die der Rechtsweg offen. Selbstverständlich auch der Werkstatt.
Aber die Chance letztendlich an das Geld zu kommen (und darum geht es) sind nach
einem Urteisspruch für den Besitzter des Fahrzeuges unvergleichbar höher als umgekehrt.

Gruß Heinz