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Der TÜV zerreißt meine Corvette - Druckversion

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+--- Thema: Der TÜV zerreißt meine Corvette (/showthread.php?tid=65884)

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Re: ! - René K. - 30.08.2012

Grübeln DAIMLER CHRYSLER CORVETTE STINGRAY... besoffen

Also mal ganz ehrlich... den "Tüvvi" der das eingetragen hat sollte man in die "Geschlossene" einweisen... aber, davon mal abgesehen... mit dem EIntrag wäre ich von der Zulassung nicht weg... das ist ja "Blasphemie"... Kopfschütteln

Nixfürungut... Bloss-weg-hier


Re: ! - Hermann - 31.08.2012

Die 10" und 11" Felgen sind auch nicht besser. Blaulicht


- MrGreen - 31.08.2012

Zitat:Original von JR
Warum?

Weil so die Vorschriften sind!

Frank hat doch schon beschrieben, dass das früher deutlich lockerer gesehen wurde und warum das heute nicht mehr der Fall ist.

Gruß

JR



JR,

an den Vorschriften hat sich nichts geändert. Bis 70 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 70 KANN diese erteilt werden. Ich habe zB gerade einen 72er Plym Satellite beim Tüv, bekommt auch easy rote Blinker.


- dersuchende - 31.08.2012

Also wieder Ermessensache dieser Bürokraten!

Ich hätte meine roten auch gerne behalten! Motzen


Gruß, André


- Stingray77 - 31.08.2012

Heißt: meine eingetragenen roten Blinker hinten werden künftig beim TÜV nicht mehr akzeptiert!? (Bzw. nur im - deutlich engeren - Ermessensspielraum des Prüfers...?)
Oder gilt da "Bestandsschutz"? Grübeln


- MrGreen - 31.08.2012

Doch, natürlich werden bestehende Eintragungen weiter akzeptiert. Probleme kann es jedoch wohl geben wenn du ummeldest in ein Bundesland was das verbissener sieht.


- Stingray77 - 31.08.2012

Na, dann bin ich ja "erst mal" beruhigt... In meinem Bundesland fühl' ich mich MEHR als wohl! Zwink


- cocosisland - 31.08.2012

Zitat:Original von Hermann
Was ist denn eine Ablassvorrichtung? Waaas?

Hallo Hermann,

da mußte ich auch suchen, hier der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 30 April 1956 mit link:

https://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl156s0271.pdf'%5D&wc=1&skin=WC

Gruß Andreas


- mark69 - 31.08.2012

Zitat:Original von MrGreen
an den Vorschriften hat sich nichts geändert. Bis 70 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 70 KANN diese erteilt werden. Ich habe zB gerade einen 72er Plym Satellite beim Tüv, bekommt auch easy rote Blinker.

Bis 70 steht die Ausnahmeregelung für rote Blinker in den Übergangsbestimmungen unter $72 bereits im Gesetz drin, damit ist eine Ausnahmegenehmigung eigentlich unnötig.


- Hermann - 31.08.2012

Zitat:Original von cocosisland
Zitat:Original von Hermann
Was ist denn eine Ablassvorrichtung? Waaas?

Hallo Hermann,

da mußte ich auch suchen, hier der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 30 April 1956 mit link:

Gruß Andreas

Meine Ablassvorrichtung heisst Benzinpumpe. dumdidum