Der TÜV zerreißt meine Corvette - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Der TÜV zerreißt meine Corvette (/showthread.php?tid=65884) |
Re: ! - René K. - 30.08.2012 DAIMLER CHRYSLER CORVETTE STINGRAY... Also mal ganz ehrlich... den "Tüvvi" der das eingetragen hat sollte man in die "Geschlossene" einweisen... aber, davon mal abgesehen... mit dem EIntrag wäre ich von der Zulassung nicht weg... das ist ja "Blasphemie"... Nixfürungut... Re: ! - Hermann - 31.08.2012 Die 10" und 11" Felgen sind auch nicht besser. - MrGreen - 31.08.2012 Zitat:Original von JR JR, an den Vorschriften hat sich nichts geändert. Bis 70 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 70 KANN diese erteilt werden. Ich habe zB gerade einen 72er Plym Satellite beim Tüv, bekommt auch easy rote Blinker. - dersuchende - 31.08.2012 Also wieder Ermessensache dieser Bürokraten! Ich hätte meine roten auch gerne behalten! Gruß, André - Stingray77 - 31.08.2012 Heißt: meine eingetragenen roten Blinker hinten werden künftig beim TÜV nicht mehr akzeptiert!? (Bzw. nur im - deutlich engeren - Ermessensspielraum des Prüfers...?) Oder gilt da "Bestandsschutz"? - MrGreen - 31.08.2012 Doch, natürlich werden bestehende Eintragungen weiter akzeptiert. Probleme kann es jedoch wohl geben wenn du ummeldest in ein Bundesland was das verbissener sieht. - Stingray77 - 31.08.2012 Na, dann bin ich ja "erst mal" beruhigt... In meinem Bundesland fühl' ich mich MEHR als wohl! - cocosisland - 31.08.2012 Zitat:Original von Hermann Hallo Hermann, da mußte ich auch suchen, hier der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 30 April 1956 mit link: https://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl156s0271.pdf'%5D&wc=1&skin=WC Gruß Andreas - mark69 - 31.08.2012 Zitat:Original von MrGreen Bis 70 steht die Ausnahmeregelung für rote Blinker in den Übergangsbestimmungen unter $72 bereits im Gesetz drin, damit ist eine Ausnahmegenehmigung eigentlich unnötig. - Hermann - 31.08.2012 Zitat:Original von cocosisland Meine Ablassvorrichtung heisst Benzinpumpe. |