db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen (/showthread.php?tid=45377) |
RE: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - CV71H - 01.05.2020 (08.02.2020, 11:32)78er_pace schrieb: Mal eine Zusammenfassung von unserem Edgar aus einem anderen Thread aus 2019, ging um eine C3:Hi! Die 5dB bei P und E verstehe ich als Toleranz ggü. den Herstellerangaben, aber woher kommen die 22 bzw. 26dB? Ist das eine ungefähre Umrechnung von Fernfeld (7,5m) auf Nahfeld (0,5m)? Ich mache zwar seit 15 Jahren Außengeräusch, kenne aber nur die halbwegs neuzeitigen ECE R51.02 und R51.03 Gesetze, wo das Fahrgeräusch in 7,5m Abstand und das Standgeräusch in 0,5m Abstand gemessen wird. Phon kann man nicht in dB umrechnen, und Phon-Messgeräte dürfte es kaum noch geeicht geben, wer also Phon eingetragen hat dürfte Ruhe haben In der Halle könnte mann theoretisch auch messen, aber dann bitte eine Halle mit Freifeldeigenschaften (und Zertifikat dafür )! @ C3-Fritz: wenn die "Rennleitung" messen möchte, immer schön fragen ob das Messgerät geeicht und kalibriert ist, und ob der Asphalt auch wirklich ISO-Asphalt ist Gruß Esben RE: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - bikerking - 01.05.2020 (01.05.2020, 16:56)CV71H schrieb: @ C3-Fritz: wenn die "Rennleitung" messen möchte, immer schön fragen ob das Messgerät geeicht und kalibriert ist, und ob der Asphalt auch wirklich ISO-Asphalt ist Die Messgeräte der Polizei sind nicht geeicht und die Messung der Polizei ist auch nicht gerichtlich verwertbar. Wenn die Polizei der Meinung ist das Auto/Moped ist zu laut machen die (meist/ in Bayern auch nur manchmal) eine Kontrollmessung und aufgrund dieser erfolgt dann die Messung bei einem Sachverständigen ( oder Sachkundigen? ). Wenn der Wert innerhalb der 5dB-Grenze ist erfolgt eben keine denn dann ist das Risiko zu groß das es sich um eine ordnungsgemäße Anlage handelt. Beim Sachverständigen kannst Du Dir dann sicher sein ist ISO-Asphalt und ein geeichtes Messgerät und auch alle erforderlichen Abstände werden eingehalten. Wir hatten beim Motorclub zum Sicherheitstraining einen Beamten mit Messgerät da, das war ein 0815-Gerät ( Voltkraft vom Elektro Conrad ). Dieser erklärte auch das sie nur messen um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Bei uns durfte er dann alle Racingtüten messen. Rekord eine Ducati 900 SS mit 117 dB. Ist allerdings auch schon ein paar Jahre her. RE: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - René K. - 22.06.2020 Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen... Standgeräusch 92 dB (P) Fahrgeräusch: 84 dB Gruß... René RE: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - ExcaliburMannheim - 23.06.2020 (22.06.2020, 20:48)René K. schrieb: Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen... Das große, große, große Problem ist bezeichnenderweise der Buchstabe P hinter den Db. Der hat bei unseren Baujahren dort gar nichts verloren. Wie er dort hin kommt? Meistens durch Unachtsamkeit, bei der Übertragung der Papiere. Wie man das P (roblem) wieder aus den Papieren bekommt??? Da bin ich gerade selbst dabei zu recherchieren und halte euch auf dem Laufenden. Grüße Uli RE: db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - xlh59 - 23.06.2020 @Uli: Würde hinter den 92dB Standgeräusch kein "P" stehen, wären das 118 dB in der Nahfeldmessung -- das ist ziemlich unrealistisch. Die Werte ohne "P" kommen aus alten Datenblättern bzw. Eintragungen, nämlich als die 7m Methode noch verwendet wurde. Neue Datenblätter oder Eintragungen verwenden immer das "P" (und das schon seit den 90ern!), weil es genauer und viel einfacher zu messen ist (also auch für die Prüfstelle). Der "P" Buchstabe fehlt nur bei Fahrzeugen, bei denen seid den 70ern keine Änderungen mehr vorgenommen wurden. Wenn Du heute eine Vollabnahme machst, steht immer ein "P" hinter dem Standgeräusch. Legal kannst Du die Kennung nicht loswerden -- schließlich wurde die entsprechende Vergleichsmessung nach neuer Methodes vorgenommen -- warum sollte dann die Kennung entfernt werden? Wenn man eine originale, voll funktionstüchtige Auspuffanlage hat und einem der Wert für das Standgeräusch zu niedrig vorkommt, könnte man immer noch den Prüfer bitten eine Nahfeldmessung für das Standgeräusch zu machen - vorausgesetzt der Prüfer vertraut in die Originalität der Anlage. Dann nämlich brauch er keine Fahrgeräusch Messung vornehmen und kann den "alten" Wert übernehmen. Eintragungen ohne "P" sind viel niedriger, in der Regel sogar niedriger als das Fahrgeräusch. |