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LT1 auf D4 Abgasnorm umrüsten - Druckversion

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- Hightower402 - 12.02.2010

Hallo Markus,

das Ergebnis Deiner Aktion könnte sehr interessant sein, weil es ein generelles Problem beschreibt:
Es wird ggf. eine ABE mitgeliefert, aber was besagt dies in der Regel? Eben das eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, bedeutet , ja, man darf das Teil einbauen, aber eine Betrachtung ob man damit in eine andere KFZ Steuerklasse rutscht ist ein komplett anderes Thema. Nur wenn einer mal von einer positiven Erfahrung berichten kann, glaube ich das, sonst bleibe ich sehr skeptisch.

Auch hat mir mein Customizer gesagt, das wenn irgendwelche anderen Umbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden ( z.B. andere Karosserie auf das C4 Chassis montiert) sich das ganze Fahrzeug so stark verändert hat , das sehr wahrscheinlich eine Sonderabnahme fällig wird. Wo sind da de Grenzen? Liegt wohl im Auge des Betrachters des Tüv oder der Dekra, oder? Ich gehe mal davon aus , das man dies durch bekommt, aber: diese Sonderabnahme kostet ca. 1500,- Euro, wo bleibt denn da noch die Ersparnis? 550 fürs Kit + 1500 für die Abnahme = 2050 + Einbaukosten, da kann man locker 8 Jahre Steuer für zahlen wenn man die C4 nur 7 Monate im Jahr angemeldet hat. Das macht für mich keinen wirtschaftlichen Sinn, vor allem weil man nicht weiss, was den Eierbären im Verkehrsministerium in den nächsten Jahren noch alles einfällt um die alten Hubraumriesen von den Strassen zu verdrängen. Als wären wir durch die Versicherungsprämien und die Spritpreise nicht schon genug gebeutelt, mit dem kleinen Mann kann man es ja machen..

Hier ein bisschen Rechnerei:

Euro 1: 15,13 Euro je angefangene 100 ccm
D4: 6,75 Euro je angefangene 100 ccm

5,7.. L Hubraum= 58 * 15,13 = 877 Euro ( 12 Monate)
58 * 6,75 = 391 Euro ( 12 Monate)

Differenz: 486 Euro für 12 Monate wenn man es denn engetragen bekommt.

7 Monate: 283 Euro

Total Kosten: 2050+ ca. 150 Einbau= 2200
2200/283 = 7,77 also fast 8 Jahre

Also, bin gespannt auf Euer feedback,

any way good luck..




Gruß hightower


- Midnight-Cruiser - 12.02.2010

Wenn eine ABE vorliegt, ist keine Sonderabnahme erforderlich, es muss lediglich ein Eintrag in die Papiere erfolgen. Ob sich das steuermindernd auswirkt, steht, wie du schon gesagt hast, auf einem anderen Blatt.


- Hightower402 - 12.02.2010

Richtig, dies ist auch mein Verständnis. Nur was nutzt der Eintrag und die ganze Anschaffung wenn es sich eben nicht steuermindernd auswirkt? Vielleicht eine Beruhigung für die Ökos, aber die fahren sehr wahrscheinlich eh keine Corvette sonden eher eine Kutsch mit zwei Pääd!

Also : gesucht wird jemand der das schon mal erolgreich druchgezogen hat, eine positive Story muss her!

Gruß Hightower


- GMB - 12.02.2010

also wie gesagt, die tante gestern bei der zulassung meinte, das die ABE bei diesem fahrzeug egal sei, weil es keine schlüsselnummer hat. mir fällt jetzt nicht der genaue wortsatz von der ein ... keine eg betriebserlaubnis? oder hat die euro version der c4 keine nullen im kfz brief?
aufjeden fall sagte sie, das man damit zum tüv oder dekra müßte und nach §19.sowieso das abnehmen lassen ... keine einzelabnahme nach §21


edit: so eben nochmal mit kcautoteile telefoniert und die geben keine kopie der ABE raus. Der meinte aber auch zu mir, das der für die handgeschaltete C4 so etwas auch noch machen würde, wenn genug Corvetten da wären. Und der meinte ich soll beim KBA mal nachfragen wieviele C4en es mit Handschaltung gibt. Bekommt man da sowas raus?


- chevyforever - 12.02.2010

@GMB

Ich glaube nicht, daß du in Deutschland genug Schalter-C4en der Baujahre 92 und 93 zusammen bekommst, daß es sich lohnen würde... Kopfschütteln

Mit 93er hangeschalteten Grüßen
Rico
Hallo-gruen


- GMB - 12.02.2010

glaub ich auch ... ach ist doch alles scheise mit der neuen reglung
und wer weis was 2013 passieren wird


- Midnight-Cruiser - 12.02.2010

Beim damaligen Umrüsten meiner 91er lief das folgendermaßen ab:

1. Lieferung des Kaltlaufreglers mit ABE.
2. Einbau durch Fachwerkstatt, danach AU durchgeführt.
3. Fachwerkstatt füllte bei 1. mitgelieferte Bescheinigung aus, dass ordnungsgemäßer
....Einbau erfolgte und AU durchgeführt wurde. Auf der Bescheinigung oder der ABE
....(weiß nicht mehr genau) stand auch drauf, wie die Zulassungsstelle die Papiere zu
....ändern hat
4. mit dieser Bescheinigung zur Zulassungsstelle; dort wurde die technische Änderung
....in die Papiere eingetragen und die Schadstoffklasse geändert
5. vom Finanzamt wurde neue Steuer berechnet

Ein weiterer Weg wäre gewesen:

1. wie oben
2. Selbsteinbau
3. mit dem Selbsteinbau zum TÜV und Abnahme/AU; TÜV trägt technische Änderung
....in die Papiere ein
4. wie oben
5. wie oben

Mit einem Nachrüstkat dürften die beiden möglichen Wege wohl gleich sein.


- Eike - 12.02.2010

In OS läuft das so:

- Einbau der gelieferten Teile
- Einbau von AU Werkstatt bestätigen lassen, eine AU ist nicht nötig
- bei der Kfz Zulassungsstelle !kostenlos! eintagen lassen und das Steuern sparen geht schon los ...


- GMB - 12.02.2010

aber bei euch war alles dann korrekt so wie in der ABE oder im gutachten(damals)

bei mir wäre die gangschaltung ja eine abweichung

ka inwieweit das reicht, wenn der tüvmann der meinung ist, das das dann auch alles ok ist und richtig funktioniert.


- mucar - 14.02.2010

da ich Kofi selbst kenne und auch seine Teile vertreibe, weiß ich wie die Sache mit der ABE funktioniert. Eine Werkstatt muss das einbauen und belegen. Mit diesem Beleg muss man beim Tüv vorfahren und die ABE vorzeigen. Der schaut sich die Kats genau an und dann bekommt man den Eintrag. Die Euro 4 gibt es wirklich nur für die Automatikgetriebe.
Da GM nur noch Euro-2 Gutachten für Modelle ab 1996 ausstellt, dürfte sich das doch rechnen. Hatte selbst vor kurzem ein Schreiben von GM Bekommen.