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Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! - Druckversion

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- Falko - 16.01.2007

kurzer zwischenstand:

Waren heute nochmal da und haben nocheinmal zu zweit auf den Werksattmeister eingeredet, das wir dafür nix zahlen wollen. Er klärt das jetzt endgültig mit dem Geschäftsführer und behält solang das Auto.

Gruß Falk


- C53 - 17.01.2007

hallo
ich denke Du brauchst "anwaltlichen" Rat.
Ich würde die Rechnung "unter Vorbehalt" bezahlen das Auto mitnehmen und mich
dann beraten lasse. So wie es aussieht ist mit den Leuten nicht zu reden.
Was mich hier stört ist die Überschrift " ich bin sauer auf Kroymans " dies ist nicht gut
und führt einige User irre.

Viele Grüße Heinz


- badboy1306 - 17.01.2007

@c53 hallo,sehe ich auch so heinz gruss dirk Prost!


- MadTom - 17.01.2007

Zitat:Original von Falko
...und behält solang das Auto.

Ist das denn überhaupt rechtens Motzen Auf die Rübe haun?

Gruß

Tom


- Midnight-Cruiser - 17.01.2007

Ja, ist es. Die Werkstatt hat ein Pfandrecht am Auto, solange du die Rechnung nicht bezahlst. Dass man die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlt, sollte man auf selbiger schriftlich festhalten, damit es später nicht auch hier noch zu Problemen kommt.


- Falko - 17.01.2007

ok, habe vll beim einstellen des Beitrags etwas über reagiert.Aber da war ich kurz zuvor dort Diskussion. Sorry Engel-3


- J.M.G. - 17.01.2007

Die Werkstatt hat selbstverständlich das Zurückbehaltungsrecht (Pfandrecht erst nachdem die Rechtsmittel erschöpft sind).

Ich zitiere mich jetzt mal selbst:

Zitat:P.S.: So Du Rechtsschutz hast, würde ich ernsthaft über einen Anwalt nachdenken.

Streche den ersten Teilsatz.


- Midnight-Cruiser - 17.01.2007

Die Werkstatt hat direktes Pfandrecht - nicht erst, nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Wenn du dein Auto in die Werkstatt bringst und es abends abholen, aber nicht bezahlen willst, darf sie den Wagen direkt einbehalten.


- MadTom - 17.01.2007

Zitat:Original von J.M.G.
Die Werkstatt hat selbstverständlich das Zurückbehaltungsrecht

Naja, das ist für mich alles andere als selbstverständlich bei meinem Eigentum.

EDIT: ...und unter diesen seltsamen Umständen.


- J.M.G. - 17.01.2007

Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Die Werkstatt hat direktes Pfandrecht - nicht erst, nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Wenn du dein Auto in die Werkstatt bringst und es abends abholen, aber nicht bezahlen willst, darf sie den Wagen direkt einbehalten.

Ich lag falsch! Du hast recht! Ich hatte Pfandrecht mit Pfandveräußerungsrecht gleichgesetzt. Und das hat der Gläubiger frühstens nach einem Monat.