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Irrsinn Fahradweg - Druckversion

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RE: Irrsinn Fahradweg - JR - 31.03.2023

Manchmal muss ich Dir auch zustimmen. Großes Grinsen

So ein wenig "back to topic" wäre nicht schlecht.

Ich war gestern in Frankfurt unterwegs. Wenn ich die Lastenfahrräder sah, die da so rumfahren, fand ich den extremen Wolkenbruch mitsamt den Sturmböen, der plötzlich über und durch die Stadt zog, plötzlich gar nicht mehr so schlimm. Ich konnte mir ein dezentes Grinsen nicht verkneifen. Großes Grinsen Großes Grinsen  

Gruß

JR


RE: Irrsinn Fahradweg - Gelber Bengel - 31.03.2023

Für meinen Berufzweig entwickelt sich der ausufernde Radlerwahn mittlerweile zu einem echten Füllhorn an Umsatzmöglichkeiten. Mit Markteinführung teurer E Bikes und Sprinter ähnlichen Lastenkähnen im immer voller werdenden Alltagsverkehr, gesteuert durch Menschen die bis vor wenigen Jahren den Kombi oder SUV zum Zeitungholen an der Ecke anschmissen, steigt die Unfallhäufigkeit dieser Sparte rapide an. Und da diese Dinger häufig zum Preis eines guten, gebrauchten Kleinwagens und auch mehr vertrieben werden, schießen Sachverständige für fußbetriebene Zwei- oder Mehrräder wie Pilze aus dem Boden. Sehr einträglich und mit exzellenten Zukunftsaussichten. Ich selbst verwehre mich diesem Trend, weil ich mich auf meine letzten Berufsjahre nicht mehr mit Antriebskonzepten beschäftigen will, die mich bis heute als Alternative zum Auto nicht ernsthaft interessiert haben.


RE: Irrsinn Fahradweg - RainerR - 31.03.2023

Sehr gute Einstellung, sehe ich genauso. Auch als Privatmann beschäftige ich mich nicht mit Antriebskonzepten die mich nie interessiert haben,

Gruss RainerR


RE: Irrsinn Fahradweg - Wesch - 05.04.2023

Hallo

Ohne Worte !


MfG


RE: Irrsinn Fahradweg - Ball - 05.04.2023

§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVO: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."
Eine Behinderung ist nicht, dass du 10 Sekunden warten musst um überholen zu können!

§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO: "Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren."

Sorry, dass so deutlich sagen zu müssen, aber der Fehler liegt eher bei dir.

Viele Grüße
Tobias


RE: Irrsinn Fahradweg - Yellowstang1969 - 05.04.2023

(05.04.2023, 09:53)Wesch schrieb: Hallo

Ohne Worte !


MfG

Paragraph 27 - Absatz 1 Straßenverkahrsordnung.

Bei einem geschlossenem Verband (in der Regel ab 15 Radfahrer) sollen die Radfahrer 2 reihig fahren.

Hintergrund ist, daß die Gruppe wenn Sie hintereinander fährt so lange ist, dass überholen schwierig wird. Ein kurzer kompakter Verband ist einfacher zu überholen.

Schade das die Regelung bei den meisten Autofahrern anscheinend nicht bekannt ist.

Oh, war schon jemand schneller als ich.


RE: Irrsinn Fahradweg - JR - 05.04.2023

Siehe dazu auch meinen Kommentar in Posting #19.

Gruß

JR


RE: Irrsinn Fahradweg - WZ1964 - 05.04.2023

Ein Verband an Fahrradfahrern.......

Finde ich toll und freue mich, wenn jemand seinen Sport in der Gruppe verwirklichen kann.

Nur ist es halt ein Gegensatz, wenn Fahrradfahrer, besonders auf Landstraßen zwischen 10 und 40 km/h die Stunde fahren und der Autoverkehr mit 80-100 km/h fahren will.

Da muss dann halt entweder hinterher gefahren werden, oder einer der STVO Regeln wird mißachtet:

Denn es dürfte klar sein, die 2 m Abstand zu dem linken Radler kann auf den allermeisten Landstraßen nicht vom überholenden Auto eingehalten werden. 

Und selbst bei nur einem Radfahrer ist auf kurvigen Straßen, besonders auf Passstraßen die 2 m ganz schwierig. Bleibt man hinter dem Radler oder riskiert man einen Überholvorgang auf der Gegenfahrbahn, obwohl ruckzuck einer entgegenkommt........ oder quetscht man sich vorbei.........

Oder gilt der Abstand bei Fahrrädern in Kolonne/Passstraßen auf einmal nicht mehr?

Ein immer wieder verwunderter Autofahrer, wie doch die STVO manchmal widersprüchliches beinhaltet. Oder schlichtweg nicht praxisgerecht aufgelegt ist. 

Es sind einfach zwei verschiedene Geschwindigkeiten und umso wichtiger ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Und es gibt viele Radler und Autofahrer, die dies auch so praktizieren. Und ein paar Deppen, die sich profilieren wollen.........

Die unterschiedliche Geschwindigkeit ist meines Erachtens auch bei Moped/Roller mit 25 oder 40/45 km/h Topspeed auf Landstraßen der Grund, warum ich diese nur für den reinen Stadtverkehr geeignet finde.

Werner


RE: Irrsinn Fahradweg - Pacer - 05.04.2023

Wie ist den das jetzt gedacht "Bei einem geschlossenem Verband (in der Regel ab 15 Radfahrer) sollen die Radfahrer 2 reihig fahren."
Auf dem Bild von Wesch sehe ich aber eine 4-fach-Reihe.

Und ich hoffe nicht, dass alle Radfahrer wieder an der Autokolonne vorbeigefahren sind um sich an der roten Ampel wieder zu sammeln.

Nicht falsch verstehen, ich habe sogar schon Radrennfahrern innerhalb der Ortschaft den Rücken freigehalten, weil ich erkannte dass ihre Geschwindigkeit akzeptabel war und ein Überholvorgang den Fahrradfahrer nur in Bedrägnis bringen würde.


RE: Irrsinn Fahradweg - Wesch - 05.04.2023

Hallo

Denke, wenn kolonnengefahren wird, 2 , 3 oder gar 4 Reihig, dann zählt beim Überholen kein Mindestabsstand mehr, denn der Gegenverkehr saust ja auch nicht ab in den Graben , um 2 Meter Abstand zu halten .
Wie bereits geschrieben, scheinen sich einige keinen Kopf beim Paragraphenschreiben gemacht zu haben.
Ach ja, auch ich habe einige Fahrräder und benutze die sogar hin und wieder.

@ Tobias.
Dass du die Radfahrer auf dem Bild als Fehlerfrei betrachtest, macht mich nachdenklich.

MfG.