Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Werkstätten & Händler (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=12) +--- Thema: Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! (/showthread.php?tid=24266) |
- Falko - 14.01.2007 Zitat:Original von J.M.G. Du hast das Problem nicht ganz verstanden! Der Mechnaniker versucht nun seine überstunden rauszuholen (8-9 std wie er meinte). Er sagt das wir das Steuergerät zahlen müssen (870,-) da es jetzt nicht mehr auf Garantie geht. Er hat mir folgendes Angebot gemacht, was ich nicht annehmen werde: Ich zahle Steuergerät (870,-) und 3 Std zum einbau des geräts plus die Km des Leihwagens (0,22 pro Km). Er zahlt "aus eigener Tasche" die restlichen arbeitsstunden, die 29,99 euro für den leihwagen (hatte den ja 10 tage). FRECHHEIT!!! Denn: 1.Er meinte das Corvette USA per mail nicht gleich geantwortet hatte und es deshalb so lang gedauert hat. IST DAS MEIN PROBLEM??? 2.Muss ich bei einer Rückrufaktion überhaupt den Leihwagen pro Tag zahlen? Km seh ich vll ein. 3. Er hat mich nicht gefragt ob ich damit einverstanden bin mit dem neuen Steuergerät. Selbst bestellt und einfach eingebaut. Jetzt meint er das er es nicht zurück geben könnte. 4. Und er meinte das die ganze Aktion nicht mehr über Garantie laufen könnte zwecks Tuning. WAS ist dann mit der Lenkradsperren Reperatur? Wer zahlt das? Oder hat er das gar nicht gemeldet und alles auf Garantie laufen lassen wo er doch noch meinte das er 3 arbeitsstunden von Corvette gezahlt bekommen würde. Also irgendwas stimmt da nicht... und deshalb habe ich am Dienstag ein Termin mit dem Geschäftsführer von Kroymans München. @Falko - Molle - 14.01.2007 mach mal eine schriftliche Faxanfrage bei anderen GM Händlern in deiner Umgebung,mit dem Hinweis auf deine Rückrufaktion und dein Tuning und lass dir ein Angebot kommen,wie gesagt nur schriftlich. - C53 - 14.01.2007 Hallo da bestätigen sich, wieder einmal, meine Bedenken gg. Tunigmaßnahmen während der Garantiezeit. Wenn etwas anfällt können sich die Hersteller bzw.deren Vertreter recht schnell mit dem Hinweis auf diese Änderungen herauswinden. Gruß Heinz - CCRP - 14.01.2007 so einfach ist aber auch nicht. Es muss der Händler dir vor Gericht beweisen das die Tuningmassnahme schuld daran war. Ich kenne folgenden Fall, sogar ein Forumsmitglied hier drinnen, 1. Rückruf und Software update wegen Lenkradschloss gemacht. Etwas später Schloss rastet wieder ein und 2.tes mal wird Lenkschloss komplett getauscht. Kurz bevor ich Auto holte rastet schloss WIEDER ein heisst Auto mit Hänger holen. Aussage GM, Wagen war schon 2mal beim Rückruf und das wird nicht mehr auf Garantie gemacht. Habe sehr gute Beziehungen zum Werkstattmeister der meinte wenn er es machen würde dann müsste er es aus eigener Tasche bezahlen. Punkt aus von GM. Okay, was mache ich nun als Besitzer einer inmobilen Vette mit eingerastetem Lenkrad die schon 2 mal beim Rückruf war? Richtig, bezahlen oder brücken.............Frechheit eigentlich was hat das dann mit Tuningmassnahmen zu tun? nichts, klar....billige Ausrede. Wie bei einem jeden anderen Reparaturauftrag ist es doch so das bei Kostenüberschreitung von 10% der Kunde rückgerufen werden muss und Bestätigung der Durchführung eingeholt werden muss. Sonst könnte ja eine jede Fehldiagnose des Mechanikers superleicht auf den Kunden abgewälzt werden wenn er auf nicht retournierbaren Teilen sitzen bleibt, würde ich nicht akzeptieren. Ausserdem wer braucht den bitte 3 Stunden zum PCM tauschen, ein jeder der das nicht in längstens 45 Minuten hat muss irgendwie spastische Hände haben - J.M.G. - 14.01.2007 Das sehe ich genauso. Du hast keinen Auftrag gegeben für: (1) die 9 Stündige Fehlersuche (2) das neue Steuergerät Nix zahlen! Wagen abholen und zum nächsten Tuner fahren! Was den Leihwagen angeht: Er steht Dir nicht zu. Aber - ich würde den nur für die Dauer der Rückrufaktion zahlen, d.h. Zeitangabe von GM holen (z.B. 1 Tag) - wenn die Werkstatt länger braucht kann das eigentlich nicht Dein Problem sein. P.S.: So Du Rechtsschutz hast, würde ich ernsthaft über einen Anwalt nachdenken. - esquire - 15.01.2007 @ coolchevy Also die Angelegenheit von wegen "muß der Händler dir vor Gericht beweisen" möchte ich lieber nicht vor Gericht durchfechten - in meinem C5-Servicebuch steht ausdrücklich, daß bei jedweder Veränderung jeglicher Garantieanspruch erlischt, egal, welcher Fehler wie, wo und warum auch immer aufgetreten ist. Was den von dir geschilderten Fall betrifft, so blicke ich nicht ganz durch, ich dachte, auf durchgeführte Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch von einem Jahr??? Siehe Autobild: AUTO BILD 05/2002 Gewährleistung bei Reparaturen Ihr Recht in der Werkstatt Ein Jahr Gewährleistung auf Auto-Reparaturen ist seit Anfang 2002 Pflicht. Aber viele Fragen sind noch offen. -------------------------------------------------------------------------------- Die Pflicht der Werkstatt Die Rechte des Kunden -------------------------------------------------------------------------------- Ärgern Sie sich über erfolglose Reparaturen am Auto? Wurde Ihnen ein Kostenvoranschlag einfach in Rechnung gestellt? Klappert das Handschuhfach nach einem halben Jahr schon wieder? Dann haben Sie jetzt gute Karten - und das Recht auf Ihrer Seite. Denn mit der Schuldrechtsreform und neuen Gewährleistungsfristen beim Autokauf hat sich auch beim Werkstattbesuch einiges geändert. "Kfz-Reparateure müssen sich jetzt warm anziehen", sagt ADAC-Anwalt Rolf-Peter Rocke. Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern. Dabei hat der Betrieb die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen. Für die Nacherfüllung muss die Werkstatt eine angemessene Frist bekommen. Doch wie lange ist angemessen? Rocke: "Das lässt sich nicht pauschal sagen, kann je nach Aufwand zwischen einem und einigen Tagen liegen." Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden. Zweitens kann der Kunde vom Werkstatt-Auftrag zurücktreten oder den vereinbarten Werklohn mindern. Weil meist bei Abholung bezahlt werden muss, bleibt allerdings nachträglich nur die gütliche Einigung oder eine Klage vor Gericht. Drittens kann sogar Schadenersatz fällig werden, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung die Reparatur immer noch erfolglos ist. Das ist zum Beispiel Verdienstausfall, weil das Fahrzeug nicht rechtzeitig eingesetzt werden konnte. Angemessene Fristen, Höhe der Minderung, Vorschuss - das klingt theoretisch gut, die Praxis sieht oft anders aus. Denn um diese Begriffe lässt sich streiten, Prozesse zwischen Werkstätten und Kunden sind programmiert. - Falko - 15.01.2007 Zitat:Original von esquire Das habe ich nicht gewusst. Danke für den Hinweis. Werde das auch noch als Argument am Dienstag beim Geschäftsführer erwähnen. - CCRP - 15.01.2007 Zitat:Original von esquire das mag schon sein das da drin steht ist aber wie mir eindeutig versichert wurde vom Rechtsschutz nicht Rechtsprechung ! Klar das sich da eine jede Werkstätt gleich drauf beziehen will. Ich kenne Fälle wo eine schlagende Kardanwelle nicht auf Garantie getauscht werden wollte nur weil eine andere Auspuffanlage drauf war, hat ja voll was miteinander zu tun................. Wegen dem 1 Jahr, das ist schwer zu beurteilen, das war ja keine in Auftrag gegebene Reparatur sondern eine Rückrufaktion von GM. Ob das dann auch gilt? Jedenfalls will ja nicht die Werkstatt es nicht tauschen sondern GM es der Werkstätte nicht mehr rückvergüten auf Berufung das die Rückrufaktion schon zweimal in Anspruch genommen worden ist. Na super, deswegen bewegt sie sich aber immer noch nicht und das Schloss ist immer noch eingerastet! Jetzt müssen wir uns mit GM anlegen? - Till - 15.01.2007 Zitat:Original von Falko Listenpreis für ein LS1 PCM liegt bei 884 Euro + 19% = 1051 Euro. Ein neues Steuergerät kostet bei mir 360 Euro inkl. MwSt. . Bei der Bewertung der Arbeitszeiten darf nicht vergessen werden, dass nicht nur das neue Steuergerät eingebaut werden muss, sondern auch noch - das aktuelle Betriebssystem online geladen und auf den Tech-II kopiert werden - das aktuelle Betriebssystem vom Tech-II in das Steuergerät kopiert werden muss Mit einem Serienprogramm könnte es bei Deiner Nockenwelle ein paar Probleme geben. Bei Vollgas wird der Motor in den Notlauf gehen. Bei Teillast und unter 4000 upm sollte es in Ordnung sein. Till - esquire - 15.01.2007 @ coolchevy Für mich ist auch eine Rückrufaktion nichts anderes als eine Reparatur, was sonst? Und wenn es beim ersten Mal nicht hinhaut, dann eben beim zweiten Mal, ab dann habe ich bei wiederum fehlgeschlagenem Reparaturversuch die Möglichkeiten wie im Autobild-Kurzartikel angedeutet. Ob der Mist, der einem von der Vertragswerkstätte geliefert wird und den ich als Kunde nicht akzeptieren muß, nun vom armen GM-Partner oder von GM hintenrum selbst finanziell übernommen wird, das ist mir herzlich egal. Mein Ansprechpartner ist der Händler bzw.die Werkstatt, die den Mist eingebaut, aufgespielt oder was auch sonst immer verpfuscht haben, und das ist derjenige, von dem ich mir im Falle einer nicht-gütlichen Einigung mein Geld, das ich für die Abholung meines Wagens gezwungenerweise hingelegt habe, zurückhole, Gerichts- und Anwaltskosten inklusive. |