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Wie akut ist die Gefahr mit Abblendlicht fahren zu müssen, auch tagsüber ? - Druckversion

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- J.M.G. - 15.01.2006

Noch mal Struppi: Kommt es zu einem Unfall, greift 73.2, d.h. 35€. Ansonsten kann der Richter versucheren daraus einen 315c zu basteln, d.h. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Straftat). Nur hier liegt die Beweislast wieder beim der Justiz, und es wird sich kein Gutachter finden, der das glaubhaft unterstützen kann.

Zu Deiner anderen Aussage:

Zitat:Ach JR, mach es doch nicht so schwer.

Wo das Gesetz mit den dazu gehörenden Bestimmungen erlassen wurde, gab es noch keine C5.

Wird die Lichthupe bei der C5 durch die NSW realisiert, ist dieses auch laut Betriebs- und Zulassungs-Gutachten eingetragen und wird durch "Typen-Ausnahmegenemigung" irgendwo hinterlegt sein.

Sollte das dem Gesetzgeber für die Typen-Zulassung entgangen sein, hast Du die Papnase auf.
Der Gesetzgeber hat (fast) nie Schuld an irgend welchen Versäumnissen.
Alles (zumindest Fast) liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Wo bitte steht denn in der StVZO definiert, wie die Lichthupe (gemäß §16 StVO) beschaffen sein soll? Richtig, nirgens. Das läßt der Gesetzgeber völlig offen, er legt im §49a nur fest, dass alle KFZ so etwas haben müssen, nicht aber, wie es auszusehen hat.


- Wesch - 15.01.2006

Hallo

Zitat:dass alle KFZ so etwas haben müssen,

Und wo ist die dann an der C2/C3 ?

Kann ich hier was lernen, vielleicht , wie ich die Lichthupe an meiner 68er betaetige ? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

MfG. Günther


- J.M.G. - 15.01.2006

ersetze "alle KFZ" durch "alle KFZ für die eine neue ABE erteilt werden soll" Feixen


- King Karl - 15.01.2006

Hi Günther,

ist bei der C3 wahrscheinlich in ähnlicher Form vorhanden wie bei der C4: Scheinwerfer raus Schnarchen, lichthupen, Scheinwerfer rein Schnarchen! Leider ist dann meistens niemand mehr zum "lichtanhupen" da! Feixen

Also besser weiterhin heftig winken und wild gestikulieren!!!

Gruss

Karl


- Dakota - 15.01.2006

Hallo Karl
Soweit ich mich erinnern kann gibt es garkeinen Lichthupenschalter Feixen
Da must du das Fernlicht benutzen. Und das geht mit einem Fußschalter.


- Der Tom - 15.01.2006

@ Günther

Genauso sehe ich das auch! Die Versicherungen ziehen da tatsächlich die Fäden!

Lieber Uwe - ich hab nur auf die Ausführungen von Struppi geantwortet!
Du hast natürlich recht!
Da ich ohnehin in den nächsten drei Jahren auswandere werde ich mich zukünftig bemühen meine politischen Kritiken hier im Forum zu unterlassen!
Im Übrigen ist das nicht meine Meinung sondern leider Fakt!


- fliegerdidi - 15.01.2006

So... jetzt möchte ich mich auch mal dazu äussern.
Also ich kann Eure Aufregung hier nun überhaupt nicht verstehen.
Ich halte es absolut für angebracht, auch am Tag mit Licht zu fahren.
1.kann ich andere Fahrzeuge, die mir entgegenkommen besser und früher erkennen.
2. werde auch ich von dem entgegenkommenden Verkehr früher erkannt.
ob mich das Gegenlicht jetzt etwas blendet oder nicht, ist hier zweitrangig.
Jeder, der mal etwas zügiger unterwegs ist, wird mir da bestimmt beipflichten.
Bei diesem Tread hier sehe ich das so, dass nur das ned so optimale Aussehen der aufgeklappten Scheinwerfer als Grund vorgeschoben wird. ( ist nun mal so, dass die Vette Schlafaugen hat )
Grüsse Didi... und nix für Ungut... ist ja nur meine Meinung


- Der Tom - 15.01.2006

Ich bin auf der Suche nach einem Gerichtsurteil - bei dem es um Nötigung durch NSW geht - hab es noch nicht gefunden! Die Klägerin hat natürlich recht bekommen! Wohl gleich es dort keinen Tatbestand der Nichteinhaltung des Mindestabstands, sondern nur um die NSW im Rückspiegel einer Autofahrerin geht! Kopfschütteln


- Wesch - 15.01.2006

Hallo

Zitat:dass nur das ned so optimale Aussehen der aufgeklappten Scheinwerfer als Grund vorgeschoben wird.

Nö, dann lies noch mal durch. huahua

Es geht mir auch um meine Sicherheit als Bikefahrer. Prost!

Ausserdem hat es sich ja in diesem Thread gezeigt, dass man eventuell mit Tagesfahrtlichtern davonkommt. Vielleicht sogar mit LEDs. Die kann man immer irgendwie hinter den Grills verstecken, ohne die Klappen oben haben zu müssen.

Solange man die Sehfaehigkeit der Fahrer nicht öfters kontrolliert und wie Gurtzwang behandelt, braucht man auch kein Licht am Tage. OK!

z.B. in Luxemburg macht man den Führerschein mit 18 und muss dazu eine Sehkontrolle machen. Bei überschreiten von Dioktriene 1,5 muss man Brille tragen, wird in den Führerschein eingetragen. Ist dann aber alles OK , bis man 50 wird, wo man erst mal wieder zu nem Arzt muss. Das sind geschlagene 30 Jahre +, wo man im Finsteren dümpeln darf und darauf hofft, dass andere einen sehen und mitaufpassen. Kopfschütteln

Und dann dieser Böd...nn , bei Sonnenschein Licht anzumachen. Zum K....n

MfG. Günther


- Porter - 16.01.2006

Eben bei Sonnenschein macht das eingeschaltete Licht tagsüber am meißten Sinn.
Heute z.B. bei der tiefstehenden Sonne war es von Vorteil mit Licht zu fahren.
1/3 der Fahrer hat das schon gemerkt.
Wo viel Licht, da auch viel Schatten - also auch durch den Wald macht es Sinn,
besonders bei schnell wechselnden hell/Dunkel - Situationen.

Am Besten ist immer, wenn ein Dunkler in einer Kolonne von Beleuchteten fährt haarsträubend
Nur tagsüber Licht einzuschalten paßt halt nicht ins Denkschema.
Wenn die Kiste mit DRL hinten dunkel bleiben soll, ist das Ganze natürlich irrsinnig.

Das Abblendlicht ist ja dazu gedacht im Dunkeln die Straße halbwegs auszuleuchten.
Das Tagfahrlicht braucht das aber nicht, kann also das Standlicht ersetzen.
Schon seit Generationen wird beispielsweise in Frankreich mit den Extra-Standlicht-Leuchten gefahren.
In den Städten sogar nachts ! Geht doch !
Das sah sogar cool Großes Grinsen aus und nicht so deppert wie die deutsche Standlichtfunzel.

Moppeds haben dadurch keinen Nachteil. Höchstens Gleichstand.