Bitte um Rat und Hilfe - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Bitte um Rat und Hilfe (/showthread.php?tid=18431) |
- Wesch - 15.12.2005 Hallo Die sieht doch super aus. Sehr gelungene Farbwahl, schwarz/rot. Dürfte ich allerdings nicht haben, da meine bessere Hälfte gegen rotes Interior ist. ( leider ). Die Speichenfelgen scheinen von CRAGAR zu sein, Modell STAR WIRE mit verschweissten Speichen. Die Dinger sind sehr, sehr rostanfällig. Das Chrom scheint keine gute Qualität zu sein. Sind nicht mehr in der Produktion und desahlb nicht mehr zu haben. Man findet sie hin und wieder mal in E-Bay , in verschieden schlechten Zuständen. Wenn die Vette sonst auch OK ist, also gut per Kaufberatung der Portalseite gescheckt wurde , dann sind 20 Tausend nicht unbedingt zuviel. Du hängst schnell ne Menge Geld rein, kaufts du eine Baustelle. ( spreche aus Erfahrung ). Gott sei Dank, machts mir Spass, an dem Ding zu arbeiten. Ausserdem wird es nicht mehr ewig dauern, bis auch die späteren C3en im Preis und der Wertschätzung gewaltig steigen werden. Die sind nur wenige Jahre hinter der 67er und deren Preise sind schon unverschämt. Vielleicht findest du ne gleichwertige Vette für weiniger Euro, aber viel weniger wirds wohl nie werden. Und wann findet man diese Farbkombi wieder ? Deine Entscheidung zählt, dein magengefühl ist ausschlaggebend. Jetzt ist die beste Zeit, solch einen Wagen zu kaufen , da im Frühjahr die Preise bekanntlich anziehen. Viel Glück. Günther - Porter - 15.12.2005 20.000,- sind definitiv zu viel für eine zudem noch nicht originale 77er. Felgen, Sitze eines späteren Baujahres z.B. Sie sieht auf den Pics in deiner Galerie zwar sehr gut aus, aber dürfte max 15.000 € kosten, meiner Meinung nach. Ich habe meine 77er vor drei Jahren für 12.000 verkauft, die war im Zustand 2-3. Für 20 Mille kann man (mit Glück) schon ein Chrom-Modell finden. edit: falsche Ventildeckel mit C4-Logo, falscher Luftfilter, Ignition Shielding (teuer) fehlt .... Es geht mir nicht darum den Wagen schlecht zu machen, sondern nur den aufgerufenen Preis zu relativieren ! - Marijn - 15.12.2005 Das Auto sieht gut aus ist aber IMHO viiiiieeeel zu teuer, die Sitze sind vom Model ab '78 und u.U. sind das nicht nur die Ventildeckel die nicht original sind und bei einer Corvette in der Preisklasse ist Originalität das A und O - Stichwort: matching numbers -> eine alte Corvette ist nur richtig viel wert, wenn noch der original Motorblock noch drin ist ! Ich bin zwar erstaunt über die Preise die in letzter Zeit für C3s aufgerufen werden (ich hab vor knapp 10 Jahren runde 12000 DM für meine im Zustand 3 bezahlt) aber mehr als 12-15 Mille würde ich nicht für eine nicht originale Gummivette (egal wie hübsch) anlegen ! Gruß Marijn - stefanHH - 15.12.2005 Ihr seid fabelhaft!!! Vielen Dank für die wertvollen Hinweise. Habe das Felgenfoto gegen einen (besseren) Bildausschnitt getauscht und noch Zündverteiler und Mittelkonsole hinzugefügt. Erwartet Ihr, daß die H-Zulassung mit den Änderungen Schwierigkeiten bereitet? (der Hamburger TÜV soll da sehr genau sein) Ich will die Speichenfelgen gegen die Original Stahlfelgen mit Centercap und Chromring austauschen (wenn ich wieder Geld habe), würde die süße aber sonst gern so fahren. Wie sind Eure Erfahrungen mit anderen Sitzen, Tauschteilen unter der Haube und geänderter Auspuffanlage? (lt. Verkäufer zeitgenössisch und daher kein Problem) Meine natürlich Erfahrungen mit H-Zulassung... Danke für Eure Meinungen!!! Stefan - Wolle - 15.12.2005 Zitat: (der Hamburger TÜV soll da sehr genau sein)Das ist wohl wahr......denke die sehen in jedem Vettefahrer einen Luden Stefan, es ist zwar dein Geld, aber wenn Du Dir schon Rat holst, würde ich Magengrummeln und Forum-Rat in eine Waagschale werfen und dann entscheiden. Es geht ja um einige €uro. Lade doch mal Friedel zum Essen in Eutin ein und guckt noch die Vette an. Glückliches abwiegen und Gruss, Wolle Edit: Oder den netten Red Dragon, oder auch Beide. Wird dann auch ein netter Abend - BerlinCorvette - 15.12.2005 Hi Stefan, ich finde das nur Du wissen kannst, ob Dir rot als innenausstattung gefällt (mir z.b. nicht), aber ansonsten würde ich zusehen, dass Du den Preis auf 16.000 runter handelst. Das wäre ein angemessener Preis für eine gut erhaltene 77er. All das was Du beschrieben hat (Gummis gut, Motor dicht, Lack ok u.s.w.) sind Arbeiten die eine Werkstatt (nicht du) locker hinbekommt. Also das Du selber nicht schrauben möchtest ist nachvollziehbar aber es sollte nicht Kriterium für den Kauf eines teuren Wagens sein. Wenn Dir der Wagen jedoch genau so gefällt, wie er jetzt da steht, dann ist es wirklich Deine Sache das auch klar zu machen. Lass Dich dann auch nicht von mir oder anderen beirren. Gruß Gene - hubsi - 15.12.2005 Hallo Stefan, ich könnte mir vorstellen, dass der TÜV Probleme bei den Speichenfelgen machen könnte, wenn die Teile s.g. Langlöcher haben. Die rufen bei den TÜVlern verständlicherweise gesträubte Haare hervor, da diese die Felgen nicht richtig zentrieren. Der Rest (Sitze, Motorchrom, Auspuff) ist i.d.R. kein Problem. Ansonsten: Wenn Dir das Auto gefällt, handele noch runter und kaufe sie. Das perfekte Auto zum perfekten Preis wird schwer zu finden sein. - Red Dragon - 15.12.2005 Hallo Stefan, damit es für dich etwas durchsichtiger wird, was für eine H-Zulassung wirklich relevant ist (und letztendlich noch Kosten verursacht), habe ich dir den wichtigsten Teil des Anforderungskataloges nachfolgend eingestellt. Vielleicht hilft es bei der Entscheidungsfindung. Ansonsten teile ich die Meinung meiner Vorredner: 15.000€ wäre ein fairer Preis, allerdings ist das "Bauchgefühl" - wie bei manchen zwischenmenschlichen Entscheidungen - ofmals stärker. Letztendlich ist es dein Ding! Du must das Geld auf den Tisch legen, du willst mit der Vette glücklich werden und nur du alleine hast den Spaß wenn sie läuft ........... oder den Ärger, wenn sie es nicht tut. Viel Glück wünscht Wilfried 2. Anforderungskatalog: Kapitel 0: IDENTITÄT Die originale FIN muß vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN aufweisen, müssen mit einer TP-Nummer versehen sein. Vom Kunden ausgedachte Nummern sind nicht eintragungsfähig. Bis 01.10.1969 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren oder auf einem separaten, aufgenieteten Blechschild anzubringen. Dies ist nicht zu beanstanden. Ist keine Identifikation möglich, ist nach § 59 Abs. 3 StVZO zu verfahren. Es ist ein Typschild in deutscher oder EG-Ausführung erforderlich. Das originale Schild darf natürlich montiert bleiben. Die Motor-Nummer bzw. der Motortyp muß nachvollziehbar sein (durch eingeschlagene Nummer/Typ, durch Gußnummern oder durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung, auch der Nebenaggregate etc.). Alle Nachweise sind im Zweifelsfall vom Halter zu erbringen. Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD Lack Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden. Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden. Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung). Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich. Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. Blech Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offiziellen Angebot des Herstellers gegeben hat, also ein Umbau in eine damals lieferbare Karosserie- Seite 6 von 13 Version des gleichen Fahrzeugtyps erfolgte (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio oder Borgward Isabella Coupé in Cabrio: möglich, jedoch Mercedes 114 Coupé in Cabrio nicht möglich). Bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen (meist Vorkriegsfahrzeuge) ist Tausch mit zeittypischer (identischer) Karosse (z.B. Umbau Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer) möglich, auch wenn sie in jüngerer Zeit hergestellt wurde. GfK-Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/zu ersetzenden Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Ein ganze Karosserie aus GfK oder mehrere zusammenhängende Teile aus GfK (z.B. Flipfront) werden jedoch nicht akzeptiert. Erscheinungsbild Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen. Das Fahrzeug muß weitgehend frei von Rost sein. Generell muß das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben. Umbau auf anderen Typ oder andere Ausstattung: Beispiele: Ein Umbau vom MG B „Gummiboot“ auf „Chrommodell“ ist möglich, da beide Fahrzeuge aus gleicher Typenreihe hervorgegangen sind. Jedoch ist ein Umbau der Heckpartie eines Mercedes 220 SEb auf 230 SL generell nicht möglich, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Kapitel II: RAHMEN UND FAHRWERK An Rahmen und Fahrwerk sind folgende Anforderungen zu stellen: Rahmen Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas. Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung, keine mehrfach übereinander geschweißten Bleche (Patchwork). Der Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein (geringfügige Eindellungen, z.B. von falscher Benutzung des Wagenhebers herrührend, sind im Einzelfall zu beurteilen). Moderner Korrosionsschutz wird akzeptiert. Fahrwerk Das Orignalfahrwerk ist gefordert. Seite 7 von 13 Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten). Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse). Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen) Verwendung finden. Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB Motor Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen. Ausnahmen: - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ) - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Seite 8 von 13 Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn: - es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder - ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen). Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert. Getriebe Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“. Kapitel IV: BREMSEN, LENKUNG, REIFEN/RÄDER, AUSPUFFANLAGE Bremsen Siehe Motor. Es gibt jedoch für einige Vorkriegsfahrzeuge schon seit sehr langer Zeit Umbausätze von Seilzug- auf Hydraulikbremsen (BMW Dixi oder Ford A). Diese sind akzeptabel. Die Umrüstung von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage kann akzeptiert werden. Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (z.B.: Mercedes 300 SL W198, Jaguar XK). Dies ist z.B. nicht möglich bei einem Ford Thunderbird, Bj. 57, mit Scheibenbremse vom Modell 70, da es sich dabei um zwei vollständig unterschiedliche Fahrzeuge (Fahrzeug-Konzept) handelt. Eine Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. Lenkung Nachfertigungen von Originallenkrädern sind akzeptabel. Ein Holzlenkrad ist nur zulässig, wenn es sich dabei um ein Original bzw. um einen originalgetreuen Nachbau handelt. Es sind keine Nachfertigungen zu akzeptieren, die keine Originalmaße aufweisen (Moto-Lita Holzlenkräder sind z.B. grundsätzlich nicht zulässig !). Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur möglich, wenn diese wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit stammen (Nachweis z.B. durch Rechnung oder Katalog-/Bildmaterial aus dieser Zeit). In beiden Fällen muß das Lenkrad vorschriftsmäßig gem. StVZO sein. Seite 9 von 13 Der Umbau auf Servolenkung kann dann akzeptiert werden, wenn es in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges serienmäßig diese Ausstattungsvariante gegeben hat. Darüber hinaus kann auch eine servounterstützte Lenkanlage aus einem anderen Modell vom gleichen Hersteller (z.B.: Jaguar XK mit Servoaggregat vom XJ) nachgerüstet werden, wenn diese vorschriftsmäßig gem. StVZO ist. Die Ausführung des Lenkgetriebes (z.B. Schnecken-, Zahnstangen- oder Kugelumlauflenkgetriebe) ist dann jedoch beizubehalten. Reifen/Räder Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen: Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht. Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS). Werksfreigegebene Umrüstungen Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original. Beispiel: MG-B Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!). Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind. Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich. Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“). Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren. Auspuffanlage Nur originale Auspuffanlagen oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl) können positiv begutachtet werden. Zudem kann eine Fremdanlage, die optisch etwa der Originalanlage entspricht, akzeptiert werden, wenn sich daraus keine Änderung des Geräusch-/Abgas- und Leistungsverhaltens ergibt. Umbauten generell nur auf zeitgenössisches Zubehör. Die Vorschriftsmäßigkeit gem. StVZO muß gewahrt bleiben. Die Nachrüstung mit einem Katalysator ist grundsätzlich möglich. Kapitel V: AUSSTATTUNG, ELEKTRIK/BELEUCHTUNG, ZUBEHÖR Ausstattung Es wird weitgehende Originalität verlangt. Seite 10 von 13 Ein Armaturenbrett, das aus einem anderen Fahrzeugtyp entstammt, ist nicht zulässig. Beispiel: VW Käfer mit Porsche-Armaturen nicht möglich. Stammen die Armaturen jedoch vom gleichen, aber jüngeren Fahrzeugtyp, können sie akzeptiert werden (siehe auch Kapitel I, Umbauten und Kapitel III, Motor). Der Ersatz des originalen Sitzbezugmaterials durch Zebrafell o.ä. ist nicht positiv zu begutachten, während Schonbezüge aus Fell keine Veränderung darstellen und demnach zulässig sind. Eine Umrüstung der Innenausstattung auf Kunstleder/Leder oder andere Stoffe ist möglich. Diese Aussage gilt auch für den Einbau von Sitzen aus späteren Modellen des gleichen Herstellers, die optisch nicht zu sehr differieren. Der komplette Umbau anderer Sitze aus anderen Modellen (z.B. Mercedes-Sitze in VW-Bus o.ä.) ist jedoch nicht zu akzeptieren. Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis). Der Einbau von Recaro-Sitzen ist dann möglich, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt (mit Nachweis). Der Umbau einer vorderen durchgehenden Sitzbank auf Einzelsitze muß im Einzelfall sachverständig beurteilt werden. Behindertengerechte Umbauten können aufgrund sozialer Aspekte nicht abgelehnt werden. Dies gilt sowohl für zeitgenössische als auch für moderne Varianten. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. Elektrik und Beleuchtung Ein moderneres Radio kann akzeptiert werden. Modifikationen des Kabelbaums, sowie der Umbau der elektrischen Versorgung von 6V auf 12V sind grundsätzlich möglich. Der Einbau anderer Scheinwerfer (z.B. Rechteckscheinwerfer an Käfer) kann nicht positiv begutachtet werden, es sei denn bei der Umrüstung handelt es sich um zeitgenössisches Zubehör. Zusätzliche vorschriftsmäßige Scheinwerfer sind möglich. Der Umbau von Beleuchtungsteilen, der für die Zulassung erforderlich ist, muß anerkannt werden. Ein genereller Umbau von Beleuchtungsteilen (z.B. Manta- Rückleuchten an einem Mercedes) ist hingegen nicht statthaft. Zeitgenössisches Zubehör Die Vorschriftsmäßigkeit muß gewährleistet sein (Beispiele: „Sonnenblendschute“, „Brooklands-Rennscheiben“). Zur Beurteilung ist ggf. ein Nachweis über Herkunft und Alter zu führen. - JR - 15.12.2005 Hi Stefan, Zitat:Also das Du selber nicht schrauben möchtest ist nachvollziehbar aber es sollte nicht Kriterium für den Kauf eines teuren Wagens sein. Im indirekten Sinn doch! Gerade wenn Du nicht selbst schrauben willst/kannst, solltest Du Dir das beste Auto kaufen, was Du dir leisten kannst - und das ist üblicherweise nicht das billigste. Du wirst auch dabei einige Überraschungen erleben, aber viel Geld und Ärger sparen. Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, den Verkäufer noch ein Stück runterzuhandeln. Gruß JR - Nr.3 - 15.12.2005 Zitat:Ignition Shielding (teuer) fehlt Servus Stefan, falls Du das Baby kaufst und ein Ignition Shield brauchst - ich hätte noch eins passend für Bj. 75 - 77 bei mir rumliegen. Zustand ist gebraucht aber gut erhalten; allerdings ohne die dazugehörigen Halter (die gibts aber z.B. bei Corvette Central). Wenn Du Interesse hast, schick zur gegebenen Zeit einfach ne PN an mich. Optisch wertet das Ding den Motorraum meiner Meinung nach deutlich auf. Ansonsten weiterhin viel Glück und vette Grüße, Carsten |