Umrüstung meiner US-Grand Sport - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Umrüstung meiner US-Grand Sport (/showthread.php?tid=46064) |
- colonel - 09.02.2011 Frank, gibt es einen Grund dafür, daß Du die äußeren Leuchten nur als Blinker und Rücklicht geschaltet und dort keine Bremslichter eingebaut hast? - Francis 2 - 10.02.2011 Zitat:Original von colonel Ja, mit Bremslicht im Blinker sieht man beim Bremsen das Blinklicht nicht, da das Bremslicht sehr viel heller als das Rücklicht ist. - colonel - 10.02.2011 Hab´ich mir fast gedacht. Aber wie paßt diese Aussage dazu? Zitat:Original von Francis 2 - Francis 2 - 11.02.2011 Sorry, das war mißverständlich formuliert. Es sollte heißen: Die Blink-LED ist nicht hell genug um das 21W Bremslicht zu überstrahlen. D.h. man sieht das Blinklicht bei betägtigter Bremse kaum. - corvette_fever - 11.02.2011 Lösung? Schlußleuchten auf alle vier, Bremslichter auf die Inneren, Blinker auf die äußeren mittels LEDs, NSL zwischen die Endrohre. Dann auf zum Sachverständigen, Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen und freuen . - Francis 2 - 11.02.2011 Genauso ist es ja bei mir. Nur die NSL ist im linken Rückfahrscheinwerfer intergriert. - corvette_fever - 11.02.2011 Unzulässig. Problem § 53d III StVZO: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein." - Francis 2 - 11.02.2011 Wenn wir schon beim Erbsenzählen sind: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. Das kann ich im Büro nicht nachmessen. Aber der Rückfahrscheinwerfer (also meine NSL) ist nicht niedriger als eine mittig zwischen den Endrohren montierte NSL. Höher als 1000 mm ja eh nicht. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist größer 100 mm. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein." Da mein Bremslicht in den inneren Rückleuchten ist, ist die NSL links davon. Im Übrigen ist Alles so durch eine ordentliche Einzelabnahme gegangen. Sehe da kein Problem. - corvette_fever - 11.02.2011 Hallo Frank! Sorry, falsch gelesen! Das Du sie im Rückfahrscheinwerfer hast, habe ich völlig falsch gelesen! Mein Fehler! - Francis 2 - 11.02.2011 Kein Problem |