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Sachbeschädigung,... was tun? - Druckversion

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+--- Thema: Sachbeschädigung,... was tun? (/showthread.php?tid=28030)

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- esquire - 01.10.2007

@JR

Hab nochmal nachgelesen:

"Deckungsumfang: ...... Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust durch ..... blablabla ( Naturgewalten bis hin zu Parkschaden ) und MUT- ODER BÖSWILLIGE HANDLUNGEN betriebsfremder Personen."

Da benötigt es hier in A keinesfalls eines Einbruchs oder Diebstahls.

Komisch, daß das in D anders sein soll?


- JR - 01.10.2007

Hallo Landjunker,

ist aber leider so:

Hier die versicherten Risiken z. B. bei der Allianz-Teilkasko:

- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen
- Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. mit Rehen) sowie mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Unmittelbar verursachte Schäden durch Marderbiss an einem Pkw

Gruß

JR


- esquire - 01.10.2007

@JR

Schlecht, ich würde trotzdem mal ausdrücklich bei deiner Versicherung fragen, ob sie ( mittlerweile?) auch gegen böswillige Handlungen Deckungsschutz anbieten.


- Stingray77 - 02.10.2007

Da wär' ich skeptisch - da die doch in der VK angeboten wird!? Warum ein internes Konkurrenzprodukt???
Überhaupt: die ist gar kein so schlechter Deal - da Du in der VK nämlich mit schadenfreien Jahren heruntergestuft wirst (im Gegensatz zur TK), wird die immer günstiger! Ich hab's sogar schon gesehen, daß TK und VK (mit entsprechend SFR) gleich teuer waren...

Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, auf meine VK zu verzichten (nun ist die aber auch im Oldtimer-Paket der Allianz enthalten)...


- smartie - 13.11.2009

Heute hats mich auch erwischt....
Irgendwelche Asi's haben mir heute im Parkhaus bei der Arbeit das Emblem von der Heckklappe geklaut und da es ja gut festgemacht ist(war), hamse mir auch gleich den Deckel mit zerkratzt Knüppel Knüppel
Ich könnte echt Ko****!! Zu mal ich der dritte (nur in meinem Team) bin bei dem sowas passiert!!
dabei hab ich heut wie auf dem Präsentierteller geparkt genau am Fahrweg direkt vor dem Treppenhaus!!!
Sagt mir, das es sich entweder um nen ganz dreisten kerl handelt, oder ne Gruppe die Schmiere steht....

Versicherung sagt nur der Diebstahl wird bezahlt (Teilkasko) also nur das Emblem....
Und das wird die Selbstbeteiligung wohl kaum überschreiten*mecker*

Die Bu..äh Polizei sacht nur: "Noch nie was ähnliches gehört, kommen sie morgen vorbei und erstatten Anzeige gegen Unbekannt! Wird aber wahrscheinlich eh eingestellt..."
Naja, ich werds trotzdem machen, vielleicht erwischen sie ja mal einen und der hat dann mein Emblem zuhause am Jugendschrank hängen....

Wie gern würd ich son Früchtchen erwischen Boxen Boxen Boxen Boxen


- JR - 13.11.2009

Hi Martin,

sorry to hear that!

Ich kenne das aber von der TK nur so, dass auch alles, was beim Diebstahl kaputt gemacht wird, ersetzt wird.

Gruß

JR


- Dakota - 13.11.2009

Ohhhh neeeee was ein Schei* Heulen


- Corvette Cowboy - 13.11.2009

Ach Du Schande, sieht ja übel aus...
Da waren wohl jugendliche "Jäger und Sammler" aktiv, ärgerlich sowas...
Da es sich aber um einen klaren Diebstahl handelt, müssten meines
Wissens auch die Beischäden, also die erforderliche Nachlackierung,
in der TK mit abgedeckt sein, würde ich bei der Versicherung nochmal
nachfragen...

Viel Erfolg und Gruß in meine Geburtsstadt,
Tom.


- ICE-T - 13.11.2009

Hallo Martin,

na das ist ja ein Misst Kopfschütteln

Ist die Frage ob es Diebstahl oder Vandalismus ist. Denke bei Diebstahl sind auch die anderen Sachen mit abgedeckt.
Frag halt noch mal nach.

Gruß
Thorsten


- KnightRainer - 13.11.2009

Zitat:Original von JR
Hi Martin,

sorry to hear that!

Ich kenne das aber von der TK nur so, dass auch alles, was beim Diebstahl kaputt gemacht wird, ersetzt wird.
so ist es auch. Hauptsache es wurd bei den Beschädigungen auch etwas entwendet. also wenn man einen verkratzten Wagen mit umgetretenen herunterhängenden Rückspiegel sieht, einfach den Rückspiegel entfernen und sagen der wurde geklaut. dann wird der Rest über die TK auch bezahlt.
Das soll keine Anstiftung zu einer Straftat sein. Ich habe das selber nur so gehört (von einem Versicherungsmann)