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geblitzt und 2. Fahrzeug auf dem Beweisfoto - Druckversion

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- Havanna - 25.10.2006

Hallo Walter und Struppi,
genau das ist der Punkt. Wenn man mir halbwegs glaubhaft begründet hätte, warum mein Fahrzeug der Auslöser war und ich damit der Schuldige bin, hätte ich ja gezahlt. Wie kann es aber sein, dass man bei zwei Fahrzeugen auf dem Foto sagt, wir können es dir zwar nicht beweisen, aber zahl du mal. Nur weil man das andere Nummernschild nicht erwischt hat???
Was mich an der ganzen Sache inzwischen nochmehr ärgert, ist ein Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Blankenese welches ich erhalten habe, mit dem Tenor: Wie können Sie in dem Hinweis der Richterin, dass das nun weit über 1000,00€ kosten wird, eine ungerechtfertigte Disziplinierungsmassnahme der Behörde sehen. Natürlich könnte erst ein Gutachten die Schuldfrage klären,aber das kostet dann eben mal soviel. Mein Rat, zahlen Sie doch die lächerliche Summe. Steht doch in keinem Verhältnis zu dem was da auf Sie zukommt!

Ich glaube das spricht für sich!!! Da kann sich wohl jeder ausrechnen welche faire Chance ich habe. Zum Zum K....n Zum K....n Zum K....n

Gruss Didi


- Porter - 25.10.2006

Kannst Du das Foto hier mal einstellen ?
Würde mich sehr interessieren was man daraus evtl. ablesen (absehen) kann.
Hast Du das Foto in 1:1 oder nur den mickerigen Ausdruck auf dem Anhörungsbogen?

Ansonsten gilt nach wie vor "in dubio pro reo". Darauf und nichts anderes kannst Du Dich berufen (lassen).
Die Beweisführung muß der Kläger übernehmen. Solltest Du allerdings für 15 € zu eilig gewesen sein,
und das weißt nur Du, wird die "Bezahlführung" auf Dich übertragen.

Für mich sind die "Androhung" der 1000,-€ nach wie vor eine Nötigung, die ich disziplinarisch
als dienstrechtlich verfolgungswürdig mir vorbehalten würde.

"Auf offener See und vor Gericht" gilt nicht, da Du in einer Corvette (kleines wendiges Kriegsschiff) unterwegs warst Großes Grinsen , ....


- STRUPPI - 26.10.2006

@ Porter:
Ich bin von den Socken.
Hatte ich mir nur Eingebildet das Foto wäre hier schon veröffentlicht worden, oder wurde es wieder rausgenommen?

Ansonste sind wir Beide konform Yeeah!

Grüsse an Dich vom OSC-canibalisten STRUPPI


- fliegerdidi - 26.10.2006

Das Beweisfoto nützt aber auch nur, wenn auch ersichtlich ist, wo die Induktionsstreifen in die Fahrbahn eingearbeitet sind.

Edit : da fällt mir noch ein... , auf dem Messprotokoll muss doch genau ersichtlich sein, von welcher Fahrspur aus die Messung erfolgt ist.
Dann muss es einen Plan geben, wo die Fahrspuren definiert sind .


- GeneralDiDi - 26.10.2006

..... effenktiver, günstiger und einfach besser als jeder Anwalt, wäre sowas huahua
[Bild: pic039.jpg]

oder so:


- waltermotorrad - 26.10.2006

Tja, nachdem Schreiben des Amtsgerichtes hast Du es jetzt noch in der Hand. Richter

Entweder das Risiko eingehen, die Sache hoch anhängen, und wenn die Geschichte zu Deinen Gunsten abgeschlossen ist, das Ganze dann ordentlich "vermarkten".
Zeitung, Stern TV, "So geht die Behörde mit unseren Steuergeldern um. wegen 15.-- Euro werden XXX Euro rausgeschmissen. Keine Verhältnismäßigkeit, usw......"

im Fall daß Du verlierst: sich über Jahre ärgern, ob das denn nötig war bei 15.- Euro (aber eben: aus Prinzip) -- teures Prinzip -- Du weißt was ich meine,..............

oder

die 15.- Euro zahlen.
Nerven, Aufregung, Gerichtstermine .....sparen und die Geschichte ist erledigt.
Wenngleich ich letzteres persönlich als ungerecht (eben genau wie Du !!) empfinde, würde ich mich trotzdem für die letztere Möglichkeit entscheiden.

Grüße Walter


- After Dark - 26.10.2006

Zitat:Original von fliegerdidi
Das Beweisfoto nützt aber auch nur, wenn auch ersichtlich ist, wo die Induktionsstreifen in die Fahrbahn eingearbeitet sind.

Edit : da fällt mir noch ein... , auf dem Messprotokoll muss doch genau ersichtlich sein, von welcher Fahrspur aus die Messung erfolgt ist.
Dann muss es einen Plan geben, wo die Fahrspuren definiert sind .




Hallo Didi,

bei Induktionsschleifen in der Fahrbahn ist es den Behörden möglich, das zu schnelle Fahrzeug zu identifizieren; bei einer mobilen Anlage (wie beim Themenstarter) ist es vermutlichen schon schwieriger.

Genau diese Frage stellte ich kürzlich der Verkehrsbehörde, weil mich ein Motorrad auf einer zweispurigen Straße genau über der Induktionsschleife überholte und den Blitz auslöste. Da er sich bei mir mit einem "Stinkefinger" verabschiedete, überließ ich sein KFZ-Kennzeichen freundlicherweise dem Angestellten der Behörde. huahua

Gruß
Dirk


- maseratimerlin - 26.10.2006

Zitat:Original von Doc
@Selbsternannten Koryphäe der Anwaltszunft .....merlin

Zitat:1. Wo hast Du denn den Unsinn mit dem Streiwert her? (siehe oben)
2. Schon immer, das ist Verkehsstrafrecht und Ordnungwidrigkeitenrecht. Informier Dich doch vorher mal, bevor Du schreibst
3. Schon mal was von anthropologischen Sachverständigengutachten gehört, die von Humanbiologen erstellt werden und zur Abgrenzung von Betroffenem und Fahrer benutzt werden ????. Wohl kaum bei deiner sonstigen, wenigen Ahnung von der Materie.

Aber mach Dir nichts draus, wissen Verkehrsrechtler meisstens auch nicht.


ad 1. O.k. zugestanden. Mit Anwaltssätzen versuche ich möglichst wenig, d.h. gar nichts zu tun zu haben. Ich hab mich geirrt. OK!

ad 2.
Zitat: Fachanwalt Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht befasst sich mit der zivil- und strafrechtlichen Würdigung von Handlungen im Straßenverkehr. Es wird in zwei Gruppen unterteilt: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht.
Quelle: https://www.anwaltssuche.de/kms/fachanwalt/fachanwalt_verkehrsrecht.html

ad 3. Es geht demnach also um Schizzophrenie, wenn wie hier Fahrer und Betroffener (besser Beschuldigter) identisch sind. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Oder was hat die forensische Antropologie damit zu tun, wenn zwei Autos auf dem Bild zu sehen sind. Löhle, Prof.? Seit wann und woher?

Hallo-gruen

1. wir sind uns einig
2. falsch, nicht gewerbliche Anwaltssuchdienste bestimmen die Kompetenz und das Fachgebiet, sondern das Leben.
3. Man sollte erst die Fahrereigenschaft bestreiten, deshalb der Humanbiologe


- maseratimerlin - 26.10.2006

Zitat:Original von fliegerdidi
Das Beweisfoto nützt aber auch nur, wenn auch ersichtlich ist, wo die Induktionsstreifen in die Fahrbahn eingearbeitet sind.

Edit : da fällt mir noch ein... , auf dem Messprotokoll muss doch genau ersichtlich sein, von welcher Fahrspur aus die Messung erfolgt ist.
Dann muss es einen Plan geben, wo die Fahrspuren definiert sind .

1. das Foto dient nur der Ermittlung des Fahrers. Hat mit dem Messverfahren nichts zu tuen. Es gibt in der BRD keinen Halterhaftung außer bei Parkverstößen.

2. Messprotokoll ist - nachdem eventuell ein Humanbiologe festgestellt hat, ob der Betroffene der abgebildete fahrer ist - einer der Ansatzpunkte, um das Messverfahren anzugreifen.


- maseratimerlin - 26.10.2006

Zitat:Original von STRUPPI
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!

Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.

Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI

Struppi, mit Verlaub, daß ist doch Unsinn, was Du hier erzählst.

1. man legt Einspruch ein und keinen Widerspruch
2. das Foto hat mit dem Messverfahren nix zu tuen ( s.o. )
3. Es gibt keinen Prozeßgegener im OWi - Verfahren
4. Der Betroffene muß bei Freispruch die Festsetzung und Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten und Auslagen gegen die Staatskasse beantragen, nicht die RS.