Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 (/showthread.php?tid=41661) |
- speed300 - 23.08.2009 Zitat:Original von silberrücken Mich wundert das die Polizei kein U Bericht dem Christian gegeben haben. Merkwürdig, in NRW habe ich es immer bekommen. W. RE: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - Till - 23.08.2009 Zitat:Original von bigpurzelDu hast gerade jemanden überholt, als vor Dir, auf Deiner Fahrbahn, völlig überraschend ein Hindernis auftauchte, vor dem Du nicht mehr hättest bremsen können (weil Du zu schnell warst). Also bist Du nach rechts gezogen, und hast so das Auto auf dieser Fahrbahn in einen Unfall verwickelt, der nicht passiert wäre, wenn Du rechtzeitig hättest bremsen können. Das soll kein persönlicher Angriff sein! Lediglich ein kleiner Gedankenanstoß, wie man das sehen könnte. Ich würde den gesamten Text hier löschen, bzw, löschen lassen, wenn die Frist zum löschen abgelaufen ist. Gruß, Till RE: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - KnightRainer - 23.08.2009 Zitat:Original von Till so kann man das natürlich auch sehen und meine o.g. Argumentation der weissen Weste gerät ins Wanken. RE: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - Gold - 23.08.2009 hi Glück gehabt . Nur gesteift. Sonnst wäre der Ruck schlimmer gewesen. Wer auffährt ist fast immer schuld. Ansprüche bei den beteiligten Versicherungen stellen erst mal an alle! Ich denke das Auto ist aufgrund des alters Totalschaden. Keine Toten. Schwamm drüber, shit happens Deine Schilderungen erinneren mich , wie ich vor 4 Wochen auch um Kinder und Autowracks auf der A2 ( Alsfed) rumgezirkelt bin , nach der Unfallserie mit 260 Autos. LG Frank - Corvette Cowboy - 23.08.2009 Zitat:Original von speed300 "Euch" schreibt man groß. Was ein "den fest" ist, weiß ich nicht, meintest Du evtl. "denn"? Soviel klugscheissen, wie Du das Hochdeutsch vergewaltigst, kann ich gar nicht. RE: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - Bigpurzel - 23.08.2009 Zitat:Original von Till Hi Till. Nein ich nehme das ganz und garnicht als persönlichen Angriff sondern es zeigt einfach nur das du dir Gedanken gemacht hast. Dein Einwand ist vollkommen berechtigt aber trifft in meinem Fall nicht zu. Es ist natürlich schwer für mich von Anfang bis Ende an jedes Detail bei meiner Beschreibung des Unfallhergang zu denken. Es war so: Es war zum Zeitpunkt des Ausweichmanövers kein Auto auf der mittleren Spur. Bevor ich den Nissan überholt habe habe ich schon zwei LKWs überholt und genau die hat der Nissan dann kurz nach mir auch überholt. Er befand sich also auch auf der linken Spur als ich nach rechts ausgewichen bin. Der Nissanfahrer hat selbst zu mir gesagt das er quasi genau das gleiche wie ich gemacht / versucht hat. Er hat es auch nicht ganz geschafft dem Audiwrack aus zu weichen und hat es leicht gestriffen wie auf dem Bild zu erkennen. Warum auch immer sei dahingestellt. Hoffe mit der Beschreibung könnt ihr was anfangen. Das Recht haben und Recht kriegen zwei ganz verschiedene Dinge sind weiss ich aus meinem Job leider selber nur viel zu gut und von daher hätte ich mir den Gedanken es vielleicht ohne Anwalt selbst regeln zu können wohl tatsächlich gleich sparen können. Christian - man-in-white - 24.08.2009 liest sixch ja schon erschreckend, gut, daß keine Personen zu Schaden gekommen sind. Bei meiner selbst verunfallten C4 lief das mit dem Wagen folgendermaßen ab: Der Wagen wird von einem Gutachter geschätzt, also der Zeitwert und der Restwert ermittelt. Anschließend wird der Wagen in eine Restwertbörse (oder wie auch immer die heisst) eingestellt. Dort können nur Händler reinsehen und Ihr Gebot abgeben. Du erhälst dann von deiner Versicherung ein Schreiben, in dem das höchste Gebot mit Bieter angegeben ist. Die Versicherung zahlt dir dann die Differenz zwischen zeitwert und diesem gebot. Nun hast Du die Wahl.das Angebot anzunehmen (keine Pflicht), den Wagen privat zu verkaufen, ihn wiederaufzubauen zu schlachten oder was auch immer. Wie gesagt, von der Versicherung gibt es nur die Differenz. In deinem Fall fürfte natürlich die gegnerische Versicherung die Differenz vom Zeitwert zum Angebot auszahlen. Als mir mein damlaiger Firmenpassat abgeschossen wurde war das Procedere genauso, hat mich aber nicht interessiert da ich ja einen neuen Wagen bekommen habe. Falls der Wagen reparabel wäre, bekommst Du (bzw. deine Schwester als Halterin) eine Wertminderung zugesprochen. Für Schmerzensgeld und Schadensgeld am besten mit einem Anwalt reden. Frank - JR - 24.08.2009 Zitat:Anwalt brauchst Du eigentlich nicht. Bei einem derartigen Unfall einen solchen Tipp zu geben, ist nicht nur sträflich leichtsinnig, sondern schon fast bösartig. Vor einigen Jahren hätte in diesem Forum ein derartiger Unsinn nicht gestanden. Gruß JR - 454Big2 - 24.08.2009 Zitat:Original von JR Wie wahr...... Christian, Simone, Hundi, Glück gehabt (und ein bisserl Können wohl auch). Im Nachhinein kann man alles mit hätte, wäre, würde, wenn zerlabern. Passiert ist passiert und jetzt gilt es den Schaden entschädigen zu lassen. Und dafür gibt es Profis. Ich kaufe meine Brötchen nicht beim Maurer. - der-müde-joe - 24.08.2009 Mahlzeit, und zunächst auch von mir nen Glückwunsch, dass Euch nichts schlimmeres passiert ist. Nachdem meine bessere Hälfte auch vor 4 Monaten einen unverschuldeten Unfall hatte, bei dem es immer noch ein Hick-Hack mit der gegnerischen Vesicherung gibt kann ich nur folgendes empfehlen: Zitat:Original von Corvette Cowboy Wozu auch selbst die Nerven strapazieren? Und die Versicherungsfredels verdrehen einem eh das Wort im Mund. Am Besten AUCH NICHT selbst mit der Versicherung telefonieren. Lass das mal alles den Anwalt machen, wofür gibt´s die Leute denn sonst? Und zu folgenden Zitat: Zitat:Original von speed300 Ganz unrecht hat der Wenzel (in diesem Punkt) nicht. Nur etwas unverständlich formuliert. Wenn das Auto ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist (was es vermutlich auch sein wird) legt der Gutachter den Wert vor dem Unfallzeitpunkt fest und bewertet die zu erwartenden Reparaturkosten. Dann setzt er das Unfallfahrzeug für einige Tage (ca. 3-5 Tage) ins Internet in eine "Restwertbörse". Dort geben dann Verwerter, Reparaturwerkstätten oder auch Firmen aus dem Ausland Gebote für den "Schrott" ab. Das Höchstgebot wird dann als Restwert hergenommen und steht dann im Gutachten. Die Versicherung zieht diesen Restwert vom vorherigen Wert ab und zahlt nur die Differenz aus. Der Höchstbietende ist für (ich glaube 2 Wochen, können aber auch 4 Wochen sein) an sein Gebot gebunden und würde Dir dann den Restwert bezahlen. Du als Verkäufer bist aber nicht verpflichtet, ihm das FZG zu geben (falls du selbst reparieren willst, oder jemand findest, der noch mehr zahlen würde). Soviel zur Theorie, nachdem aber wie gesagt die Versicherungen auch schauen wie sie sich was sparen können lieber zuerst zum Anwalt, dann bist auf der sicheren Seite. Und gute Besserung noch Grüße -joe- |